Skip to main content

Full text: Das Deutsche Hydrographische Institut und seine historischen Wurzeln

Das Leuchtfeuerverzeichnis 
Eine Ergänzung der Seekarten und Seehandbücher ist das 
Leuchtfeuerverzeichnis. 1870 erschien als Veröffentlichung 
des Marineministeriums das „Verzeichnis der Leuchtfeuer 
an der deutschen Nordsee-Küste”, 1871 wurde das „Ver- 
zeichnis der Seeleuchten“ vom Preußischen Handelsministe- 
rium übernommen und 1873 als Vorläufer des heutigen 
Leuchtfeuerverzeichnisses das „Verzeichnis der Leuchtfeuer 
aller Meere“ in drei Bänden vom Hydrographischen Bureau 
veröffentlicht. Seit 1879 erschien das Verzeichnis in acht 
einzeln käuflichen Heften, seit 1914 in neun Heften und 
seit 1922 als „Verzeichnis der Leuchtfeuer und Signalstellen“ 
in. 13 Teilen. Ab 1961 erscheint dieses Werk in 14 Teilen. 
Der Nautische Funkdienst 
Die früher im Anhang der einzelnen Teile des Leuchtfeuer- 
verzeichnisses befindlichen Angaben über Funkstellen, Peil- 
funkstellen, Funkzeitsignale usw. wurden 1922 aus dem An- 
hang dieser Bücher herausgenommen, vervollständigt, neu 
geordnet und unter dem Titel „Nautischer Funkdienst“ (NF) 
herausgebracht, der ersten separaten Veröffentlichung dieser 
Art. Die späteren Jahre zwangen zu weiterer Aufgliederung. 
Heute wird der „Nautische Funkdienst“ (NF) mit dem 
„Sprechfunk für Küstenschiffahrt” (SfK) in insgesamt vier 
Bänden herausgegeben. 
Die nautischen Instrumente 
Im Zeitalter der Segelschiffahrt bis gegen Ende des 19. Jahr- 
hunderts war die Instrumentierung an Bord der Schiffe auf 
die „klassischen Navigationsgeräte” Magnetkompaß, Sextant, 
Chronometer, Logge, Handlot oder mechanische Lotmaschine 
beschränkt. Daneben spielten die meteorologischen MeßB- 
geräte Barometer und Thermometer eine wichtige Rolle. 
Mit dem Aufkommen der Dampfschiffahrt wuchsen die An- 
sprüche an die Genauigkeit der Kurshaltung und Ortsbe- 
stimmung. Dies führte einerseits zur Weiterentwicklung der 
klassischen Navigationsgeräte, wie z. B. zu den Magnetfern- 
kompaßanlagen mit Kursübertragung auf Tochterkompasse 
und Selbststeuer, andererseits zur Ausnutzung neuer Er- 
kenntnisse und zu neuen technischen Lösungen, wie z.B, 
zum Kreiselkompaß, Funkpeiler und Echolot. 
Dem Hydrographischen Bureau oblag die Prüfung und Be- 
schaffung der nautischen Instrumente für die Schiffe und 
Boote der Marine. Für den Bereich der zivilen Schiffahrt 
wurde die Prüfung der nautischen Geräte 1875 der Deutschen 
Seewarte übertragen. Sie hatte auch für eine zweckmäßige 
Aufstellung der Magnetkompasse an Bord eiserner Schiffe 
zu sorgen. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben bediente sich 
die Seewarte außerhalb Hamburgs ihrer in verschiedenen 
Häfen eingerichteten Agenturen. 
Die Folge dieser staatlichen Prüfung und Steuerung wie 
auch des anwachsenden Bedarfs an nautischen Geräten war 
das allmähliche Entstehen einer leistungsfähigen Industrie, 
deren Erzeugnisse bald die Güte ausländischer Instrumente 
erreichten oder übertrafen. 
Bereits vor dem ersten Weltkrieg begann die Entwicklung 
technischer Navigationsgeräte (1908: Erprobung des ersten 
Einkreiselkompasses von Anschütz). Später folgten die Ein- 
führung von akustischen Loten und — ermöglicht durch die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.