Schiffsvermessung
SCHIFFFAHRT
Schiffsvermessung
Das BSH ist zuständig für die amtliche Ver
messung aller Seeschiffe unter deutscher Flagge
nach International vereinbarten technischen Re
geln. Ziel dieser Vermessung ist die Ermittlung
der Tonnage (seit dem Inkrafttreten des Londoner
Schiffsvermessungs-Übereinkommens von 1969
in Deutschland „Raumzahl“, International unver
ändert „Gross Tonnage [GT]“ bzw. „Net Tonnage
[NT]“ genannt) als Grundlage vieler Regelungen:
- Berechnung von Gebühren und Abgaben
- Einordnung des Schiffes in nationale und inter
nationale Vorschriften, wie
- Schiffssicherheit (SOLAS)
- Schiffsbesetzung
-Verhütung der Meeresverschmutzung
(MARPOL) usw.
-Amtliche Registrierung des Schiffes
- Statistiken in Schifffahrt, Schiffbau und Zuliefer
industrie.
Aber auch Laderäume, Behälter (Flüssigkei
ten- und Gastanks) und Fischladeräume werden
an Bord der Schiffe aufgemessen und deren In
halte amtlich festgestellt.
Zu den Aufgaben des Bereichs „Schiffsver
messung“ gehört ferner die internationale Zusam
menarbeit in Form der Zuarbeit für das BMVBW
sowie die Bearbeitung von Grundsatzfragen der
Schiffsvermessung, die Beantwortung von Einzel
anfragen und die vermessungstechnische Bera
tung von Werften, Ingenieurbüros und Reedereien.
Weiterhin wurden viele Gelegenheiten ge
nutzt, um den Unterschied zwischen BRT und
BRZ Behörden und anderen anfragenden Institu
tionen darzulegen.
Grundsatzfragen der Schiffsvermessung
Seit dem 18. Juli 1994 müssen nach Ablauf
einer zwölfjährigen Übergangszeit nunmehr alle
Seeschiffe der IMO-Vertragsstaaten, die in der
Auslandsfahrt eingesetzt und mehr als 24 m lang
sind, einen Internationalen Schiffsmessbrief
(1969) -ITC69- an Bord mitführen, der die
Brutto-Tonnage (BRZ) und die Netto-Tonnage
(NRZ) nach den Regeln des Internationalen
Schiffsvermessungs-Übereinkommens von 1969
ausweist. Diese neuen Tonnage-Werte haben die
frühere „Registertonne“ endgültig abgelöst.
Nach wie vor ist das BSH bezüglich der Ton
nage-Werte von Fischereifahrzeugen für die deut
schen Fischereibehörden tätig. Es berechnet die
BRZ der kleinen Fischereifahrzeuge, die in die
Flotte neu aufgenommen werden, auf jeweilige
Anfrage durch das regional zuständige Fischerei
amt auf der Basis der von den Ämtern in Bremer
haven, Kiel bzw. Rostock hergereichten Daten-
Erfassungsblättern.
Des Weiteren unterstützt das BSH die
Fischereibehörden bei der Einhaltung der EU-
Forderung. Danach sind noch etwa 130 ältere
Fahrzeuge mit Längen zwischen 15 und 24 m in
absehbarer Zeit mit einem Schiffsmessbrief nach
den sog. London-Regeln auszustatten. Das BSH
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