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IV. БЕИ AUSSCHUSS DES SEEVERKEHRSBEIRATS
FÜR DIE ANGELEGENHEITEN DES D.H.I.
Der Ausschuß des Seeverkehrsbeirats für die Angelegenheiten des D.H.I.
hielt am 1.11.1962 seine 18. Sitzung im Hause der Bundesverkehrsbehörden in
Hamburg ab.
Präsident a.D. Dr. Böhnecke eröffnete die Sitzung und gab als Gründe für
die lange Pause zwischen den beiden letzten Sitzungen die allgemeine Termin-
not, Wechsel im Präsidium des D.H.I., Eochwasserkatastrophe und Todesfälle
an. In warmen Worten gedachte er der Toten ORR Kapt. Mertgen, Leiter der
Nautischen Abteilung, RR Paust, Referent in der Abteilung Nautische Technik,
und Kapt. Dammeyer, Inhaber der AVB-Stelle "Seekarte", Bremen.
RR Kapt. Stemmler berichtete über Bordprüfung von Ortungsfunkanlagen, zu
nächst über die gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich der, navigatorischen Eig
nung der Geräte an Bord und des weiteren über die Erfahrungen, die das D.H.I.
seit Erlaß der Puhksicherheitsverordnung vom 1. April 1958 mit den Abnahme
prüfungen gemacht hat. Von insgesamt 1 933 Bordprüfungen entfielen 536 auf
die Abnahme von Peilfunk- und 758 auf die von Radar-Anlagen, 639 auf die Nach
prüfung von Peilfunkanlagen. Von 2 400 deutschen Schiffen mit Peilfunkanlagen
waren 1 450 Schiffe nicht ausrüstungspflichtig ('unter 1 600 BRT). Im Bereich
von Hamburg wurde mit den Nachprüfungen der Peilfunkanlagen auf ausrüstungs
pflichtigen Schiffen begonnen. In zahlreichen Pallen wurden erhebliche Stö
rungen durch ungünstige Aufstellung der Peilantenne festgestellt. Eingehend
wurde die Punkbeschickungsaufnahme behandelt und darauf hingewiesen, daß
Pehlpeilungen durch Überlagerung frequenzgleicher Funkfeuer bzw. Flugfunkfeu-
er auftreten könnten. Nicht vernachlässigt werden dürften die früher üblichen
Bordkontrollen der P.B., desgleichen nicht die Führung des Funkpeilbuches. Bei
einer Peilfunktype konnte keine einwandfreie Seitenbestimmung vorgenommen wer
den, bei einer anderen war der Variationsbereich der Mittelpuhktzentrierung
der Sichtanzeige nicht ausreichend. Alle aufgetretenen Fehler konnten jedoch
in guter Zusammenarbeit mit den Einbaufirmen abgestellt werden.
Die Radaranlagen unterliegen nur einer Abnahmeprüfung. Häufiger an Bord
auftretende Fehler waren u.a.: A-Fehler durch Justierung des Geräts unter den
Störeinflüssen im Hafen, Verdrehung des Schirmbildes bei feststehender Voraus
anzeige, unzureichende Verschiebemöglichkeit des Schirmbildes, Verzerrung des
Radarbildes nahe dem Bildmittelpuhkt, ungünstige Schattensektoren, ungenügende
Nahauflösung, fehlerhafte Abstandsringe. Gewonnene Erfahrungswerte wurden den
Firmen zur Kenntnis gegeben und trugen somit zu einer Verbesserung der Geräte