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Full text: Jahresbericht 1946

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12. Ermächtigung für die Ausgabe von Seekarten und Veröffentlichungen 
Alle Neuausgaben und neuen Karten, die vom Deutschen Hydrographischen 
Institut herausgegeben werden, sind mit dem deutlichen Vermerk ,,Heraus 
gegeben mit Ermächtigung des Alliierten Kontrollrates für Deutschland" zu ver 
sehen. 
13. Ozeanographie 
Reine Forschungsarbeiten aui ozeanographischen Gebiet sind nur soweit ge 
stattet, als sie notwendig sind, um eine Erschöplung der Fischgründe zu ver 
hindern oder um andererseits rein biologische Probleme praktisch-wissenschaft 
licher Art zu verwerten, soweit dies vom Marine-Direktorium vorgeschrieben 
wird. 
14. Verbotene Themen 
Jegliche Arbeiten über die folgenden Themen sind verboten, außer, wenn eine 
Sondergenehmigung des Marine-Direktoriums vorliegt: 
Forschungsarbeiten über Funkortung. 
Bathythermographie. 
Nautische Geographie. 
Jede andere nicht auigeführte neue wissenschaftliche Forschungs 
tätigkeit. 
Zu Beginn des Jahres 1947 wurde beschlossen, den Direktorenrat des Deut 
schen Hydrographischen Instituts als Unterkomitee dem Marine-Komitee des 
Direktorats der Vereinten Streitkräfte zu unterstellen. 
Diese Anweisung ist vom Direktorenrat befolgt worden. Alle vom Institut 
vcrgelegten Akten sind dem Marine-Direktorium zur Kenntnisnahme über 
sandt worden. 
Der Direktorenrat hat während des Jahres 1946 vier Tagungen in Berlin 
und neun Tagungen in Hamburg abgehalten. 
B. ANWEISUNGEN AN DEN MANAGER 
DES DEUTSCHEN HYDROGRAPHISCHEN INSTITUTS 
1. Der Manager vertritt den Direktorenrat beim Institut, und ihm obliegt 
die auslührende Verantwortung für die Verwaltung des Personals und 
der Einrichtungen sowie die Anordnung und Beaufsichtigung der Ar 
beiten des Instituts. 
2. Der Manager ist verantwortlich dafür, daß die Arbeiten des Instituts 
den Anweisungen des Direktorenrates entsprechen. N 
3. Der Manager ist innerhalb des Direktorenrates dafür verantwortlich, 
daß im Institut nur solche Deutschen beschäftigt werden, die von den 
zuständigen Stellen zufriedenstellend überprüft worden sind. 
4. Der Manager ist dafür verantwortlich, daß die folgenden Berichte und 
weiterhin solche Berichte, die vom Direktorenrat gefordert werden, 
jederzeit an den Direktorenrat übersandt werden: 
a) Monatlicher Tätigkeitsbericht des Instituts.
	        
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