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Full text: Jahresbericht 1964

Probleme der Nautischen Technik 
Seite 17 
zu erwartenden dynamischen Vorgänge und ihre Größenordnungen, sondern auch 
über Strukturfragen und statistische Gesetzmäßigkeiten. Sofern die hierfür 
erforderlichen Meß-, Registrier- und Auswertegeräte nicht im Handel erhält 
lich sind, müssen sie im Laboratorium entwickelt werden. 
Nach dem Internationalen Schiffssicherheitsvertrag müssen alle seegehen 
den Schiffe mit Positionslaternen ausgerüstet sein. Die Prüfung dieser Po 
sitionslaternen und die der Binnenschiffe und weiterer Wasserfahrzeuge ist 
Aufgabe des DHI, das entsprechende Zulassungsbedingungen erlassen hat. 
Im Zusammenhang mit Erörterungen über Positionslaternen auf Binnen 
schiffen und im Zusammenhang mit dem Bemühen der Intergovernmental Maritime 
Consultative Organization (IMCO) um Vereinheitlichung hat das DHI Überle 
gungen über die Tragweite der Positionslaternen angestellt. Der Schiffs 
sicherheitsvertrag bzw. die Seestraßenordnung gehen von Voraussetzungen 
über die Tragweite aus, die von Petroleumlichtquellen gegeben sind. Die 
wichtigste Bestimmungsgröße für die Tragweite ist die Lichtstärke der 
Laterne. Bei gegebener Lichtstärke hängt die Tragweite aber weitgehend von 
der Augenempfindlichkeit des Beobachters und vom Sichtwert der Atmosphäre 
ab. Man hat bisher recht optimistische Größen für den Schwellwert der Au 
genempfindlichkeit und den Sichtwert der umgebenden Atmosphäre angenommen. 
Pür die Berechnung der Tragweite wird immer noch ein Schwellwert von 
-7 —7 
1.10 Ix zugrunde gelegt, während seit Jahren der Wert 2.10 Ix inter 
national Anerkennung gefunden hat. Er wird auch angewandt bei den Trag 
weitenford erungen an Leuchtfeuer und an Positionslatemen im Bereich der 
Europäischen Binnenschiffahrtsstraßenordnung, Auch der angenommene Sicht 
wert von 0,9 ist wenig realistisch. Er entspricht sehr guter Sicht und 
tritt nach Untersuchungen, die die Deutsche Seewarte in den Jahren 1828 - 
1933 in der Nord- und Ostsee ausgeführt hat, nur in etwa 5$ aller Palle 
auf. In rund 60 bis 70$ aller Palle ist dagegen ein Sichtwert von 0,6 (d.i. 
mäßig gute Sicht bis leichter Dunst) vorhanden. Legt man zur Berechnung 
-7 
der Tragweite den Schwellwert 2.10 lx zugrunde, würden fast alle mit 
Petroleuabrennern versehenen Laternen selbst unter günstigen Betriebsbe 
dingungen die geforderten Tragweiten nicht mehr erreichen. Ersetzt man 
außerdem den Sichtwert 0,9 durch den Wert 0,6, so dürften auch die meisten 
mit gebräuchlichen Glühlampen betriebenen Laternen der Tragweitenforderung 
nicht mehr genügen. 
Während bei den elektrischen Lichtquellen die notwendige Erhöhung der 
Lichtstärke keine technischen Schwierigkeiten bereitet, ist sie bei den 
Petroleumlaternen praktisch nicht möglich. Allerdings müssen auch die 
Schiffe mit elektrischen Positionslaternen eine geprüfte (Reserve-) ölbe- 
leuohtung haben, entweder in Porm von (Reserve-) Petroleumlatemen oder
	        
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