L
echnische Schiffssicherheit
1992 wurden vom BSH und seinen Beauf
tragten 972 Magnet-Regel- und Magnet-Steuer
kompasse reguliert und 393 Peilfunkanlagen
kompensiert. Magnetkompasse und Peilfunkan
lagen müssen außerdem in regelmäßigen Ab
ständen von einem Betrieb, der hierfür vom BSH
anerkannt worden ist, überprüft werden. Im Zu
sammenhang mit der Regulierung und Kompen-
sierung wird häufig festgestellt, daß die Fristen
für die Überprüfung nicht eingehalten werden.
Die Anbringung von Positionslaternen und
Schallsignalanlagen, die Aufstellung von Magnet
kompassen und von Ortungsfunkanlagen müs
sen vom BSH genehmigt werden. Genehmigt
wurde die Anbringung der Positionsiaternen auf
261 Schiffen, der Schallsignalanlagen auf 239
Schiffen und der Manöversignaianlagen auf 50
Schiffen. Die Aufstellung der Magnetkompasse
wurde für 270 Schiffe genehmigt. Für Ortungs
funkanlagen wurden 1366 Aufstellungsgenehmi
gungen erteilt. Als Ersatz für fehlende Pläne und
Zeichnungen wurden auf 213 Schiffen Feststel
lungsprotokolle angefertigt und danach Aufstel
lung und Anbringung genehmigt. Im Zusammen
hang mit den Genehmigungsverfahren ist der
Schiffsführung zu raten, darauf zu achten, daß
bei Umrüstung und Nachrüstung nur solche Anla
gen und Geräte eingebaut werden, die mit einer
Typbezeichnung und der Baumusternummer des
BSH gekennzeichnet sind und daß, soweit dies
durch die Schiffssicherheitsverordnung vorge
schrieben ist, die Aufstellung durch das BSH ge
prüft und genehmigt wird.
Für die Bundesmarine wurden 463 nauti
sche AGI geprüft, 268 Kompasse reguliert, 125
Deviationen bestimmt und 41 elektrische Regulie
rungen mit 186 Komponenten durchgeführt.
Aufgrund der Binnenschiffs-Untersuchungs
ordnung wurde auf 99 Binnenschiffen der Einbau
von Magnetkompassen geprüft. Außerdem wur
den 79 elektronische Magnetkompasse für Bin
nenschiffe vor dem Einbau an Bord geprüft.
Umfang und Ergebnis der Prüfung von Ein
zelgeräten nautischer AGI an Bord von Schiffen
auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit sind in
der graphischen Darstellung (Abb. 41) zusam
mengefaßt. Bei Einzelgeräteprüfungen während
einer Überwachung wird immer wieder festge
stellt, daß eine Vielzahl der Mängel bei der Wirk
samkeit und Betriebssicherheit offensichtlich wa
ren und von der Schiffsführung hätten erkannt
werden können. Eine rechtzeitige Behebung sol
cher Mängel kann dazu führen, daß eine Überwa
chung mängelfrei ist und dadurch kostenfrei
bleibt.
Der Zeitaufwand bei der Einzelprüfung von
nautischen Anlagen, Geräten und Instrumenten
an Bord von Neubauten wird zunehmend größer,
nicht allein durch Neubau- und Umbau-Aktivitä
ten für Schiffe unter deutscher Flagge im Aus
land, sondern zusätzlich durch die komplexer und
komplizierter werdende Integration und System
einbindung von Geräten und Anlagen als Senso
ren. Dadurch trat 1992 die Überwachung als
Stichprobenkontrolle der Wirksamkeit und Be
triebssicherheit nautischer AGI auf Schiffen unter
deutscher Flagge vorübergehend in den Hinter
grund.