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Schiffssicherheit
lenprobleme besondere zeitliche und personelle
Anforderungen.
1997 wurden vom BSH und seinen Beauf
tragten 882 Magnet-Regel- und Magnet-Steuer
kompasse reguliert und 58 Peilfunkanlagen kom
pensiert. Vom BSH wurden 10 Prüfungen, Regu
lierungen und Kompensierungen anerkannt, die
im Ausland von dort zuständigen Stellen durchge
führt wurden und deren Gleichwertigkeit mit deut
schen Anforderungen nachgewiesen wurde.
Für die Bundesmarine wurden 249 Magnet
kompasse, 49 Winkelmeßinstrumente, 154 Ra
daranlagen und 74 Peilfunkanlagen geprüft, 321
Kompaßregulierungen, 17 Deviationsbestimmun
gen und 29 elektrische Regulierungen mit 135
Komponenten durchgeführt.
Aufgrund der Binnenschiffs-Untersuchungs
ordnung wurden auf 20 Binnenschiffen der Ein
bau von Magnetkompassen geprüft und auf 32
Schiffen der Magnetkompaß reguliert.
Nachtsichtanlagen
Gemäß IMO-Code für Hochgeschwindig
keitsfahrzeuge müssen Nachtsichtanlagen von
der zuständigen Behörde baumustergeprüft und
zugelassen sein. Als Grundlage für die Baumu
sterprüfung hat das BSH Leistungsnormen für
diese Anlagen entwickelt und der IMO als Basis
für eine internationale Norm zur Beratung vorge
legt. Das MSC hat nunmehr auf Antrag Deutsch
lands entschieden, internationale Leistungsnor
men für Nachtsichtanlagen zu entwickeln und
diesen Punkt in das Arbeitsprogramm des Unter
ausschusses aufzunehmen. Die Beratungen
hierzu werden im Sommer 1998 aufgenommen.
Bis zur Verabschiedung internationaler Lei
stungsnormen dienen die der IMO vom BSH vor
gelegten Normen vorläufig als nationale Prü-
fungs- und Zulassungsvoraussetzungen bei Bau
musterprüfungen. Für diesen Zweck wurden sie
der EU als technische Norm notifiziert (Richtlinie
83/189/EWG) und nach Ablauf der „Stillhaltefrist“
am 15. August 1997 als Technische Prüfungs
und Zulassungsvoraussetzungen für Nachtsicht
anlagen im Verkehrsblatt (Heft 15/97) bekanntge
macht und in Kraft gesetzt.
Auf der Tagesordnung für die nächste Sit
zung des Unterausschusses "Safety of Naviga
tion" (NAV 44) steht ferner die Erarbeitung von
Leistungsnormen für
* Tagsignalscheinwerfer - neu (Vorschlag des
BSH)
* Integrierte Navigationssysteme - neu
* Raster Chart Display Systems (RCDS) - neu
Prüfung und Zulassung von Suchscheinwerfern
Der international in Kraft befindliche IMO-
Code für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge (HSC-
Code) schreibt die Ausrüstung von HSC mit
Suchscheinwerfern vor. Gemäß den Forderungen
des HSC-Codes müssen diese Suchscheinwerfer
von einer zuständigen Behörde baumustergeprüft
und zugelassen sein. Suchscheinwerfer sollen
u. a. bei Nacht dem Erkennen von unbeleuchteten
Hindernissen, festen und schwimmenden Seezei
chen und Schiffbrüchigen dienen mit dem Ziel,