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Full text: Jahresbericht 1997

ECDIS 
halte sollte nach International festgelegten Anfor 
derungen erfolgen. Für Papierseekarten und di 
rekt daraus abgeleiteten Datenbasen für ECS und 
RCDS ist dies die Karte1/INT1. Die Visualisie 
rungsregeln für ECDIS sind in der IHO-Publica- 
tion S-52 festgelegt. Hiernach bzw. nach den IMO 
„Performance Standards“ müssen sich in speziell 
definierten Displaydarstellungen verschiedener 
Informationsdichte „Basisdisplay“, „Standarddis 
play“ und „All Information“ die vorgeschriebenen 
Inhalte wiederfinden. Die in der Displayart „Basis 
display“ enthaltenen Karteninhalte dürfen nicht 
ausgeblendet werden können. Sie sind die In 
halte, die mindestens am Display angezeigt blei 
ben müssen. Die Visualisierungsregeln für die 
Darstellung der Tiefenflächen haben eine beson 
dere Bedeutung für die Schiffssicherheit. Abhän 
gig von einer hauptsächlich durch den Tiefgang 
eines Schiffes bestimmten „Sicherheitstiefe“ muß 
die Gestaltung der Tiefenlinien, Tiefenflächen und 
Einzeltiefen mit eindeutiger Farbabstufung erfol 
gen. Bei wechselnden Maßstabsbereichen und 
Seegebieten muß diese Gestaltung der Tiefen 
stufen und die gewählte Displayart beibehalten 
werden. Werden Bereiche der angezeigten Kar 
ten in einem für den Datensatz zu großen Maß 
stab abgebildet, muß das System in der Lage 
sein, dies zu erkennen und die entsprechenden 
Bereiche mit dem vorgeschriebenen „Overscale“- 
Raster zu kennzeichnen. 
Überdies sind zu den angezeigten Kartenin 
halten wie Symbolen, Linien und Flächen noch 
Detailinformationen mittels Cursorauswahl aufruf 
bar. Hierzu erfolgt bei der Prüfung eine Bewer 
tung der Präsentation der aktivierten Objektinfor 
mationen auf Vollständigkeit, Verständlichkeit 
und Richtigkeit. Dies bedeutet, daß nicht nur feh 
lende sondern auch nautisch nicht bedeutsame 
Informationen, die mehr Fragen aufwerfen als 
beantworten und damit eher zur Unübersichtlich 
keit beitragen, als Mangel dokumentiert werden. 
Zusätzlich zu den Seekartendaten werden 
Zeichen und Symbole für die Schiffsführung am 
Display angezeigt. Dazu gehören z. B. die Dar 
stellung des Eigenschiffes, der Bewegungsvekto 
ren, der geplanten Route, der Wegpunkte, des 
zurückgelegten Schiffsweges und der Ereignispo 
sitionen. Des weiteren könnten u.U. Informatio 
nen anderer Navigationsgeräte (z. B. ARPA-Tar- 
gets) einzublenden sein. Nahezu ausnahmslos 
bieten die Baumusterprüflinge auch Funktionen 
an, mit denen der Benutzer eigene Eintragungen 
in der Karte vornehmen kann. Hiervon müssen 
die Basisdaten unberührt bleiben. Alle über die 
Seekartendaten hinausgehenden Informationen 
dürfen die Seekartendarstellung in ihrer Lesbar 
keit nicht beeinträchtigen, müssen sich aber deut 
lich von ihr unterscheiden, was zu prüfen ist. 
Verwertung von Erkenntnissen aus der 
Mitarbeit im Sachgebiet „ECDIS-Datendienst“ 
für die Baumusterprüfung. 
Bei der Herstellung von ECDIS-Daten konn 
ten viele neue Erkenntnisse für die Baumuster 
prüfung gewonnen werden. Die Erfahrungen un 
terstreichen die Notwendigkeit eines Test 
datensatzes für die Prüfung von ECDIS, dessen 
Inhalt mit allen Einzelheiten der Geometrie- und 
Objektinformationen bekannt ist. Mit unbekannten 
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