Meereskunde
Außer der symbolischen Änderung hat die
Konsultationssitzung der Vertragsstaaten wichti
ge Voraussetzungen für Änderungen des Über
einkommens erreicht. So wurde ein Zeitplan fest
gelegt und Verhandlungspunkte für mögliche Än
derungen, wie z. B. Verbot der Einbringung radio
aktiver Abfälle oder stärkere Betonung des Vor
sorgeprinzips, aufgestellt.
Im September wurde In Paris ein neues
Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt
für Nordsee und Nordostatlantik verabschiedet.
An der Erarbeitung war das BSH intensiv beteiligt.
Diese Konvention wird die bisherige Oslo/Paris-
Konvention ersetzen.
In diesem Übereinkommen wird die Verbren
nung von Abfallstoffen auf See sowie die Einbrin
gung von Industrieabfällen verboten. Die Einbrin
gung von Klärschlämmen Ist ab 1998 (erfolgt der
zeit nur noch in Großbritannien), die Einbringung
von Schiffen ab 2004 (erfolgt derzeit nur in Nor
wegen und Island in nationalen Gewässern) ver
boten. Die Einbringung von schwach- und mittel
radioaktiven Stoffen ist grundsätzlich verboten.
Für Frankreich und England wurde eine Ausnah
meregelung geschaffen, die beiden Staaten theo
retisch die Möglichkeit eröffnet, frühestens nach
dem Jahre 2008 radioaktive Stoffe in das Meer
einzubringen. Beide Staaten müssen jedoch ab
1999 alle zwei Jahre auf Ministerebene über ihre
Bemühungen berichten, alternative Behand
lungsmöglichkeiten an Land zu entwickeln, und
den Nachweis erbringen, daß die Einbringung
schwach- und mittelradioaktiver Stoffe keine ne
gativen Effekte in der Meeresumwelt verursacht.
Weiterhin zugelassen ist die Einbringung von
Baggergut, Fischabfällen und inertem Material
natürlichen Ursprungs (z. B. Gestein).
Im April wurde von den Umweltministern der
Ostseeanrainerstaaten ein neues Übereinkom
men zum Schutz der Ostsee sowie ein umfangrei
ches Programm zur Verbesserung des Zustands
der Ostsee (The Baltic Sea Joint Comprehensive
Environmental Action Programmme) verabschie
det. An der Erarbeitung beider Abkommen war
das BSFI intensiv beteiligt.
Das neue Helsinki Übereinkommen, das
dem aktuellen Kenntnisstand angepaßt wurde,
umfaßt u.a. nunmehr auch die internen Gewäs
ser der Vertragsstaaten, fordert die Anwendung
des Vorsorgeprinzips sowie gegenseitige Konsul
tationen im Falle von Aktivitäten, die sich nachtei
lig für das Gebiet der Ostsee auswirken können,
enthält den Naturschutz als neue Aufgabe sowie
Maßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzun
gen von Offshore-Anlagen.
Das umfangreiche Programm zur Verbesse
rung des Zustands der Ostsee enthält eine Reihe
von durchgreifenden Maßnahmen zur Verminde
rung des Schadstoffeintrags in die Gewässer des
Einzugsgebietes der Ostsee. In den folgenden
Jahren wird die Erarbeitung von Finanzierungs
vorschlägen zur Durchsetzung des Programms
im Vordergrund stehen.
Das Schiffahrts- und Umwelt-Komitee der
Flelsinki-Kommission, das von Mitarbeitern des
BSH geleitet wird, hat eine Reihe von zusätzli
chen Maßnahmen zur Verringerung der Schad
stoffeinträge in die Ostsee beschlossen.
Das Schiffahrtskomitee verabschiedete u. a.
Empfehlungen, die das Verbrennen schiffseige
ner Abfälle Innerhalb des Hoheitsgebiets verbie
ten sowie die Beseitigung von verunglückten oder
außer Dienst gestellten Plattformen an Land for
dern.