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Full text: Jahresbericht 1992

Technische Schiffssicherheit 
gnetischen Verträglichkeit. Die Norm IEC 945 ist 
als Harmonisierungsdokument HD 552 S1 der 
EG veröffentlicht worden. Das zweite Verfahren, 
das die Aufstellungsbedingungen für Magnet 
kompasse betrifft, ist noch nicht abgeschlossen. 
Seit dem 1. Januar 1992 ist die EG-Verord- 
nung zum Transfer von Schiffen innerhalb der 
Gemeinschaft in Kraft. Vom BMV ist ein Verfahren 
festgelegt worden, das die Einbindung des BSH 
in eine derartige Umregistrierung regelt. Das BSH 
ist nach diesem Verfahren bisher nicht in An 
spruch genommen worden, so daß davon auszu 
gehen ist, daß kein Schiff aus einem anderen EG- 
Mitgliedsstaat in Anwendung der Umregistrie 
rungsverordnung in die deutsche Flagge gewech 
selt ist. 
Ergonomische Bewertung nautischer Anlagen 
Im November hat das BSH der Firma MAZ 
Mikroelektronik Anwendungszentrum Hamburg 
den Auftrag für eine Studie zur Erstellung ergono 
mischer Anforderungen bei der Baumusterprü 
fung von nautischen Anlagen, Instrumenten und 
Geräten erteilt. 
Ausgangspunkt war ein Erlaß des BMV. 
Darin wird auf die Erkenntnisse der Seeamtsver 
handlung über die MS STANISLAW KULCZYNS- 
Kl Bezug genommen. In der Seeamtsverhand 
lung war deutlich geworden, daß die unzu 
länglichen Radarinformationen, die mitursächlich 
für die Kollision der STANISLAW KULCZYNSKI 
mit der Kattwykbrücke in Hamburg waren, nicht 
auf technischen Mängeln beruhten, sondern auf 
einer nicht nutzer- und situationsgerechten Ein 
stellung der Radaranlage. 
Damit wurde wieder deutlich, daß die Krite 
rien einer Baumusterprüfung sich nicht aus 
schließlich auf technische Prüfnormen beschrän 
ken dürfen. Vielmehr besteht bei den für die Prü 
fung Verantwortlichen der Eindruck, daß bei der 
Entwicklung von nautischen AGI der Anwender 
und die Bedürfnisse der Bedienung unzureichend 
berücksichtigt werden. Deshalb ist es notwendig, 
gleichberechtigt neben der Funktionsprüfung er 
gonomische Anforderungen zu entwickeln, um 
die Lücke zwischen dem Entwickler und dem An 
wender zu schließen. Es gilt, eine kritische Über 
prüfung bei nautischen Anlagen durchzuführen, 
um die Grenzen und Möglichkeiten bei der Bedie 
nung aufzuzeigen. 
Unter diesen Voraussetzungen soll erreicht 
werden, daß 
- nautische Anlagen nur notwendige Funk 
tionen enthalten, 
- der Umfang der Integration nautischer 
Anlagen beherrschbar ist, 
- nautische Anlagen mit vertretbarem Auf 
wand zu bedienen sind, 
- Bedienkonzepte einheitlich und verständ 
lich sind, 
- die Anzeigen nautischer Anlagen leicht er 
kennbar sind und 
- nautische Anlagen physisch und physio 
logisch anwendergerecht gebaut sind.
	        
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