Schiffsvermessung
SCHIFFAHRT
Schiffsvermessung
Das BSH ist zuständig für die amtliche
Vermessung aller Seeschiffe unter deutscher
Flagge nach international vereinbarten techni
schen Regeln.
Ziel dieser Vermessung ist die Ermittlung der
Tonnage (seit dem Inkrafttreten des Lon
doner Schiffsvermessungs-Übereinkommens von
1969 in Deutschland „Raumzahl“ genannt) als
Grundlage vieler Regelungen:
- Berechnung von Gebühren und Abgaben
- Einordnung des Schiffes in nationale und inter
nationale Vorschriften
- Schiffssicherheit (SOLAS)
- Schiffsbesetzung
- Verhütung der Meeresverschmutzung
(MARPOL) usw.
-Amtliche Registrierung des Schiffes
- Statistiken in Schiffahrt, Schiffbau und Zuliefer
industrie.
Aber auch Laderäume, Behälter (Flüssigkei
ten- und Gastanks) und Fischladeräume werden
an Bord der Schiffe aufgemessen und deren In
halte amtlich festgestellt.
Zu den Aufgaben des Bereichs „Schiffsver
messung“ gehört ferner auch die internationale
Zusammenarbeit auf diesem Gebiet in Form der
Zuarbeit für das BMV sowie die Bearbeitung von
Grundsatzfragen der Schiffsvermessung, die Be
antwortung von Einzelanfragen und die vermes
sungstechnische Beratung von Werften, Ingeni
eurbüros und Reedereien.
Das BSH war bis Ende 1997 die Zentral
stelle für die Eichung von Binnenschiffen. Außer
dem werden Stabilitäts- und Leckrechnungen für
Binnenfahrgastschiffe im Auftrag der Schiffsun
tersuchungskommissionen geprüft und mit dem
Ziel ausgewertet, Erkenntnisse für die Verbesse
rung der Schiffssicherheit zu gewinnen.
Grundsatzfragen der Schiffsvermessung
Nach dem Internationalen Schiffsvermes-
sungs-Übereinkommen von 1969 müssen alle
Seeschiffe der Vertragsstaaten, die in der Aus
landsfahrt eingesetzt und mehr als 24 m lang
sind, seit 18. Juli 1994 einen Internationalen
Schiffsmeßbrief (1969) - ITC 69 - an Bord mit
führen, der die Tonnage In BRZ ausweist.
Obwohl dies bei Werften und Reedern
durchaus bekannt ist und es so gut wie kein deut
sches Schiff ohne neuen Meßbrief mehr gibt, wird
das BSH immer wieder mit Spezialfragen zu die
sem Thema konfrontiert. Daher wurde auch jede
Möglichkeit genutzt, die Problematik der „neuen
Vermessung“ mit Hilfe der Medien nach außen zu
tragen.
Eine wesentliche Aufgabe ist nach wie vor
die technische Unterstützung der Fischereibehör
den bei der Vermessungs-Umstellung der Fische
reifahrzeuge unter 24 m Länge (gemäß Vorgabe
durch die EU-Kommission) sowie die Unterrich
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