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12. Ermächtigung für die Ausgabe von Seekarten und Veröffentlichungen
Alle Neuausgaben und neuen Karten, die vom Deutschen Hydrographischen
Institut herausgegeben werden, sind mit dem deutlichen Vermerk ,,Heraus
gegeben mit Ermächtigung des Alliierten Kontrollrates für Deutschland" zu ver
sehen.
13. Ozeanographie
Reine Forschungsarbeiten aui ozeanographischen Gebiet sind nur soweit ge
stattet, als sie notwendig sind, um eine Erschöplung der Fischgründe zu ver
hindern oder um andererseits rein biologische Probleme praktisch-wissenschaft
licher Art zu verwerten, soweit dies vom Marine-Direktorium vorgeschrieben
wird.
14. Verbotene Themen
Jegliche Arbeiten über die folgenden Themen sind verboten, außer, wenn eine
Sondergenehmigung des Marine-Direktoriums vorliegt:
Forschungsarbeiten über Funkortung.
Bathythermographie.
Nautische Geographie.
Jede andere nicht auigeführte neue wissenschaftliche Forschungs
tätigkeit.
Zu Beginn des Jahres 1947 wurde beschlossen, den Direktorenrat des Deut
schen Hydrographischen Instituts als Unterkomitee dem Marine-Komitee des
Direktorats der Vereinten Streitkräfte zu unterstellen.
Diese Anweisung ist vom Direktorenrat befolgt worden. Alle vom Institut
vcrgelegten Akten sind dem Marine-Direktorium zur Kenntnisnahme über
sandt worden.
Der Direktorenrat hat während des Jahres 1946 vier Tagungen in Berlin
und neun Tagungen in Hamburg abgehalten.
B. ANWEISUNGEN AN DEN MANAGER
DES DEUTSCHEN HYDROGRAPHISCHEN INSTITUTS
1. Der Manager vertritt den Direktorenrat beim Institut, und ihm obliegt
die auslührende Verantwortung für die Verwaltung des Personals und
der Einrichtungen sowie die Anordnung und Beaufsichtigung der Ar
beiten des Instituts.
2. Der Manager ist verantwortlich dafür, daß die Arbeiten des Instituts
den Anweisungen des Direktorenrates entsprechen. N
3. Der Manager ist innerhalb des Direktorenrates dafür verantwortlich,
daß im Institut nur solche Deutschen beschäftigt werden, die von den
zuständigen Stellen zufriedenstellend überprüft worden sind.
4. Der Manager ist dafür verantwortlich, daß die folgenden Berichte und
weiterhin solche Berichte, die vom Direktorenrat gefordert werden,
jederzeit an den Direktorenrat übersandt werden:
a) Monatlicher Tätigkeitsbericht des Instituts.