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Vili. PERSONAL UND VERWALTUNG
DAS INSTITUT GEDENKT SEINER IM
BERICHTSJAHR VERSTORBENEN:
Johann Thulesius, verstorben am 6. 3. 1949
Otto Rehfeld, „ „ 25. 8. 1949
Max Heyder, „ „ 29. 12. 1949
1. Personalangelegenheiten
Das zum 15. 3. 1949 in Kraft zu setzende Gesetz der Militär-Regierung
Nr. 15 (Beanitengesetz) erforderte durch Monate hindurch umfangreiche
Vorarbeiten für seine Durchführung, insbesondere hinsichtlich Festlegung
der Dauer- und Kündigungsbeamtenstellen sowie der Überführung der vor
handenen Angestellten in das Beamtenverhältnis. Nachdem jedoch die neue
Bundesregierung ihrerseits den Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen
Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen
vorgelegt hatte, wonach zunächst im wesentlichen die vor dem Erlaß des Ge
setzes Nr. 15 geltenden Bestimmungen in Kraft bleiben sollen, wurde die
endgültige Durchführung des Gesetzes Nr. 15 vorläufig aufgeschoben.
Mit besonderer Sorge hat das Institut im vergangenen Jahr die Ent
wicklung der Löhne für handwerksmäßig vorgebildetes Personal in Privat
betrieben und Betrieben der Hansestadt Hamburg beobachtet. Diese Löhne
stehen — insbesondere bei den Privatbetrieben — in einem derartig groben
Mißverhältnis zu den Löhnen nach der Tarifordnung B, daß für Facharbeiter
nicht der mindeste Anreiz besteht, in Betrieben des D. H. I. zu arbeiten.
Hiervon werden beim Deutschen Hydrographischen Institut in erster Linie
die technischen Betriebe des Seekartenwerks und die Versuchswerkstatt be
troffen.
Die Versuche des Instituts, für das Fachpersonal die Genehmigung be
sonderer Zuschläge zu erhalten, sind bisher ohne Erfolg geblieben. Es ist
aber zu erwarten, daß gewisse Zuschläge in Anlehnung an die Bestimmungen
der besonderen Dienstordnung der Wasserstraßenverwaltungen zur TO. B
(D. O. B.) gezahlt werden können. Wenn damit auch der grundsätzlichen
Forderung auf Erhöhung der Löhne noch nicht Genüge getan ist, so wäre
doch für einen gewissen Teil der Lohnempfänger des Instituts eine An
näherung an die Löhne der Privatwirtschaft erreicht.
Zur rationellen Ausnutzung der technischen Anlagen (Seekarten- und
Buchdruck) und der damit verbundenen Verbilligung bei der Herstellung
nautischer Veröffentlichungen wurde dem Institut eine Vermehrung des
Druckereipersonals um 13 Köpfe durch das Bundesverkehrsministerium ge
nehmigt.
In erfreulicher Weise entwickelte sich im Berichtsjahr die Lösung der
Wohnungsfrage für die Institutsangehörigen. Mit Hilfe der von der Verwal
tung für Verkehr des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, jetzt von dem Bundes
verkehrsministerium. zur Verfügung gestellten Hypothekendarlehen zum
Um- und Neubau von Wohnungen konnte 10 Institutsangehörigen je eine
ihren Familienverhältnissen angepaßte Wohnung zugewiesen werden.
Weitere 16 Wohnungen von noch im Bau befindlichen Bauvorhaben sind
bereits zugeteilt worden und werden in den ersten Monaten des Jahrs 1950
bezugsfertig.