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Sonstiges
C) Sonstiges
1. Bohrpositionen
Nach § 2 des "Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Pest
landsockel" vom 24. Juli 1964 wird die Erlaubnis zum Aufsuchen von Boden
schätzen in bergtechnischer und bergwirtschaftlicher Hinsicht vom Ober
bergamt in Clausthal-Zellerfeld, hinsichtlich der Ordnung der Nutzung und
Benutzung der Gewässer und des Luftraumes über dem i’estlandsockel vom DHI
erteilt.
Aufgrund dieses Gesetzes wurde im Berichtsjahr mehreren Antragstellern
die Erlaubnis für Aufschlußbohrungen erteilt, deren geographische läge
Abb. 24 wiedergibt.
2. Fahrten des Forschungsschiffes "Meteor"
Aufgrund des Vertrages aus dem Jahre 1961 zwischen der Deutschen For
schungsgemeinschaft und dem Deutschen Hydrographischen Institut wird das
Forschungsschiff "Meteor" von beiden Vertragspartnern gemeinsam betrieben.
Es steht beiden Partnern zu gleichen Teilen für Forschungsfahrten zur
Verfügung.
Im Jahre 1966 fuhr "Meteor" im Aufträge des DHI. Fahrt Nr. 3 führte
vom 19. Februar - 29. März in den südlichen Nordatlantischen Ozean,
Fahrt Nr. 4 vom 22. April - 9. Juni zum Reykjanes-Rücken im Atlantischen
Ozean, Fahrt Nr. 5 vom 19. Juni - 15. Juli in das Skagerrak (internatio
nale Untersuchung), Dahrt Nr. 6 vom 1. August - 14. September in die
Grönländischen Gewässer und Fahrt Nr. 7 vom 26. September - 12. November
in das Mittelländische Meer. Die Routen der fünf Fahrten sind in Abb. 25
wiedergegeben; Einzelheiten über die Fahrten sind auf den Seiten 5, 6
und 63 verzeichnet. ...