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Full text: Jahresbericht 1946

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4. Leuchtfeuerverzeichnis und Nautischer Funkdienst 
Herausgabe von Leuchtieuerverzeichnissen und Nautischen Funkdiensten iür 
die gleichen Gewässer wie unter Zitier 3. Zu diesem Zwecke wird eine Ver 
bindung zu den iür die Verwaltung von Seezeichen, Lotsen und' Bojen verant 
wortlichen Stellen auirechterhalten. Neuherausgabe von Leuchtieuerverzeich 
nissen bei Bedarf und Herausgabe von Nachträgen von Zeit zu Zeit. 
5. Gezeiten und Strömungen 
Auswertung von Gezeiten- und Gezeitenstrombeobachtungen in deutschen Ge 
wässern, die zur Berechnung der in den Gezeitentaieln und -atlanten benutzten 
Unterlagen notwendig sind. Einrichtung und Unterhaltung von Pegeln in aus 
gewählten Hüten und Beobachtung von Gezeitenströmen in genehmigten Plätzen. 
' 6. Astronomie 
Alle innerhalb des Instituts notwendig werdenden Arbeiten iür die Zusammen 
stellung eines Nautischen Almanachs sowie der Zeitmessung und für die Aus 
sendung eines Funkzeilzeichens hoher Genauigkeit. 
7. Eis- und Sturmflutwarndienst 
Auir echter haltung eines Dienstes zur Ausgabe von Sturmtlut- und Eiswarn 
nachrichten. 
8. Erdmagnetismus 
Fortführung der Beobachtungen des erdmagnetischen Feldes durch das Magne 
tische Observatorium Wingst und Herstellung isogonischer Karten. Beobach 
tung magnetischer Stürme. 
9. Nautische Instrumente 
Weiter führung der Entwicklung der folgenden nautischen Instrumente: 
a) Verbesserung der Entwürfe für magnetische Kompasse. 
b) Methoden der Kompaßkompensierung. 
c) Verbesserungen an magnetischen Fernkompassen. 
d) Entwicklung von Kreiselkompassen. 
e) Entwicklung in den Entwürfen von Beobachtungssextanten. 
f) Prüfung und Eichung von Navigationslaternen. 
g) Prüfung und Eichung von Barometern, Thermometern und Chrono 
metern. 
IG. Anerkannte Außenstellen 
Aufrechterhaltung anerkannter Außenstellen für die Entwicklung der unter 9 i 
und g aufgezählten nautischen Instrumente und für den Verkauf von Seekarten 
und nautischen Veröffentlichungen in solchen Häfen, in denen eine Notwendig 
keit dafür vorliegt. 
11. Wissenschaftliche Arbeiten 
Ausführung der Niederlegung von Berichten und Arbeiten innerhalb des 
Deutschen Hydrographischen Instituts über alle vorkommenden wissenschaft 
lichen Fragen ohne Rücksicht auf Zeit und Ort der Bearbeitung.
	        
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