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Schiffssicherheit
- Prüfung und Zulassung einiger nautischer Anla
gen und Geräte für Binnenschiffe.
-Genehmigung des Einbaus von Magnetkom
passen auf Binnenschiffen und Kompassregu-
iierung.
- Magnetische und Elektromagnetische Regulie
rung, die Kompensierung von Peilfunkanlagen
und die Prüfung von Navigationsausrüstung
nach Marine-Dienstvorschrift auf Schiffen der
Bundesmarirve.
EG-Baumusterprüfungen und Zulassungen
Die zuständige Stelle eines EU-MItglieds-
staates prüft auf Antrag Baumuster von Navlgati-
ons- und Funkausrüstung der Anlage A.1 der
Schiffsausrüstungsrichtlinie oder lässt prüfen, ob
die Ausrüstung die Anforderungen und Normen
der Richtlinie erfüllt. Die erfolgreiche Prüfung
ist Voraussetzung für die EG-Baumusterprüfbe-
scheinigung, die, zusammen mit einer Qualitäts
sicherung des Hersteller, ermöglicht, die Ausrüs
tung an Bord eines Schiffes unter EU-Flagge
anzubringen oder aufzustellen. Das BSH ist der
EU-Kommission als deutsche zuständige Stelle
für Navigations- und Funkausrüstung gemeldet.
Für Funkausrüstung hat das BSH mit gering
fügigen Änderungen das Verfahren der Regulie
rungsbehörde für Telekommunikation und Post
übernommen. Die Prüfungen der Baumuster
werden von akkreditierten Einrichtungen durch
geführt und von einem Beauftragten begutachtet.
Auf der Grundlage des Gutachtens stellt das BSH
die EG-Baumusterprüfbescheinigung aus. Das
BSH hat im Jahre 1999 für 8 Baumuster von See
funkanlagen die Bescheinigung ausgestellt.
Im Jahre 1999, dem ersten Jahr der vollen
Gültigkeit der Schiffsausrüstungsrichtlinie, hat das
BSH für 183 Baumuster von Navigationsaus
rüstung (Radaranlagen, GPS-Navigationsanlagen,
Echolotanlagen, Wendeanzeiger, Fahrtmessan
lagen, Kreiselkompassanlagen, Selbststeueran
lagen, Magnetkompasse) die EG-Baumusterprüf
bescheinigung ausgestellt. Der überwiegende
Teil der Anträge konnte In einem vereinfachten
Verfahren bearbeitet werden, da zum Nachweis
der vollständigen Erfüllung der Anforderungen
der Richtlinie nur ergänzende Teilprüfungen er
forderlich waren. 19 Änderungsgenehmigungen
für bereits zugelassene Baumuster wurden erteilt.
Es wurden 18 nationale Zulassungen für
Schiffsausrüstung ausgestellt, die entweder im
Anhang A.2 der Schiffsausrüstungsrichtlinie („War
teliste“) steht oder die aus anderen Gründen zu
lassungspflichtig ist. Darunter waren 5 Elektroni
sche Seekartensysteme einschließlich der ersten
zwei Systeme, die als ECDIS, den internationalen
Anforderungen entsprechend, den Verzicht auf
Papierseekarten ermöglichen.
Korrosionsprüfungen, Vibrationsprüfungen,
trockene und feuchte Wärmeprüfungen, Kälteprü
fungen und Regenprüfungen nach DIN EN 60945
wurden bisher im Umweltlabor an Navigations
ausrüstung als Teil der Baumusterprüfung durch
geführt. Diese Prüfungen hat das BSH bis auf
solche, die im Zusammenhang mit Funktionsprü
fungen stehen, nunmehr eingestellt. Antragsteller
müssen vom 1. Januar 2000 an für ihr Baumuster
durch eine Einrichtung, die für solche Prüfungen