Probleme der Nautischen Technik
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zu erwartenden dynamischen Vorgänge und ihre Größenordnungen, sondern auch
über Strukturfragen und statistische Gesetzmäßigkeiten. Sofern die hierfür
erforderlichen Meß-, Registrier- und Auswertegeräte nicht im Handel erhält
lich sind, müssen sie im Laboratorium entwickelt werden.
Nach dem Internationalen Schiffssicherheitsvertrag müssen alle seegehen
den Schiffe mit Positionslaternen ausgerüstet sein. Die Prüfung dieser Po
sitionslaternen und die der Binnenschiffe und weiterer Wasserfahrzeuge ist
Aufgabe des DHI, das entsprechende Zulassungsbedingungen erlassen hat.
Im Zusammenhang mit Erörterungen über Positionslaternen auf Binnen
schiffen und im Zusammenhang mit dem Bemühen der Intergovernmental Maritime
Consultative Organization (IMCO) um Vereinheitlichung hat das DHI Überle
gungen über die Tragweite der Positionslaternen angestellt. Der Schiffs
sicherheitsvertrag bzw. die Seestraßenordnung gehen von Voraussetzungen
über die Tragweite aus, die von Petroleumlichtquellen gegeben sind. Die
wichtigste Bestimmungsgröße für die Tragweite ist die Lichtstärke der
Laterne. Bei gegebener Lichtstärke hängt die Tragweite aber weitgehend von
der Augenempfindlichkeit des Beobachters und vom Sichtwert der Atmosphäre
ab. Man hat bisher recht optimistische Größen für den Schwellwert der Au
genempfindlichkeit und den Sichtwert der umgebenden Atmosphäre angenommen.
Pür die Berechnung der Tragweite wird immer noch ein Schwellwert von
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1.10 Ix zugrunde gelegt, während seit Jahren der Wert 2.10 Ix inter
national Anerkennung gefunden hat. Er wird auch angewandt bei den Trag
weitenford erungen an Leuchtfeuer und an Positionslatemen im Bereich der
Europäischen Binnenschiffahrtsstraßenordnung, Auch der angenommene Sicht
wert von 0,9 ist wenig realistisch. Er entspricht sehr guter Sicht und
tritt nach Untersuchungen, die die Deutsche Seewarte in den Jahren 1828 -
1933 in der Nord- und Ostsee ausgeführt hat, nur in etwa 5$ aller Palle
auf. In rund 60 bis 70$ aller Palle ist dagegen ein Sichtwert von 0,6 (d.i.
mäßig gute Sicht bis leichter Dunst) vorhanden. Legt man zur Berechnung
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der Tragweite den Schwellwert 2.10 lx zugrunde, würden fast alle mit
Petroleuabrennern versehenen Laternen selbst unter günstigen Betriebsbe
dingungen die geforderten Tragweiten nicht mehr erreichen. Ersetzt man
außerdem den Sichtwert 0,9 durch den Wert 0,6, so dürften auch die meisten
mit gebräuchlichen Glühlampen betriebenen Laternen der Tragweitenforderung
nicht mehr genügen.
Während bei den elektrischen Lichtquellen die notwendige Erhöhung der
Lichtstärke keine technischen Schwierigkeiten bereitet, ist sie bei den
Petroleumlaternen praktisch nicht möglich. Allerdings müssen auch die
Schiffe mit elektrischen Positionslaternen eine geprüfte (Reserve-) ölbe-
leuohtung haben, entweder in Porm von (Reserve-) Petroleumlatemen oder