Die Arbeitsgruppe entschied sich dafür, das Sondergut-
achten als Ausgangsbasis zu nehmen und die Erstellung
eines "Assessment" einer künftigen internationalen
Arbeitsgruppe im Rahmen der Internationalen Nordseeschutz-
Konferenz zu überlassen. Die Arbeitsgrüppe beschloß eine
Untergliederung in Arbeitsbereiche und benannte hierzu die
Bereichssprecher:
Physikalische Ozeanographie
Radioökologie
Anorganische Schadstoffe im Wasser,
in Sedimenten und in Organismen
Organische Schadstoffe im Wasser,
in Sedimenten und in Organismen
Nährstoffe und gelöster Sauerstoff
(hierzu auch Redox-Bedingungen in
Sedimenten)
Biologische Effekte
Dr, Becker
Prof, Dr, Kautsky
Dr. Albrecht
Dr. Ernst
Dr. Weichart
Dr. Grabert-Carlson
Es wurde ferner übereinstimmend festgestellt, daß die für
die Internationale Nordseeschutz-Konferenz gewählte geo-
graphische Abgrenzung "Nordsee und Kanal" mit der nördli-
chen Begrenzung 62° N nicht für die Beschreibung eines
Gütezustandes der Nordsee geeignet ist. Allein die nörd-
liche Erweiterung von 61° N auf 62° N umfaßt wegen der
großen Wassertiefe ein Wasservolumen von etwa 40 000 km}
Die Nordsee in den Grenzen von 51° N bis 61° N und 4° W
bis 9° E wie sie sinnvollerweise im Sondergutachten ver-
wendet wird, besitzt selbst nur ein Volumen von 43 000 km>.
Die nördliche Erweiterung gehört bereits zum Ozeanischen
Regime und ist deshalb als gesondertes Areal zu betrachten.
In ihrer Sitzung am 1. September 1983 vertrat die Arbeits-
gruppe die Auffassung, daß das Sondergutachten in seinen
Grundzügen und Aussagen noch heute gültig ist, In einzelnen
Punkten ist das Gutachten zu ergänzen und in einigen andereı
abzuändern. Hierzu hat die Arbeitsgruppe das hiermit vorge-