ECDIS
halte sollte nach International festgelegten Anfor
derungen erfolgen. Für Papierseekarten und di
rekt daraus abgeleiteten Datenbasen für ECS und
RCDS ist dies die Karte1/INT1. Die Visualisie
rungsregeln für ECDIS sind in der IHO-Publica-
tion S-52 festgelegt. Hiernach bzw. nach den IMO
„Performance Standards“ müssen sich in speziell
definierten Displaydarstellungen verschiedener
Informationsdichte „Basisdisplay“, „Standarddis
play“ und „All Information“ die vorgeschriebenen
Inhalte wiederfinden. Die in der Displayart „Basis
display“ enthaltenen Karteninhalte dürfen nicht
ausgeblendet werden können. Sie sind die In
halte, die mindestens am Display angezeigt blei
ben müssen. Die Visualisierungsregeln für die
Darstellung der Tiefenflächen haben eine beson
dere Bedeutung für die Schiffssicherheit. Abhän
gig von einer hauptsächlich durch den Tiefgang
eines Schiffes bestimmten „Sicherheitstiefe“ muß
die Gestaltung der Tiefenlinien, Tiefenflächen und
Einzeltiefen mit eindeutiger Farbabstufung erfol
gen. Bei wechselnden Maßstabsbereichen und
Seegebieten muß diese Gestaltung der Tiefen
stufen und die gewählte Displayart beibehalten
werden. Werden Bereiche der angezeigten Kar
ten in einem für den Datensatz zu großen Maß
stab abgebildet, muß das System in der Lage
sein, dies zu erkennen und die entsprechenden
Bereiche mit dem vorgeschriebenen „Overscale“-
Raster zu kennzeichnen.
Überdies sind zu den angezeigten Kartenin
halten wie Symbolen, Linien und Flächen noch
Detailinformationen mittels Cursorauswahl aufruf
bar. Hierzu erfolgt bei der Prüfung eine Bewer
tung der Präsentation der aktivierten Objektinfor
mationen auf Vollständigkeit, Verständlichkeit
und Richtigkeit. Dies bedeutet, daß nicht nur feh
lende sondern auch nautisch nicht bedeutsame
Informationen, die mehr Fragen aufwerfen als
beantworten und damit eher zur Unübersichtlich
keit beitragen, als Mangel dokumentiert werden.
Zusätzlich zu den Seekartendaten werden
Zeichen und Symbole für die Schiffsführung am
Display angezeigt. Dazu gehören z. B. die Dar
stellung des Eigenschiffes, der Bewegungsvekto
ren, der geplanten Route, der Wegpunkte, des
zurückgelegten Schiffsweges und der Ereignispo
sitionen. Des weiteren könnten u.U. Informatio
nen anderer Navigationsgeräte (z. B. ARPA-Tar-
gets) einzublenden sein. Nahezu ausnahmslos
bieten die Baumusterprüflinge auch Funktionen
an, mit denen der Benutzer eigene Eintragungen
in der Karte vornehmen kann. Hiervon müssen
die Basisdaten unberührt bleiben. Alle über die
Seekartendaten hinausgehenden Informationen
dürfen die Seekartendarstellung in ihrer Lesbar
keit nicht beeinträchtigen, müssen sich aber deut
lich von ihr unterscheiden, was zu prüfen ist.
Verwertung von Erkenntnissen aus der
Mitarbeit im Sachgebiet „ECDIS-Datendienst“
für die Baumusterprüfung.
Bei der Herstellung von ECDIS-Daten konn
ten viele neue Erkenntnisse für die Baumuster
prüfung gewonnen werden. Die Erfahrungen un
terstreichen die Notwendigkeit eines Test
datensatzes für die Prüfung von ECDIS, dessen
Inhalt mit allen Einzelheiten der Geometrie- und
Objektinformationen bekannt ist. Mit unbekannten
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