Jahresbericht Nr. 22/1967
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navigatorischen Wert der Anlagen beeinträchtigen, festgestelit. Dagegen
waren auf Schiffen, die für deutsche Heeder iin Ausland gebaut wurden, be
sonders bei Radaranlagen schwerwiegende Mängel vorhanden. Entsprechend der
bisher leider nur für Radaranlagen deutscher Seeschiffe vorgeschriebenen
Abnahmeprüfung wäre zur Erhöhung der Schiffssicherheit eine internationale
Regelung zu begrüßen, ebenso wie eine Vorschrift für periodisch zu wieder
holende Nachprüfungen.