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Full text: Jahresbericht 1992

Technische Schiffssicherheit 
Abschließend soll noch der zeitliche Einfüh 
rungsfahrplan für das GMDSS beschrieben wer 
den. 
Seit dem 1. Februar 1992 dürfen sich alle 
Schiffe nach dem neuen SOLAS-Kapitel IV ausrü 
sten. Sie sind dann GMDSS-Schiffe. Ab 1. Fe 
bruar 1995 müssen alle Neubauten und ab 1. Fe 
bruar 1999 alle Schiffe gemäß GMDSS ausgerü 
stet sein. Ab 1. August 1993 müssen alle Fahrzeu 
ge eine Satelliten-EPIRB und einen NAVTEX- 
Empfänger an Bord haben. 
Die Überlebensfahrzeuge müssen auf Neu 
bauten seit dem 1. Februar 1992 nach GMDSS 
ausgerüstet sein (SART und UKW-Handfunk- 
sprechgeräte für den Nachrichtenaustausch im 
Suchgebiet). Ab dem 1. Februar 1995 müssen 
alle Überlebensfahrzeuge entsprechend ausge 
rüstet sein. 
Ablenkungen des Magnetkompasses durch ein zur Energie 
übertragung bestimmtes HGÜ-Kabel (Hochspannungs-Gleich- 
strom-Übertragung) 
Ein deutsch-schwedisches Firmenkonsor 
tium plant, auf dem Meeresboden der Ostsee ein 
Gleichstromkabel zur Energieübertragung zwi 
schen Schweden und Deutschland zu verlegen. 
Die Kabeitrasse soll von Lübeck ausgehend zu 
nächst vor der mecklenburgischen Küste verlau 
fen und dann in vorwiegend nördlicher Richtung 
nach Arrie in Südschweden geführt werden. Die 
übertragene Leistung soll bis zu 600 MW bei einer 
Spannung von 450 kV, die Stromstärke im Kabel 
bis zu 1333 A betragen. Dieser Strom erzeugt in 
der Umgebung des Kabels ein Magnetfeld, das 
beträchtliche Ablenkungen des Magnetkompas 
ses hervorruft. Diese hängen ab von der Strom 
stärke, der Wassertiefe, der Höhe des Kompas 
ses im Schiff, dem seitlichen Abstand des Schif 
fes vom Kabel, der Richtung der Kabeltrasse im 
Erdfeld und der Erdfeldstärke. 
Für einige Varianten der geplanten Trasse 
wurden für die einzelnen Kabelabschnitte die zu 
erwartenden Kompaßablenkungen berechnet. 
Dabei ergaben sich Werte bis zu 70°. Sie sind 
am größten, wenn das Schiff sich genau über 
dem Kabel befindet, bei wachsendem seitlichem 
Abstand nehmen sie sehr stark ab, so daß in 
einem Abstand von ca. 100 m die Ablenkungen 
auf hinreichend kleine Werte (ca. 1°) abgeklun 
gen sind. 
Bei gemeinsamer Verlegung von Hin- und 
Rückleiter in geringem Abstand (z. B. 3 m) wer 
den die Störungen wegen der teilweisen gegen 
seitigen Kompensierung der Störfelder wesent 
lich geringer. Wegen der hohen Kosten für das 
zweite Kabel ist diese Lösung jedoch nur für den 
Bereich der Trave und darüber hinaus für eine 
kleine Strecke in der Lübecker Bucht vorgesehen;
	        
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