Jahresbericht Nr. 18/1963
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Entsprechend der im vorigen Jahresbericht erwähnten Vereinbarung über den
schnellen Austausch wichtiger Nachrichten aus dem Bereich der deutschen
Küstengewässer wurden insgesamt 61 Meldungen in englischer Sprache den An
rainerstaaten der Nord- und Ostsee zugesandt.
Vom Nautischen Seewarndienst wurden von den insgesamt 1 199 eingegangenen
Nachrichten bekanntgegeben:
a) über die Küstenfunkstellen 961 Seenachrichten und 11 Minenwarnungen
b) über den Norddeutschen Sundfunk 1 999 Einzeldurchsagen für die
Küstenschiffahrt
c) der britischen Admiralität und anderen Dienststellen 187 Nachrichten.
6. Verzeichnis der Leuchtfeuer und Signalstellen
Wie im Vorjahr wurden auch im Berichtsjahr 13 Teile des Leuchtfeuerver
zeichnisses (Lfv.) neu herausgegeben und der 14. Teil in Arbeit genommen.
Zusätzlich wurden 376 Deckblätter mit 3 848 Einzelberichtigungen den N.f.S.
beigelegt.
Ebenfalls als Beilage zu den N.f.S. erschienen erstmalig im Berichtsjahr
wöchentlich die "roten" Listen mit den zeitweiligen Veränderungen zum Leucht
feuerverzeichnis. Sie sind zusammengestellt aus den jeweiligen Nachrichten
der hydrographischen Ämter und aus Schiffsnachrichten und enthalten alle
zeitweiligen Veränderungen an den wichtigsten Leuchtfeuern, Feuerschiffen
und Leuchttonnen. Mit dieser Maßnahme wurde erreicht, daß sich die Zahl der
Deckblätter gegenüber dem Jahre 1962 um 55 auf 777 Einzelberichtigungen ver
ringerte .
7. Nautischer Funkdienst und Sprechfunk für Küstenschiffahrt
Wie im Vorjahr erschienen die Nachträge für die Ringbücher des Nautischen
Funkdienstes (N.F.) und des Sprechfunks für Küstenschiffährt (S.f.K.) halb
monatlich für den N.F. in einer Auflagenhöhe von etwa 2 500 Stück und für
den S.f.K. monatlich von etwa 1 500 Stück. Sie enthalten außer Angaben für
handschriftlich vorzunehmende Berichtigungen Doppelseiten zum Auswechseln.
Die 24 Nachträge zum N.F. enthielten 409 Ersatzblätter und 679 Berichtigungs
angaben, die 12 Nachträge zum S.f.K. 104 Ersatzblätter und 127 Berichtigun
gen. Zusammen wurden 513 Blätter der insgesamt etwa 1 500 Seiten umfassenden
Bücher ersetzt.
Im Band I (Funkverkehr) wurde der Abschnitt "Internationale Bestimmungen"
vervollständigt. Die Vollzugsordnung für den Funkdienst (Genf 1959) wurde