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Full text: Jahresbericht 1992

Blaue Funkellichtleuchte 
Die Beachtung ergonomischer Kriterien bei 
der Entwicklung und Herstellung nautischer Anla 
gen verursacht u. U. erhebliche Kosten. Daher 
müssen ergonomische Kriterien der Zulassung 
nautischer Anlagen international anerkannt und 
eingeführt werden. Es ist deshalb Ziel der Unter 
suchung, Leistungsmerkmale zu erarbeiten, die 
in die zuständigen Gremien der Internationalen 
Seeschiffahrtsorganisation (IMO) eingebracht 
werden sollen. Dort sollen sie die Grundlage zur 
Formulierung von IMO-Leistungsanforderungen 
und internationaler Prüfnormen für nautische AGI 
bilden. 
Baumusterzulassung einer neuartigen blauen 
Funkellichtleuchte 
Nach der Seeschiffahrtsstraßen- und Bin- 
nenschiffahrtsstraßen-Ordnung sind Fahrzeuge 
des öffentlichen Dienstes verpflichtet, ein blaues 
Funkellicht zu zeigen, wenn bei Erfüllung ihrer 
polizeilichen Aufgaben die Sicherheit und Leich 
tigkeit des Verkehrs gefährdet wird. Außerdem ist 
ein blaues Funkellicht nach dem Genfer Rot 
kreuz-Abkommen sowie dem Internationalen Si 
gnalbuch zur Kennzeichnung von Lazarettschif 
fen, Seenotrettungsfahrzeugen und anderen ge 
schützten Wasserfahrzeugen vorgesehen. 
In Ermangelung einer speziellen für die 
Schiffahrt zugelassenen blauen Funkellichtleuch 
te mußten sich die entsprechenden Fahrzeuge 
bislang mit einer im Straßenverkehr gebräuchli 
chen blauen Leuchte ausrüsten, die jedoch den 
einschlägigen Regelungen der Schiffahrt nicht 
entsprach. 
Nach einer längeren Enwicklungsphase ist 
es der Industrie in enger Zusammenarbeit mit 
dem BSH gelungen, eine blaue Funkellichtleuch 
te fertigzustellen, die den nationalen und interna 
tionalen Schiffahrtsvorschriften entspricht. Nach 
einer erfolgreichen letzten See-Erprobung auf 
dem FS GAUSS erhielt die blaue Funkellicht 
leuchte im Mai ihre Zulassung. Damit stehen der 
Schiffahrt lückenlos für alle Einsatzzwecke BSH- 
zugelassene Positionslaternen und Signalleuch 
ten zur Verfügung. 
Die bei dunkler Nacht und bei klarer Sicht 
beobachtete große Tragweite des blauen Funkel 
lichtes von mehr als 6 Seemeilen wird durch ein 
für Positionslaternen neuartiges optisches Sy 
stem aus 3 konvexen Linsen, deren horizontale 
Achsen um 120° gegeneinander versetzt sind, 
sichergestellt. Die große Auffälligkeit des Licht 
signals wird dadurch erreicht, daß das Licht durch 
die Anordnung der 3 Linsen und der im gemeinsa 
men Brennpunkt angeordneten Halogenlampe 
stark gebündelt gleichzeitig in drei Richtungen 
strahlt. Diese stark gebündelten Lichtstrahlen 
werden eindeutig voneinander getrennt abge 
strahlt. Die Funkellichtfrequenz kann unter 
schiedlichen nationalen und internationalen For 
derungen angepaßt werden. 
Nach den einschlägigen Vorschriften dürfen 
Fahrzeuge nur noch mit der vom BSH zugelasse 
nen blauen Funkellichtieuchte ausgerüstet wer 
den. 
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