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Full text: 125 Jahre maritime Dienste in Deutschland

125 Jahre maritime Dienste in Deutschland 
KR 
E PL 
N 
A FO 
Technische 
Schiffssicherheit 
Baumusterprüfung 
Für Seeschiffe unter deutscher Flagge prüft das BSH nautische Anlagen, 
Geräte und Instrumente der Schiffsausrüstung, die an Bord verwendet 
werden, auf die Eignung für den Schiffsbetrieb und die sichere Funktion 
an Bord. 
Die Prüfung wird als Baumusterprüfung oder als Bauartprüfung im Einzel 
fall vorgenommen und bei Erfolg mit der Zulassung abgeschlossen. 
Aufstellung, Anbringung 
Die Anbringung und Aufstellung von Positionslaternen, Schallsignalanla- 
gen, Magnet-Regel- und -Steuerkompassen, Ortungsfunkanlagen und 
integrierten Navigationsanlagen muß vom BSH genehmigt werden. 
Für nautische Geräte, deren Einbau Einfluß auf ihre Wirksamkeit und 
Betriebssicherheit haben kann (z.B. Radaranlagen, Selbststeueranlagen, 
Kreiselkompaßanlagen), ist vor Verwendung an Bord eine Prüfung erfor 
derlich. Diese kann auch von Beauftragten des BSH ausgeführt werden. 
Regulieren, Kompensieren, Überwachen 
Die Kompensierung von Peilfunkanlagen und die Regulierung von Mag- 
net-Regel und -Steuerkompassen werden vor Inbetriebnahme und auch 
danach regelmäßig von Beauftragten des BSH vorgenommen. Die regel 
mäßige Überprüfung von nautischen Anlagen, Geräten und Instrumen- 
ten an Bord erfolgt durch vom BSH anerkannte Betriebe. 
In sechs Aufsichtsbereichen von Emden bis Stralsund überwachen Mitar- 
beiter des BSH durch Stichprobenkontrollen an Bord die Wirksamkeit und 
Betriebssicherheit nautischer Geräte. 
Binnenschiffe 
Binnenschiffe müssen unter bestimmten Bedingungen mit Schallsignal 
anlagen, Radargeräten und Kompassen ausgerüstet sein. Für die Anla- 
gen, Geräte und Instrumente gelten hinsichtlich Baumusterzulassung. 
Kompaßregulierung und -einbau ähnliche Regelungen wie bei Seeschif- 
fan. 
Nautisch-technische Grundlagen 
Für Prüfung und Überwachung ist eine eingehende Erarbeitung der physi- 
kalischen und nautisch-technischen Grundlagen notwendig. 
Das BSH nimmt auch Aufgaben für den Seenotfunk wahr, insbesondere 
bei der Einführung des nun weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunk- 
systems.
	        
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