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Allgemeine Abteilung
(2) Das Deutsche Hydrographische Institut kann sich bei der Durchführung
der Aufgabe nach Absatz 1 Nr. 2 für bestimmte Fälle geeigneter Personen
mit deren Zustimmung als Hilfsorgane bedienen."
Aufgrund des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festland
sockel vom 24. Juli 1964 sind auch im Jahre 1965 eine Anzahl von Erlaub
nissen zur Durchführung seismischer Aufschlußmessungen und zur Nieder
bringung von Bohrungen erteilt worden (Abb. 9> S. 113).
2. Personalangelegenheiten
Im laufe des Berichtsjahres sind 43 Angestellte und 47 Arbeiter einge
stellt, 34 Angestellte und 40 Arbeiter entlassen worden. 1 Beamter wurde
von der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Hamburg zum Deutschen Hydrogra
phischen Institut versetzt, 1 Angestellte wurde zum Bundesverkehrsministe
rium, Abt. Seeverkehr und 1 Motorenwärter zum Wasser- und Schiffahrtsamt
Cuxhaven versetzt.
Folgende Ernennungen wurden ausgesprochen:
Friedrich Acker
Leo Bermich
Ursula Charisius
Dr. Peter Christoph
Dipl.-Ing. Heinz Enslin
Hans Ermel
Dr. Herbert Friedemann
Gustav Heyer
Bernhard Hoffmann
Karl Koch
Dr. Gerhard Koslowski
Gunter Krabbe
Willi Lorenz
Dr. Fedor Matezky
Karl-Heinz Meyer
Karl-Ludwig Nasemann
Dr. Heinrich Neumann
Gerhard Nikelowski
Ludwig Fiel
Manfred Schmidt
Willy Schröder
Dr. Franziska Tagt
Dr. Hartwig Weidemann
Friedrich Winters
zum Reg. Oberinspektor
zum Reg. Term. Oberinspektor
zur Bibi. Oberinspektorin
zum Oberregierungsrat
zum Oberregierungsrat
zum Regierungsdirektor
zum Regierungsdirektor
zum Techn. Regierungsinspektor
zum Techn. Reg. Inspektor z.A.
zum Techn. Reg. Oberinspektor
zum Regierungsrat
zum Regierungsoberamtmann
zum Techn. Reg. Inspektor z.A.
zum Regierungsdirektor
zum Reg. Term. Oberinspektor
zum Techn. Reg. Oberinspektor
zum Oberregierungsrat
zum Techn. Reg. Oberinspektor
zum Regierungsamtmann
zum Techn. Regierungsinspektor
zum Reg. Term, Oberinspektor
zur Oberregierungsrätin
zum Oberregierungsrat
zum Techn. Regierungsamtmann