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Full text: Jahresbericht 1964

Jahresbericht Nr. 19/1964 
Seite 18 
von Petroleumeinsätzen, die im Bedarfsfall 'anstelle der elektrischen Ein 
sätze verwendet werden. Sogenannte kombinierte Laternen sind in großer Zahl 
vorhanden. Bei kombinierten Seitenlaternen muß die Barbe unabhängig von der 
benutzten Lichtquelle sein, folglich müssen Barbtemperatur der elektrischen 
Lichtquelle und der Petroleumlichtquelle etwa identisch sein, das heißt also, 
sie muß bei den Glühlampen künstlich niedrig gehalten werden. Die u.E. zu 
ziehenden Konsequenzen sind: 
1. Bür Positionslaternen sollten elektrische Lichtquellen vorgesehr!eben 
werden. 
2. Positionslaternen mit Petroleumlichtquellen dürfen nur in Notfällen 
benutzt werden, da sie die erforderlichen Tragweiten nicht erreichen. 
3. Kombinierte Laternen dürfen nicht mehr benutzt Vierden. 
Schließlich sollte geprüft werden, ob wegen der ständig steigenden 
Bahrtgeschwindigkeiten und der damit verbundenen Verkürzung der Zeitspannen 
zwischen Ansichtigwerden und Begegnung die Tragweiten der Positionslaternen 
angemessen zu erhöhen sind. 
In diesem Zusammenhang muß aber auch auf die mitunter mangelhafte Quali 
tät der elektrischen Glühlampen hingewiesen werden, die häufig Anlaß zu Be 
schwerden gab. Trotz einschlägiger Normblätter und eindeutiger Borderungen 
in den Zulassungsbedingungen erkennen einzelne Hersteller offenbar nicht, 
daß Glühlampen für PositiOnslatemen strengere Maßstäbe erfordern als All- 
gebrauohslampen. Die Herstellerfirmen sind zwar den wiederholten Aufforde 
rungen gefolgt, Glühlampen zur Musterprüfung einzureichen, doch hat sich 
das auf die Serienherstellung oft nur vorübergehend ausgewirkt. So war das 
DHX gezwungen, ein Gerät zu entwerfen, mit dem Lichtstärke und Barbtempe 
ratur von Glühlampen einfach und schnell, aber mit ausreichender Genauig 
keit gemessen werden können. Bür die Laternenprüfstellen ist es nun mög 
lich, mit diesem Gerät - neben der Stichprobenkontrolle - auch größere Men 
gen von Glühlampen zu prüfen und die beanstandeten auszuschalten. 
Auch Schallsignalgeräte (Typhone) dienen der Verhütung von Kollisionen. 
Obwohl für alle Schiffe die Ausrüstung mit Dampf- oder Luftpfeifen usw. 
vorgeschrieben ist, bestehen dafür weder Qualitätsnormen noch Prüfvor 
schriften. Der Besteller solcher Anlagen kann sich also nur an die Firmen 
prospekte halten. Die Prüfung von Duftschallsendem ist z.Zt. nioht Aufgabe 
des DHI, doch sind für eine mögliche Prüfpflicht bereits Überlegungen ange 
stellt worden, welchen Anforderungen diese Geräte genügen müßten. 
Es soll hier nur angedeutet werden, daß mit Hörweiten von Seemeilen in 
der Praxis nie gerechnet werden kann. An die Leistung der Schallsender
	        
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