Technische Schiffssicherheit
gnetischen Verträglichkeit. Die Norm IEC 945 ist
als Harmonisierungsdokument HD 552 S1 der
EG veröffentlicht worden. Das zweite Verfahren,
das die Aufstellungsbedingungen für Magnet
kompasse betrifft, ist noch nicht abgeschlossen.
Seit dem 1. Januar 1992 ist die EG-Verord-
nung zum Transfer von Schiffen innerhalb der
Gemeinschaft in Kraft. Vom BMV ist ein Verfahren
festgelegt worden, das die Einbindung des BSH
in eine derartige Umregistrierung regelt. Das BSH
ist nach diesem Verfahren bisher nicht in An
spruch genommen worden, so daß davon auszu
gehen ist, daß kein Schiff aus einem anderen EG-
Mitgliedsstaat in Anwendung der Umregistrie
rungsverordnung in die deutsche Flagge gewech
selt ist.
Ergonomische Bewertung nautischer Anlagen
Im November hat das BSH der Firma MAZ
Mikroelektronik Anwendungszentrum Hamburg
den Auftrag für eine Studie zur Erstellung ergono
mischer Anforderungen bei der Baumusterprü
fung von nautischen Anlagen, Instrumenten und
Geräten erteilt.
Ausgangspunkt war ein Erlaß des BMV.
Darin wird auf die Erkenntnisse der Seeamtsver
handlung über die MS STANISLAW KULCZYNS-
Kl Bezug genommen. In der Seeamtsverhand
lung war deutlich geworden, daß die unzu
länglichen Radarinformationen, die mitursächlich
für die Kollision der STANISLAW KULCZYNSKI
mit der Kattwykbrücke in Hamburg waren, nicht
auf technischen Mängeln beruhten, sondern auf
einer nicht nutzer- und situationsgerechten Ein
stellung der Radaranlage.
Damit wurde wieder deutlich, daß die Krite
rien einer Baumusterprüfung sich nicht aus
schließlich auf technische Prüfnormen beschrän
ken dürfen. Vielmehr besteht bei den für die Prü
fung Verantwortlichen der Eindruck, daß bei der
Entwicklung von nautischen AGI der Anwender
und die Bedürfnisse der Bedienung unzureichend
berücksichtigt werden. Deshalb ist es notwendig,
gleichberechtigt neben der Funktionsprüfung er
gonomische Anforderungen zu entwickeln, um
die Lücke zwischen dem Entwickler und dem An
wender zu schließen. Es gilt, eine kritische Über
prüfung bei nautischen Anlagen durchzuführen,
um die Grenzen und Möglichkeiten bei der Bedie
nung aufzuzeigen.
Unter diesen Voraussetzungen soll erreicht
werden, daß
- nautische Anlagen nur notwendige Funk
tionen enthalten,
- der Umfang der Integration nautischer
Anlagen beherrschbar ist,
- nautische Anlagen mit vertretbarem Auf
wand zu bedienen sind,
- Bedienkonzepte einheitlich und verständ
lich sind,
- die Anzeigen nautischer Anlagen leicht er
kennbar sind und
- nautische Anlagen physisch und physio
logisch anwendergerecht gebaut sind.