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Schiffssicherheit
Bau von immer größeren (BRZ) und schnelleren
(kW) Kauffahrteischiffen und Spezialfahrzeugen
hält unvermindert an. Für die Besetzung dieser
Schiffe mit Kapitänen und Schiffsoffizieren stehen
nicht immer genügend Inhaber von Befähigungs
zeugnissen mit ausreichender Befähigung zur
Verfügung. Inhaber kleiner und mittlerer Befähi
gungszeugnisse können daher, sofern sie die für
die größeren Schiffe erforderliche Befähigung
durch Art und Dauer ihrer bisherigen Berufstätig
keit erworben haben, eine zeitlich befristete Be
fugniserweiterung beantragen. Mit dieser Maß
nahme konnte in vielen Fällen vor allem älteren
Seeleuten mit entsprechender Berufserfahrung
der Einsatz auch auf diesen Schiffen ermöglicht
werden.
Schiffssicherheit
Durch gesetzlichen Auftrag sind dem BSH
Schiffssicherheitsaufgaben für Seeschiffe und
Binnenschiffe übertragen worden.
Zulassungen
An Bord von Schiffen unter deutscher
Flagge dürfen nur nautische Systeme, Anlagen,
Geräte und Instrumente (SAGI) verwendet wer
den, die vom BSH als Baumuster zugelassen
sind. Änderungen bereits zugelassener Baumu
ster müssen vom BSH genehmigt werden. An
stelle einer Baumusterprüfung kann eine Bauart
prüfung im Einzelfall erfolgen, wenn nur ein
einzelnes SAGI zugelassen werden soll. Im Jahre
1997 wurden 22 SAGI (Radaranlagen, Bahn
führungssystem, Satelliten-Navigationsanlagen
(GPS), elektronische Seekartensysteme, Selbst
steueranlagen, Kursalarmanlage, elektronischer
Magnetkompaß für Binnenschiffe, Fahrtmeßan
lage, Schallsignalanlagen) zugelassen. 49 Ände
rungen für zugelassene Baumuster wurden ge
nehmigt.
In begründeten Fällen und unter Beachtung
der Schiffssicherheit kann das BSH für nicht als
Baumuster zugelassene nautische SAGI die Ver
wendung an Bord erlauben. Bel 304 SAGI wurde
von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, wobei
in Einzelfällen nautisch-technische Untersuchun
gen an Bord erforderlich waren.
Serienmäßig hergestellte, zugelassene SAGI
wurden Stichprobenhaft auf ihre Übereinstim
mung mit dem jeweiligen Baumuster geprüft.
Genehmigungen
Die Anbringung von Positionslaternen und
Schallsignalanlagen, sowie die Aufstellung von
Magnetkompassen und Ortungsfunkanlagen muß
vom BSH genehmigt werden. Die Anbringung der
Positionslaternen auf 198 Schiffen, der Schallsig
nalanlagen auf 184 Schiffen, der Manöversignal
anlagen auf 121 Schiffen und die Anbringung von
Schallsignalempfangsanlagen auf 1 Schiff wurde
genehmigt. Aufstellungsgenehmigungen für Ma
gnetkompasse auf 190 Schiffen und für 1284
Ortungsfunkanlagen wurden erteilt. Als Ersatz für
fehlende Pläne und Zeichnungen auf 103 Schif