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Full text: Jahresbericht 1967

Nautische Technik 
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4) Posit ionsiaternen - Zur Prüfung wurden insgesamt 40370 Schiffslater- 
nen vorgestellt, davon 4649 zurückgewiesen (= 11,5$)- 
Auf Lichtstärke und Farbtemperatur wurden 23488 Glühlampen geprüft, von 
diesen mußten 1 431 (= 7 jo) verworfen werden. 
b) Tätigkeit des Prüfdienstes an Bord 
1) Regulierung von Magnetkompassen - Von den Dienststellen des DHX sind 
im Berichtsjahr 973 Kompaßregulierungen und DeviationsbeStimmungen - größten 
teils auf Fahrzeugen der Bundesmarine und der Bundesbehörden - vorgenommen 
worden. 
Im Zusammenhang mit den gesetzlichen Aufgaben über die Regulierung von 
Magnetkompassen für die Seeschiffahrt und Seefischerei sind die ehemals von 
der See-Berufsgenossenschaft erteilten Zulassungen an die Regulieren durch 
förmliche Beauftragungen des DHX ersetzt worden. 
Eine Zusammenstellung der vom DHI beauftragten bzw. anerkannten Kompaß- 
regulierer befindet sich auf S. 121/122. 
Zur fachlichen Information über Neuerungen und Besonderheiten auf dem 
Gebiet des Magnetkompaßwesens und der Kompaßregulierung wurden maschinen 
schriftlich vervielfältigte Mitteilungsblätter verschickt. Weitere Blätter 
werden in zwangloser Folge verteilt. 
ln Zusammenarbeit mit der Typungsstelle bei der Wasser- und Schiffahrts 
direktion Hamburg wurden für Schiffsneubauten des Bundes und in Zusammenar 
beit mit der See-Berufsgenossenschaft für Handelsschiffneubauten zahlreiche 
Gutachten über die Ausrüstung der Schiffe mit Magnetkompassen und ihre Auf 
stellung an Bord erstellt. 
2) Bordabnahmeprüfungen von Ortungsfunkanlagen - Das DHX in Hamburg und 
seine Außendienststellen Bremen, Bremerhaven, Cuxhaven, Emden, Flensburg, 
Kiel, Lübeck und Wilhelmshaven prüften an Bord 1967 insgesamt 484 Radaranla 
gen und 869 Peilfunkanlagen auf ihre navigatorische Eignung, bei 432 Radar- 
und 249 Peilfunkanlagen erfolgte die Prüfung erstmalig. Die Prüfungen der 
Ortungsfunkanlagen an Bord erfolgen nach dem vom DHI ausgearbeiteten Entwurf 
der "Richtlinien für die Einzelprüfung (Abnahme- und Nachprüfung) von Ortungs 
funkanlagen auf Schiffen". Obwohl diese Richtlinien bisher noch nicht amtlich 
herausgegeben sind, werden sie von den Hersteller- und Einbaufirmen, den Werf 
ten und Reedereien in Deutschland beachtet. In der Regel überprüft das DHX 
an Hand der Zeichnungen den geplanten Einbau der Ortungsfunkanlagen und nimmt 
bei der Probefahrt die Abnahmeprüfung auf navigatorische Eignung vor. 
Xm Gegensatz zu den zahlreichen Beanstandungen in den ersten Jahren nach 
Beginn dieser Bordprüfungen (1953), - sowohl bei Radar- als auch bei Peil 
funkanlagen - , werden jetzt nur noch in seltenen Fällen Mängel, die den
	        
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