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Full text: Jahresbericht 1992

L 
echnische Schiffssicherheit 
1992 wurden vom BSH und seinen Beauf 
tragten 972 Magnet-Regel- und Magnet-Steuer 
kompasse reguliert und 393 Peilfunkanlagen 
kompensiert. Magnetkompasse und Peilfunkan 
lagen müssen außerdem in regelmäßigen Ab 
ständen von einem Betrieb, der hierfür vom BSH 
anerkannt worden ist, überprüft werden. Im Zu 
sammenhang mit der Regulierung und Kompen- 
sierung wird häufig festgestellt, daß die Fristen 
für die Überprüfung nicht eingehalten werden. 
Die Anbringung von Positionslaternen und 
Schallsignalanlagen, die Aufstellung von Magnet 
kompassen und von Ortungsfunkanlagen müs 
sen vom BSH genehmigt werden. Genehmigt 
wurde die Anbringung der Positionsiaternen auf 
261 Schiffen, der Schallsignalanlagen auf 239 
Schiffen und der Manöversignaianlagen auf 50 
Schiffen. Die Aufstellung der Magnetkompasse 
wurde für 270 Schiffe genehmigt. Für Ortungs 
funkanlagen wurden 1366 Aufstellungsgenehmi 
gungen erteilt. Als Ersatz für fehlende Pläne und 
Zeichnungen wurden auf 213 Schiffen Feststel 
lungsprotokolle angefertigt und danach Aufstel 
lung und Anbringung genehmigt. Im Zusammen 
hang mit den Genehmigungsverfahren ist der 
Schiffsführung zu raten, darauf zu achten, daß 
bei Umrüstung und Nachrüstung nur solche Anla 
gen und Geräte eingebaut werden, die mit einer 
Typbezeichnung und der Baumusternummer des 
BSH gekennzeichnet sind und daß, soweit dies 
durch die Schiffssicherheitsverordnung vorge 
schrieben ist, die Aufstellung durch das BSH ge 
prüft und genehmigt wird. 
Für die Bundesmarine wurden 463 nauti 
sche AGI geprüft, 268 Kompasse reguliert, 125 
Deviationen bestimmt und 41 elektrische Regulie 
rungen mit 186 Komponenten durchgeführt. 
Aufgrund der Binnenschiffs-Untersuchungs 
ordnung wurde auf 99 Binnenschiffen der Einbau 
von Magnetkompassen geprüft. Außerdem wur 
den 79 elektronische Magnetkompasse für Bin 
nenschiffe vor dem Einbau an Bord geprüft. 
Umfang und Ergebnis der Prüfung von Ein 
zelgeräten nautischer AGI an Bord von Schiffen 
auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit sind in 
der graphischen Darstellung (Abb. 41) zusam 
mengefaßt. Bei Einzelgeräteprüfungen während 
einer Überwachung wird immer wieder festge 
stellt, daß eine Vielzahl der Mängel bei der Wirk 
samkeit und Betriebssicherheit offensichtlich wa 
ren und von der Schiffsführung hätten erkannt 
werden können. Eine rechtzeitige Behebung sol 
cher Mängel kann dazu führen, daß eine Überwa 
chung mängelfrei ist und dadurch kostenfrei 
bleibt. 
Der Zeitaufwand bei der Einzelprüfung von 
nautischen Anlagen, Geräten und Instrumenten 
an Bord von Neubauten wird zunehmend größer, 
nicht allein durch Neubau- und Umbau-Aktivitä 
ten für Schiffe unter deutscher Flagge im Aus 
land, sondern zusätzlich durch die komplexer und 
komplizierter werdende Integration und System 
einbindung von Geräten und Anlagen als Senso 
ren. Dadurch trat 1992 die Überwachung als 
Stichprobenkontrolle der Wirksamkeit und Be 
triebssicherheit nautischer AGI auf Schiffen unter 
deutscher Flagge vorübergehend in den Hinter 
grund.
	        
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