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Full text: Jahresbericht 1946

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Außenstellen geben. Es wurden sodann von britischer Seite die Grundlagen 
für die Weiterführung des Hydrographischen Dienstes in besonderer Anpassung 
an die augenblickliche Minenlage festgelegt. Diese Arbeiten sollten im Rahmen 
eines „Maritimen Instituts" weitergeführt werden, in dem die Arbeiten des 
bisherigen Marine-Observatoriums und des nautisch-hydrographischen Teils 
der Deutschen Seewarte in einer besonderen Sektion zusammengefaßt werden 
sollten. Das „Maritime Institut" sollte — sobald als möglich — auf ziviler Grund 
lage arbeiten. Der Umfang des Personals war auf ein Fünftel der bisherigen 
Stärke zu beschränken und die Arbeitsgebiete wurden entsprechend der Be 
schränkung der deutschen Schiffahrt und Fischerei wesentlich verkleinert. Es 
wurde ferner angeordnet, den Marine-Wetterdienst in dem „Deutschen Mari 
timen Institut" nicht weiterzuführen und seine bisherigen Einrichtungen an 
die Royal Air Force abzugeben. Entsprechend wurden die Grenzen für die 
wissenschaftliche Forschung des Instituts in verkleinertem Rahmen festgelegt. 
Der Chef der Amtsgruppe Nautik erhielt Befehl, den vorgeschriebenen Richt 
linien entsprechend Organisationspläne nebst einem Personaletat aufzustellen 
und vorzulegen. Als Chef der Sektion II wurde der bisherige Direktor des 
Marine-Observatoriums bestimmt. Gleichzeitig wurde Anweisung gegeben, die 
Vorbereitungen für die wichtigsten, unaufschiebbaren Arbeiten, wie Heraus 
gabe der N. f. S., Gezeitenkalender, Nautisches Jahrbuch, die Angaben für 
minenfreie Wege, sowie die Herausgabe sonstiger unentbehrlicher nautischer 
Bücher und Karten in Angriff zu nehmen. 
Das von den englischen Behörden aufgestellte „Deutsche Maritime Institut" 
wurde im Dezember 1945 vom Alliierten Obersten Kontrollrat in Berlin geneh 
migt und unter der Bezeichnung „Deutsches Hydrogaphisches Institut" 
bestätigt. Dabei wurden folgende Anweisungen erlassen: 
A. ANWEISUNGEN AN DEN DIREKTORENRAT 
DES DEUTSCHEN HYDROGRAPHISCHEN INSTITUTS 
Teil I: Aufgaben und Verfassung des Direktorenrates 
1. Der Direktorenrat ist verantwortlich für folgende Aufgabengebiete: 
a) Bestimmung und Leitung der Arbeiten des Instituts sowie Sicher 
stellung der Ausführung dieser Arbeiten im Einklang mit der im 
Teil II dieser Anweisungen niedergelegten Politik. 
b) Unterrichtung des Marine-Direktoriums über alle Änderungen der 
Teile I und II dieser Anweisungen, die nach den gemachten Erfah 
rungen wünschenswert erscheinen könnten. 
c) Beschaffung der Unterlagen, die notwendig sind, um das Marine- 
Direktorium über die allgemeine Tätigkeit des Instituts und über 
die wissenschaftlichen Arbeiten des Instituts auf dem laufenden zu 
Halten. 
d) Der Direktorenrat ist in Zusammenarbeit mit den entsprechenden 
Zonenbehörden dafür verantwortlich, daß die notwendigen Maß 
nahmen für die Entnazifizierung ergriffen werden und daß jede um- 
stürzlerische Tätigkeit vermieden wird. 
2. Der Sitz des Direktorenrates ist Berlin. Die Direktoren halten jeden 
Monat in Hamburg oder Berlin eine Tagung ab, außerdem zusätzliche 
Tagungen, soweit notwendig.
	        
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