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Full text: Jahresbericht 1997

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Schiffssicherheit 
lenprobleme besondere zeitliche und personelle 
Anforderungen. 
1997 wurden vom BSH und seinen Beauf 
tragten 882 Magnet-Regel- und Magnet-Steuer 
kompasse reguliert und 58 Peilfunkanlagen kom 
pensiert. Vom BSH wurden 10 Prüfungen, Regu 
lierungen und Kompensierungen anerkannt, die 
im Ausland von dort zuständigen Stellen durchge 
führt wurden und deren Gleichwertigkeit mit deut 
schen Anforderungen nachgewiesen wurde. 
Für die Bundesmarine wurden 249 Magnet 
kompasse, 49 Winkelmeßinstrumente, 154 Ra 
daranlagen und 74 Peilfunkanlagen geprüft, 321 
Kompaßregulierungen, 17 Deviationsbestimmun 
gen und 29 elektrische Regulierungen mit 135 
Komponenten durchgeführt. 
Aufgrund der Binnenschiffs-Untersuchungs 
ordnung wurden auf 20 Binnenschiffen der Ein 
bau von Magnetkompassen geprüft und auf 32 
Schiffen der Magnetkompaß reguliert. 
Nachtsichtanlagen 
Gemäß IMO-Code für Hochgeschwindig 
keitsfahrzeuge müssen Nachtsichtanlagen von 
der zuständigen Behörde baumustergeprüft und 
zugelassen sein. Als Grundlage für die Baumu 
sterprüfung hat das BSH Leistungsnormen für 
diese Anlagen entwickelt und der IMO als Basis 
für eine internationale Norm zur Beratung vorge 
legt. Das MSC hat nunmehr auf Antrag Deutsch 
lands entschieden, internationale Leistungsnor 
men für Nachtsichtanlagen zu entwickeln und 
diesen Punkt in das Arbeitsprogramm des Unter 
ausschusses aufzunehmen. Die Beratungen 
hierzu werden im Sommer 1998 aufgenommen. 
Bis zur Verabschiedung internationaler Lei 
stungsnormen dienen die der IMO vom BSH vor 
gelegten Normen vorläufig als nationale Prü- 
fungs- und Zulassungsvoraussetzungen bei Bau 
musterprüfungen. Für diesen Zweck wurden sie 
der EU als technische Norm notifiziert (Richtlinie 
83/189/EWG) und nach Ablauf der „Stillhaltefrist“ 
am 15. August 1997 als Technische Prüfungs 
und Zulassungsvoraussetzungen für Nachtsicht 
anlagen im Verkehrsblatt (Heft 15/97) bekanntge 
macht und in Kraft gesetzt. 
Auf der Tagesordnung für die nächste Sit 
zung des Unterausschusses "Safety of Naviga 
tion" (NAV 44) steht ferner die Erarbeitung von 
Leistungsnormen für 
* Tagsignalscheinwerfer - neu (Vorschlag des 
BSH) 
* Integrierte Navigationssysteme - neu 
* Raster Chart Display Systems (RCDS) - neu 
Prüfung und Zulassung von Suchscheinwerfern 
Der international in Kraft befindliche IMO- 
Code für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge (HSC- 
Code) schreibt die Ausrüstung von HSC mit 
Suchscheinwerfern vor. Gemäß den Forderungen 
des HSC-Codes müssen diese Suchscheinwerfer 
von einer zuständigen Behörde baumustergeprüft 
und zugelassen sein. Suchscheinwerfer sollen 
u. a. bei Nacht dem Erkennen von unbeleuchteten 
Hindernissen, festen und schwimmenden Seezei 
chen und Schiffbrüchigen dienen mit dem Ziel,
	        
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