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VORWORT
Die Verbesserung der Kenntnisse über die Weltmeere und ihre Wirkung auf den Menschen setzen ein opera-
tionelles, weltweites Beobachtungssystem voraus, das uns in die Lage versetzt, den gegenwärtigen Zustand
der Ozeane jederzeit einzuschätzen und künftige Veränderungen vorauszusagen.
Planung und Einrichtung eines Globalen Ozeanbeobachtungssystems (GOOS) wurden erstmalig auf der
Zweiten Weltklimakonferenz (Genf, 1990) beschlossen. Die UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung
(UNCED, Rio de Janeiro, 1992) bestätigte die Notwendigkeit eines Langzeitprogramms zur Überwachung
der Meere. Die XVI. Vollversammlung der Zwischenstaatlichen Ozeanographischen Kommission (IOC) der
UNESCO (Paris, März 1991) beschloß mit Resolution XVI-8, die Entwicklung von GOOS federführend zu
übernehmen.
Deutschland mißt dem Aufbau einer Operationellen Ozeanographie große Bedeutung bei und wird in GOOS
im Rahmen seiner Möglichkeiten mitwirken. Bereits in der GOOS-Planungsphase wurden in Deutschland
vorbereitende Maßnahmen für einen deutschen Beitrag begonnen.
Im September 1995 hatte das BSH den "Statusbericht über laufende und geplante Programme sowie For
schungsprojekte in der deutschen Ozeanographie und maritimen Meteorologie, die von Deutschland als Bei
trag zu GOOS eingebracht werden können" zusammengestellt und als Nr. 7 in seiner Reihe Berichte des
BSH veröffentlicht. Auf den Statusbericht wird an dieser Stelle zurückgegriffen. Während der Statusbencht
Programme und Projekte zusammenfaßte, die für GOOS geeignet sein könnten, werden an dieser Stelle aus
schließlich solche Aktivitäten aufgenommen, die über einen längeren Zeitraum tatsächlich für GOOS ausge
führt werden.
Im April 1996 fand in Rostock ein Workshop unter dem Titel "Anforderungen an ein wissenschaftliches
Konzept für den deutschen Beitrag” statt, dessen Ziel es war, zwischen akademischen ozeanographischen
Instituten, meereskundlich orientierten Behörden und der meerestechnischen Industrie einen Dialog zu begin
nen, an dessen Ende ein Konzept für die Beteiligung Deutschlands an GOOS steht. Der Workshopbericht ist
ebenfalls in den Berichten des BSH. als Nr. 9, veröffentlicht worden.
Der vorhegende Beitrag unterscheidet zwischen Operationellen Beiträgen und GOOS begleitenden For
schungsvorhaben. Unter operationeilen ozeanographischen Aktivitäten sind solche zu verstehen, die auf Rou
tinebasis zu kundenorientierten maritimen Produkten bzw. Dienstleistungen führen und über einen längeren
Zeitraum eingehalten werden. Begleitende Forschungsvorhaben sind hier nur dann aufgeführt, wenn sie einen
direkten Bezug zu den GOOS-Zielen haben.
Die 20. IOC-Vollversammlung (Juni/Juli 1999) hat eine Resolution verabschiedet, mit der die allgemeinen
GOOS-Prinzipien (GOOS Report No. 41, UNESCO, Januar 1998) von den IOC-Mitgliedsstaaten anerkannt
werden und mit der sie sich zu freiwilligen Programmbeiträgen bereit erklären. Deutschland hat den vorhe
genden GO OS-Beitrag als seine Beteiligung an dem beginnenden Beobachtungssystem der IOC auf ihrer 20.
Vollversammlung (Paris, Juli 1999) vorgelegt.