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Full text: Jahresbericht 1997

Schiffsvermessung 
SCHIFFAHRT 
Schiffsvermessung 
Das BSH ist zuständig für die amtliche 
Vermessung aller Seeschiffe unter deutscher 
Flagge nach international vereinbarten techni 
schen Regeln. 
Ziel dieser Vermessung ist die Ermittlung der 
Tonnage (seit dem Inkrafttreten des Lon 
doner Schiffsvermessungs-Übereinkommens von 
1969 in Deutschland „Raumzahl“ genannt) als 
Grundlage vieler Regelungen: 
- Berechnung von Gebühren und Abgaben 
- Einordnung des Schiffes in nationale und inter 
nationale Vorschriften 
- Schiffssicherheit (SOLAS) 
- Schiffsbesetzung 
- Verhütung der Meeresverschmutzung 
(MARPOL) usw. 
-Amtliche Registrierung des Schiffes 
- Statistiken in Schiffahrt, Schiffbau und Zuliefer 
industrie. 
Aber auch Laderäume, Behälter (Flüssigkei 
ten- und Gastanks) und Fischladeräume werden 
an Bord der Schiffe aufgemessen und deren In 
halte amtlich festgestellt. 
Zu den Aufgaben des Bereichs „Schiffsver 
messung“ gehört ferner auch die internationale 
Zusammenarbeit auf diesem Gebiet in Form der 
Zuarbeit für das BMV sowie die Bearbeitung von 
Grundsatzfragen der Schiffsvermessung, die Be 
antwortung von Einzelanfragen und die vermes 
sungstechnische Beratung von Werften, Ingeni 
eurbüros und Reedereien. 
Das BSH war bis Ende 1997 die Zentral 
stelle für die Eichung von Binnenschiffen. Außer 
dem werden Stabilitäts- und Leckrechnungen für 
Binnenfahrgastschiffe im Auftrag der Schiffsun 
tersuchungskommissionen geprüft und mit dem 
Ziel ausgewertet, Erkenntnisse für die Verbesse 
rung der Schiffssicherheit zu gewinnen. 
Grundsatzfragen der Schiffsvermessung 
Nach dem Internationalen Schiffsvermes- 
sungs-Übereinkommen von 1969 müssen alle 
Seeschiffe der Vertragsstaaten, die in der Aus 
landsfahrt eingesetzt und mehr als 24 m lang 
sind, seit 18. Juli 1994 einen Internationalen 
Schiffsmeßbrief (1969) - ITC 69 - an Bord mit 
führen, der die Tonnage In BRZ ausweist. 
Obwohl dies bei Werften und Reedern 
durchaus bekannt ist und es so gut wie kein deut 
sches Schiff ohne neuen Meßbrief mehr gibt, wird 
das BSH immer wieder mit Spezialfragen zu die 
sem Thema konfrontiert. Daher wurde auch jede 
Möglichkeit genutzt, die Problematik der „neuen 
Vermessung“ mit Hilfe der Medien nach außen zu 
tragen. 
Eine wesentliche Aufgabe ist nach wie vor 
die technische Unterstützung der Fischereibehör 
den bei der Vermessungs-Umstellung der Fische 
reifahrzeuge unter 24 m Länge (gemäß Vorgabe 
durch die EU-Kommission) sowie die Unterrich 
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