Meereskunde
gangsdauerregistrierungen des Amts für ländli
che Räume (ALR), Husum, westlich von Hörnum.
1998 ist eine weitere Seegangsboje beim Leucht
turm Kiel vorgesehen. Mittelfristig ist beabsichtigt,
Seegangsbojen in das bestehende Überwa-
chungs-Meßnetz des BSH zu integrieren. Hier
durch böte sich die Gelegenheit, stärker als
bisher von der Real-time-Übertragung der Meß
daten zum BSH zu profitieren.
Überwachung des Meeres
Die Überwachung der Umwelt in der Bun
desrepublik Deutschland hat einen sehr hohen
Standard erreicht. Dies trifft auch auf die Überwa
chung der Meeresumelt zu. Der Schwerpunkt der
Überwachung der Meeresumwelt durch das BSH
liegt auf Nord- und Ostsee als flachen Schelf
meerrandgebieten des Atlantischen Ozeans. Ihre
Wassereinzugsgebiete weisen eine der höchsten
Besiedlungsdichten und eine starke Industrialisie
rung der Anrainerstaaten auf. Die beiden Rand
meere stehen daher unter besonderem Einfluß
der Einträge von Nähr- und Schadstoffen. In den
Übereinkommen zum Schutze der Nordsee und
des Nordostatlantiks (OSPARCOM) und der Ost
see (HELCOM) haben sich die Anrainerstaaten
zur Reinhaltung der Meere verpflichtet. Die Über
wachungsergebnisse zeigen inzwischen erste
Verbesserungen des Umweltzustandes von
Nord- und Ostsee, obwohl es nach wie vor Pro
bleme gibt. Neue Substanzen führen zu unbe
kannten Risiken in der Meeresumwelt. Dies gilt
gerade für Substanzen, die in den Hormonstoff
wechsel von Organismen eingreifen können. Die
Überwachungstätigkeit des BSH liefert wissen
schaftliche Grundlagen zur Bewertung des Zu
standes und für Maßnahmen zum Schutz von
Nord- und Ostsee. Diese Untersuchungen sind
eingebettet in nationale und internationale For-
schungs- und Überwachungsprogramme.
Zur Erledigung der Überwachungsaufgaben
arbeitet das BSH sehr eng mit anderen Umwelt
behörden des Bundes und der Länder sowie den
Meeresforschungsinstituten an den Universitäten
zusammen. So führt das Institut für Ostseefor
schung Warnemünde an der Universität Rostock
im Auftrag des BSH einen wesentlichen Teil der
Überwachungsarbeiten in der Ostsee aus. In den
Küstengewässern und Ästuarien wird die Über
wachung mit den Küstenländern gemeinsam im
Bund/Länder-Meßprogramm abgestimmt und
durchgeführt. Dieses Programm wurde in den
letzten Jahren für Nord- und Ostsee überarbeitet.
Zur Unterstützung der routinemäßigen Untersu
chungen im Rahmen gesetzlicher Aufgaben führt
das BSH eigene Forschungsprojekte durch oder
beteiligt sich an Projekten anderer Forschungsein
richtungen.
Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt
sich - auf der wissenschaftlichen Ebene durch das
BSH vertreten - an der Erarbeitung und Durch
führung von internationalen Überwachungspro
grammen, die im Rahmen verschiedener Überein
kommen durchgeführt werden.
In der Nordsee ist dies das „Joint Assess
ment and Monitoring Programme“ (Oslo/Paris-
Übereinkommen), in der Ostsee das Überwa
chungsprogramm „COMBINE“ im Rahmen des
Helsinki-Übereinkommens. Zur Erfüllung der Auf
gaben entnimmt das BSH in Nord- und Ostsee
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