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Full text: Deutscher Programmbeitrag zum Globalen Ozeanbeobachtungssystem (GOOS) (BSH-Berichte, Nr. 18)

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VORWORT 
Die Verbesserung der Kenntnisse über die Weltmeere und ihre Wirkung auf den Menschen setzen ein opera- 
tionelles, weltweites Beobachtungssystem voraus, das uns in die Lage versetzt, den gegenwärtigen Zustand 
der Ozeane jederzeit einzuschätzen und künftige Veränderungen vorauszusagen. 
Planung und Einrichtung eines Globalen Ozeanbeobachtungssystems (GOOS) wurden erstmalig auf der 
Zweiten Weltklimakonferenz (Genf, 1990) beschlossen. Die UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 
(UNCED, Rio de Janeiro, 1992) bestätigte die Notwendigkeit eines Langzeitprogramms zur Überwachung 
der Meere. Die XVI. Vollversammlung der Zwischenstaatlichen Ozeanographischen Kommission (IOC) der 
UNESCO (Paris, März 1991) beschloß mit Resolution XVI-8, die Entwicklung von GOOS federführend zu 
übernehmen. 
Deutschland mißt dem Aufbau einer Operationellen Ozeanographie große Bedeutung bei und wird in GOOS 
im Rahmen seiner Möglichkeiten mitwirken. Bereits in der GOOS-Planungsphase wurden in Deutschland 
vorbereitende Maßnahmen für einen deutschen Beitrag begonnen. 
Im September 1995 hatte das BSH den "Statusbericht über laufende und geplante Programme sowie For 
schungsprojekte in der deutschen Ozeanographie und maritimen Meteorologie, die von Deutschland als Bei 
trag zu GOOS eingebracht werden können" zusammengestellt und als Nr. 7 in seiner Reihe Berichte des 
BSH veröffentlicht. Auf den Statusbericht wird an dieser Stelle zurückgegriffen. Während der Statusbencht 
Programme und Projekte zusammenfaßte, die für GOOS geeignet sein könnten, werden an dieser Stelle aus 
schließlich solche Aktivitäten aufgenommen, die über einen längeren Zeitraum tatsächlich für GOOS ausge 
führt werden. 
Im April 1996 fand in Rostock ein Workshop unter dem Titel "Anforderungen an ein wissenschaftliches 
Konzept für den deutschen Beitrag” statt, dessen Ziel es war, zwischen akademischen ozeanographischen 
Instituten, meereskundlich orientierten Behörden und der meerestechnischen Industrie einen Dialog zu begin 
nen, an dessen Ende ein Konzept für die Beteiligung Deutschlands an GOOS steht. Der Workshopbericht ist 
ebenfalls in den Berichten des BSH. als Nr. 9, veröffentlicht worden. 
Der vorhegende Beitrag unterscheidet zwischen Operationellen Beiträgen und GOOS begleitenden For 
schungsvorhaben. Unter operationeilen ozeanographischen Aktivitäten sind solche zu verstehen, die auf Rou 
tinebasis zu kundenorientierten maritimen Produkten bzw. Dienstleistungen führen und über einen längeren 
Zeitraum eingehalten werden. Begleitende Forschungsvorhaben sind hier nur dann aufgeführt, wenn sie einen 
direkten Bezug zu den GOOS-Zielen haben. 
Die 20. IOC-Vollversammlung (Juni/Juli 1999) hat eine Resolution verabschiedet, mit der die allgemeinen 
GOOS-Prinzipien (GOOS Report No. 41, UNESCO, Januar 1998) von den IOC-Mitgliedsstaaten anerkannt 
werden und mit der sie sich zu freiwilligen Programmbeiträgen bereit erklären. Deutschland hat den vorhe 
genden GO OS-Beitrag als seine Beteiligung an dem beginnenden Beobachtungssystem der IOC auf ihrer 20. 
Vollversammlung (Paris, Juli 1999) vorgelegt.
	        
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