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Volltext : Jahresbericht 1946

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Die  in  Absatz  1—4  aufgeführten  trigonometrischen  Bestimmungen  von  Punkten
dienen  zur  Bearbeitung  und  Herausgabe  eines  neuen  nautischen  Festpunktverzeichnisses ­
  (vgl.  hierzu  auch  die  Angaben  auf  S.  30  unter  Abteilung  D,  4,
Plankammer).
7.  Lehrgänge
In  der  durch  die  Witterung  bedingten  vermessungsfreien  Zeit,  während  welcher
die  Fahrzeuge  zur  Überholung  in  den  Werften  liegen,  wurden  in  den  Monaten
Januar  bis  März  Vermessungslehrgänge  durchgeführt.  Dies  war  erforderlich,  da
nach  dem  Kriege  ein  starker  Personalweohsel  eintrat,  und  bezweckte  außerdem:
allgemeine  Auffrischung  der  theoretischen  Kenntnisse  des  verbleibenden  Fachpersonals; ­
  Schulung  des  älteren  Vermessungspersonals  in  den  inzwischen  neu
eingeführten  Rechenmethoden  mit  der  Doppelrechenmaschine;  Heranbildung  von
Nachwuchs  für  die  verschiedenen  Funktionen.
Es  liefen  folgende  Lehrgänge:
1.  Vermessungsgruppenleiterlehrgänge  mit  Spezialvorträgen  über  Erdmagnetismus, ­
  Astronomie,  Gezeitenlehre,  Ozeanographie  und  Wetterkunde  durch
Fachleute  des  Deutschen  Hydrographischen  Instituts.
2.  Zeichnerlehrgang.
3.  Wiederholungs-  und  Weiterbildungslehrgang  für  Fachkräfte.
8.  Versorgung  und  Nachschub
Mit  der  Zivilisierung  der  Vermessungsabteilung  ergaben  sich  grundlegende
Veränderungen  in  verschiedener  Hinsicht,  die  in  monatelanger  Arbeit  den
völligen  Neuaufbau  des  Vermessungsverbandes  erforderten.
Innerhalb  des  letzten  Jahres  mußten  14  Fahrzeuge  außer  Dienst  und  7  Fahrzeuge ­
  in  Dienst  gestellt  werden.  Die  laufende  Umorganisation  von  Personal,
Ausrüstung  und  Material,  die  durch  diese  21  Fahrzeuge  verursacht  wurde,
brachte  in  Anbetracht  der  Kleinheit  des  Verbandes  erhebliche  Mehrarbeit  mit  sich.
Trotz  aller  Bemühungen  bei  den  zuständigen  Dienststellen  im  Herbst  1945
war  es  nicht  möglich,  für  die  Vermessungsfahrzeuge  eine  rechtzeitige  Werftzuteilung ­
  durchzusetzen,  da  die  Minensuchfahrzeuge  vorgezogen  wurden.  Dies
hatte  zur  Folge,  daß  die  Vermessungsfahrzeuge  im  Jahre  1946  mit  durchschnittlich ­
  zwei-  bis  dreimonatiger  Verspätung  zum  Vermessungseinsatz  gelangten.
Da  die  Vermessungsgebiete  größtenteils  noch  nicht  von  Minen  freigeräumt:
sind  und  eine  Räumung  des  Küstenstreifens  unter  Land  auf  geringen  Wassertiefen ­
  wegen  des  Tiefganges  der  Minenräumfahrzeuge  überhaupt  nicht  erfolgt
(die  Seevermessung  wird  aber  bis  zu  0,8  m  Wassertiefe  und  geringer  durchgeführt), ­
  mußten  besondere  Anordnungen  für  das  Befahren  dieser  Gewässer
gegeben  werden,  die  die  Bewegungsfreiheit  der  Fahrzeuge  einschränkten.  Die
Vermessungsfahrzeuge  selbst  durften  nur  auf  den  vorgeschriebenen  Zwangswegen ­
  mit  Minenabwehrgerät  fahren,  während  die  eigentliche  Auslotung  von
den  Vermessungsbooten  und  Schiffsbeibooten  durchgeführt  wurde,  die  nach
Ansicht  der  zuständigen  Stellen  in  Anbetracht  der  seit  dem  Minenabwurf  inzwischen ­
  verstrichenen  Zeit  und  wegen  des  geringen  Kraftfeldes  der  Beiboote
nicht  mehr  gefährdet  sind.  Gegen  das  Vorhandensein  akustischer  Minen  wurde
das  nicht  freigeräumte  Vermessungsgebiet  vorher  mit  Knallkörpergerät  abgeknallt. ­
  Die  Vermessungsfahrzeuge  wurden  zu  diesem  Zweck  mit  Geräten  ausgerüstet ­
  und  die  Besatzungen  in  der  Handhabung  der  Geräte  unterwiesen.  In
besonders  minengefährdeten  Seegebieten  mußte  der  Ansatz  von  zwei  Fahrzeugen
bei  einer  Vermessungsaufgabe  erfolgen.
            
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