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Full text: Jahresbericht 1992

Meereskunde 
Außer der symbolischen Änderung hat die 
Konsultationssitzung der Vertragsstaaten wichti 
ge Voraussetzungen für Änderungen des Über 
einkommens erreicht. So wurde ein Zeitplan fest 
gelegt und Verhandlungspunkte für mögliche Än 
derungen, wie z. B. Verbot der Einbringung radio 
aktiver Abfälle oder stärkere Betonung des Vor 
sorgeprinzips, aufgestellt. 
Im September wurde In Paris ein neues 
Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt 
für Nordsee und Nordostatlantik verabschiedet. 
An der Erarbeitung war das BSH intensiv beteiligt. 
Diese Konvention wird die bisherige Oslo/Paris- 
Konvention ersetzen. 
In diesem Übereinkommen wird die Verbren 
nung von Abfallstoffen auf See sowie die Einbrin 
gung von Industrieabfällen verboten. Die Einbrin 
gung von Klärschlämmen Ist ab 1998 (erfolgt der 
zeit nur noch in Großbritannien), die Einbringung 
von Schiffen ab 2004 (erfolgt derzeit nur in Nor 
wegen und Island in nationalen Gewässern) ver 
boten. Die Einbringung von schwach- und mittel 
radioaktiven Stoffen ist grundsätzlich verboten. 
Für Frankreich und England wurde eine Ausnah 
meregelung geschaffen, die beiden Staaten theo 
retisch die Möglichkeit eröffnet, frühestens nach 
dem Jahre 2008 radioaktive Stoffe in das Meer 
einzubringen. Beide Staaten müssen jedoch ab 
1999 alle zwei Jahre auf Ministerebene über ihre 
Bemühungen berichten, alternative Behand 
lungsmöglichkeiten an Land zu entwickeln, und 
den Nachweis erbringen, daß die Einbringung 
schwach- und mittelradioaktiver Stoffe keine ne 
gativen Effekte in der Meeresumwelt verursacht. 
Weiterhin zugelassen ist die Einbringung von 
Baggergut, Fischabfällen und inertem Material 
natürlichen Ursprungs (z. B. Gestein). 
Im April wurde von den Umweltministern der 
Ostseeanrainerstaaten ein neues Übereinkom 
men zum Schutz der Ostsee sowie ein umfangrei 
ches Programm zur Verbesserung des Zustands 
der Ostsee (The Baltic Sea Joint Comprehensive 
Environmental Action Programmme) verabschie 
det. An der Erarbeitung beider Abkommen war 
das BSFI intensiv beteiligt. 
Das neue Helsinki Übereinkommen, das 
dem aktuellen Kenntnisstand angepaßt wurde, 
umfaßt u.a. nunmehr auch die internen Gewäs 
ser der Vertragsstaaten, fordert die Anwendung 
des Vorsorgeprinzips sowie gegenseitige Konsul 
tationen im Falle von Aktivitäten, die sich nachtei 
lig für das Gebiet der Ostsee auswirken können, 
enthält den Naturschutz als neue Aufgabe sowie 
Maßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzun 
gen von Offshore-Anlagen. 
Das umfangreiche Programm zur Verbesse 
rung des Zustands der Ostsee enthält eine Reihe 
von durchgreifenden Maßnahmen zur Verminde 
rung des Schadstoffeintrags in die Gewässer des 
Einzugsgebietes der Ostsee. In den folgenden 
Jahren wird die Erarbeitung von Finanzierungs 
vorschlägen zur Durchsetzung des Programms 
im Vordergrund stehen. 
Das Schiffahrts- und Umwelt-Komitee der 
Flelsinki-Kommission, das von Mitarbeitern des 
BSH geleitet wird, hat eine Reihe von zusätzli 
chen Maßnahmen zur Verringerung der Schad 
stoffeinträge in die Ostsee beschlossen. 
Das Schiffahrtskomitee verabschiedete u. a. 
Empfehlungen, die das Verbrennen schiffseige 
ner Abfälle Innerhalb des Hoheitsgebiets verbie 
ten sowie die Beseitigung von verunglückten oder 
außer Dienst gestellten Plattformen an Land for 
dern.
	        
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