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Full text: Jahresbericht 1997

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Schiffssicherheit 
Bau von immer größeren (BRZ) und schnelleren 
(kW) Kauffahrteischiffen und Spezialfahrzeugen 
hält unvermindert an. Für die Besetzung dieser 
Schiffe mit Kapitänen und Schiffsoffizieren stehen 
nicht immer genügend Inhaber von Befähigungs 
zeugnissen mit ausreichender Befähigung zur 
Verfügung. Inhaber kleiner und mittlerer Befähi 
gungszeugnisse können daher, sofern sie die für 
die größeren Schiffe erforderliche Befähigung 
durch Art und Dauer ihrer bisherigen Berufstätig 
keit erworben haben, eine zeitlich befristete Be 
fugniserweiterung beantragen. Mit dieser Maß 
nahme konnte in vielen Fällen vor allem älteren 
Seeleuten mit entsprechender Berufserfahrung 
der Einsatz auch auf diesen Schiffen ermöglicht 
werden. 
Schiffssicherheit 
Durch gesetzlichen Auftrag sind dem BSH 
Schiffssicherheitsaufgaben für Seeschiffe und 
Binnenschiffe übertragen worden. 
Zulassungen 
An Bord von Schiffen unter deutscher 
Flagge dürfen nur nautische Systeme, Anlagen, 
Geräte und Instrumente (SAGI) verwendet wer 
den, die vom BSH als Baumuster zugelassen 
sind. Änderungen bereits zugelassener Baumu 
ster müssen vom BSH genehmigt werden. An 
stelle einer Baumusterprüfung kann eine Bauart 
prüfung im Einzelfall erfolgen, wenn nur ein 
einzelnes SAGI zugelassen werden soll. Im Jahre 
1997 wurden 22 SAGI (Radaranlagen, Bahn 
führungssystem, Satelliten-Navigationsanlagen 
(GPS), elektronische Seekartensysteme, Selbst 
steueranlagen, Kursalarmanlage, elektronischer 
Magnetkompaß für Binnenschiffe, Fahrtmeßan 
lage, Schallsignalanlagen) zugelassen. 49 Ände 
rungen für zugelassene Baumuster wurden ge 
nehmigt. 
In begründeten Fällen und unter Beachtung 
der Schiffssicherheit kann das BSH für nicht als 
Baumuster zugelassene nautische SAGI die Ver 
wendung an Bord erlauben. Bel 304 SAGI wurde 
von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, wobei 
in Einzelfällen nautisch-technische Untersuchun 
gen an Bord erforderlich waren. 
Serienmäßig hergestellte, zugelassene SAGI 
wurden Stichprobenhaft auf ihre Übereinstim 
mung mit dem jeweiligen Baumuster geprüft. 
Genehmigungen 
Die Anbringung von Positionslaternen und 
Schallsignalanlagen, sowie die Aufstellung von 
Magnetkompassen und Ortungsfunkanlagen muß 
vom BSH genehmigt werden. Die Anbringung der 
Positionslaternen auf 198 Schiffen, der Schallsig 
nalanlagen auf 184 Schiffen, der Manöversignal 
anlagen auf 121 Schiffen und die Anbringung von 
Schallsignalempfangsanlagen auf 1 Schiff wurde 
genehmigt. Aufstellungsgenehmigungen für Ma 
gnetkompasse auf 190 Schiffen und für 1284 
Ortungsfunkanlagen wurden erteilt. Als Ersatz für 
fehlende Pläne und Zeichnungen auf 103 Schif
	        
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