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Full text: Jahresbericht 1992

echnische Schiffssicherheit 
ist. Durch geeignete Maßnahmen 
- sind die Windgeräusche an den Mikrofo 
nen zu reduzieren, 
- ist die manuelle Empfindlichkeitsregelung 
durch eine automatische Verstärkungsre 
gelung zu ersetzen, 
- ist innerhalb der Brücke ein zentral an 
geordneter Lautsprecher vorzusehen, 
dem die Signale der 4 Empfangskanäle 
zugeführt werden, 
- ist bei der optischen Anzeige die Verzöge 
rungszeit zu verängern, bevor die Anzei 
ge aktualisiert wird. 
Es ist vorgesehen, zwei Seeschiffe und 
ATAIR mit entsprechend modifizierten Schallor 
tungsanlagen zur weiteren Erprobung auszurü 
sten. Wegen der grundsätzlichen nautischen Be 
deutung dieses Projektes im Zusammenhang mit 
der Erprobung des Ein-Mann-Brückenwachdien- 
stes auf nationaler Ebene und im Rahmen der 
IMO wird die Entwicklung dieser Schallortungs 
anlage finanziell durch den BMV gefördert. 
Untersuchung über eine praxisorientierte Anbringung von 
Rundumlichtern auf Seeschiffen 
Die heutzutage übliche feste Anbringung ei 
nes Rundumlichtes am Mast bereitet der Schiff 
bauindustrie Schwierigkeiten, denn nach den Kol 
lisionsverhütungsregeln darf ein Rundumlicht 
nicht durch Masten, Stenge oder Bauteile inner 
halb eines Ausstrahlungswinkels von mehr als 6° 
verdeckt sein. Die Einhaltung dieser Vorschrift hat 
zur Folge, daß ein Rundumlicht bei einem gängi 
gen Mastdurchmesser von 0,30 Metern minde 
stens 2,85 Meter vom Mast entfernt angebracht 
sein muß, damit der Abschattungssektor kleiner 
als 6° bleibt. Eine solche Anbringung erfordert 
eine zusätzliche und aufwendige Konstruktion für 
den Laternenträger. 
Das Problem könnte durch die Anordnung 
zweier horizontal in unmittelbarer Mastnähe an 
gebrachter Rundumlichter gelöst werden, so daß 
bei allen gebräuchlichen Maststärken eine unge 
hinderte Rundumsicht sichergestellt wird. Um 
diese Lösung realisieren zu können, hat der Un 
terausschuß „Safety of Navigation“ der IMO auf 
seiner 38. Tagung im Juni 1992 auf Antrag des 
BSH und Vorschlag der Bundesrepublik Deutsch 
land folgende Ergänzung zu der Anlage I (Anord 
nung und technische Einzelheiten der Licht- und 
Signalkörper) Abschnitt 9 (waagerechte Lichtver 
teilung) der Kollisionsverhütungsregeln be 
schlossen: 
„If it is impracticable to comply with para 
graph (b) (i) of this section by exhibiting only one 
all-round light, two all-round lights shall be used 
suitably positioned or screened so that they ap 
pear as far as practicable, as one light at a distan 
ce of one mile.“
	        
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