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Full text: Jahresbericht 1966

- Seite 135 
Sonstiges 
C) Sonstiges 
1. Bohrpositionen 
Nach § 2 des "Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Pest 
landsockel" vom 24. Juli 1964 wird die Erlaubnis zum Aufsuchen von Boden 
schätzen in bergtechnischer und bergwirtschaftlicher Hinsicht vom Ober 
bergamt in Clausthal-Zellerfeld, hinsichtlich der Ordnung der Nutzung und 
Benutzung der Gewässer und des Luftraumes über dem i’estlandsockel vom DHI 
erteilt. 
Aufgrund dieses Gesetzes wurde im Berichtsjahr mehreren Antragstellern 
die Erlaubnis für Aufschlußbohrungen erteilt, deren geographische läge 
Abb. 24 wiedergibt. 
2. Fahrten des Forschungsschiffes "Meteor" 
Aufgrund des Vertrages aus dem Jahre 1961 zwischen der Deutschen For 
schungsgemeinschaft und dem Deutschen Hydrographischen Institut wird das 
Forschungsschiff "Meteor" von beiden Vertragspartnern gemeinsam betrieben. 
Es steht beiden Partnern zu gleichen Teilen für Forschungsfahrten zur 
Verfügung. 
Im Jahre 1966 fuhr "Meteor" im Aufträge des DHI. Fahrt Nr. 3 führte 
vom 19. Februar - 29. März in den südlichen Nordatlantischen Ozean, 
Fahrt Nr. 4 vom 22. April - 9. Juni zum Reykjanes-Rücken im Atlantischen 
Ozean, Fahrt Nr. 5 vom 19. Juni - 15. Juli in das Skagerrak (internatio 
nale Untersuchung), Dahrt Nr. 6 vom 1. August - 14. September in die 
Grönländischen Gewässer und Fahrt Nr. 7 vom 26. September - 12. November 
in das Mittelländische Meer. Die Routen der fünf Fahrten sind in Abb. 25 
wiedergegeben; Einzelheiten über die Fahrten sind auf den Seiten 5, 6 
und 63 verzeichnet. ...
	        
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