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Full text: Jahresbericht 1992

Technische Schiffssicherheit 
ln 43 Fällen ist die Genehmigung zur befri 
steten Ausflaggung aufgehoben worden, davon 
in 4 Fällen im Zusammenhang mit der Eintragung 
der Schiffe in das ISR, ansonsten überwiegend 
wegen Löschung der Schiffe aus dem Seeschiffs 
register (20 Fälle). 
Für deutsche Sportbootbesitzer wurden ca. 
1900 Flaggenzertifikate ausgestellt. Französi 
sche Behörden verlangen dieses amtliche Papier. 
Schiffsbesetzung 
Das BSH ist für die Durchführung verschie 
dener Aufgaben nach der Schiffsoffizier-Ausbil 
dungsverordnung und der Schiffsbesetzungsver 
ordnung zuständig. 
Hierbei handelt es sich im wesentlichen um 
folgende Bereiche: 
- Erteilen von Ausnahmegenehmigungen 
hinsichtlich der Befugnisse von Kapitänen 
und Schiffsoffizieren bei der Besetzung 
von Schleppern, Versorgungsfahrzeu 
gen, Fracht- und Fahrgastschiffen mit be 
grenztem Fahrbereich, Taucher- und 
Bergungsfahrzeugen, Baggern, schwim 
menden Arbeitsgeräten und Schiffen oh 
ne Antrieb, 
- Erteilen von Befugniserweiterungen für 
die Tätigkeit als Kapitän, als Leiter der 
Maschinenanlage, als Schiffsoffizier oder 
Alleinoffizier des technischen Dienstes, 
wenn die dafür erforderliche Befähigung 
vorliegt, 
Außerdem wurden 70 Flaggenscheine, fast 
ausschließlich für Probe- und Uberführungsfahr 
ten, und 17 Flaggenbescheinigungen für Schiffe 
im öffentlichen Dienst erteilt. 
Für Seeschiffe, die nicht zur Führung der 
Bundesflagge berechtigt sind, kann einem aus 
ländischen Eigentümer aufgrund internationaler 
Vereinbarungen die Befugnis zur Führung der 
Bundesflagge verliehen werden. Hierfür wurden 
drei Anträge gestellt. 
- Zulassen von Soldaten der Bundesmari 
ne zum befristeten Einsatz als Zweiter 
oder weiterer Schiffsoffizier des nauti 
schen oder technischen Schiffsdienstes, 
- Zulassen von Abweichungen bei der prak 
tischen Ausbildung, die zum Erwerb von 
Befähigungszeugnissen an einer Fach 
oder Fachhochschule vorgeschrieben 
sind, wenn durch eine andere Ausbildung 
und Tätigkeit vergleichbare Kenntnisse 
und Fertigkeiten erworben wurden, 
- Anerkennen von Seefahrtzeiten auf Schif 
fen unter fremder Flagge oder unter der 
Bundesdienstflagge, wenn die nachge 
wiesene Tätigkeit an Bord der geforderten 
Tätigkeit auf einem Schiff unter der Bun 
desflagge entspricht. 
1992 wurden 558 Anträge auf Befugniser 
weiterung oder eine Ausnahmegenehmigung ge 
stellt und abschließend bearbeitet. 
Erheblich zugenommen haben die Anträge 
auf Genehmigung von Abweichungen vom vorge-
	        
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