Nautische Technik
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4) Posit ionsiaternen - Zur Prüfung wurden insgesamt 40370 Schiffslater-
nen vorgestellt, davon 4649 zurückgewiesen (= 11,5$)-
Auf Lichtstärke und Farbtemperatur wurden 23488 Glühlampen geprüft, von
diesen mußten 1 431 (= 7 jo) verworfen werden.
b) Tätigkeit des Prüfdienstes an Bord
1) Regulierung von Magnetkompassen - Von den Dienststellen des DHX sind
im Berichtsjahr 973 Kompaßregulierungen und DeviationsbeStimmungen - größten
teils auf Fahrzeugen der Bundesmarine und der Bundesbehörden - vorgenommen
worden.
Im Zusammenhang mit den gesetzlichen Aufgaben über die Regulierung von
Magnetkompassen für die Seeschiffahrt und Seefischerei sind die ehemals von
der See-Berufsgenossenschaft erteilten Zulassungen an die Regulieren durch
förmliche Beauftragungen des DHX ersetzt worden.
Eine Zusammenstellung der vom DHI beauftragten bzw. anerkannten Kompaß-
regulierer befindet sich auf S. 121/122.
Zur fachlichen Information über Neuerungen und Besonderheiten auf dem
Gebiet des Magnetkompaßwesens und der Kompaßregulierung wurden maschinen
schriftlich vervielfältigte Mitteilungsblätter verschickt. Weitere Blätter
werden in zwangloser Folge verteilt.
ln Zusammenarbeit mit der Typungsstelle bei der Wasser- und Schiffahrts
direktion Hamburg wurden für Schiffsneubauten des Bundes und in Zusammenar
beit mit der See-Berufsgenossenschaft für Handelsschiffneubauten zahlreiche
Gutachten über die Ausrüstung der Schiffe mit Magnetkompassen und ihre Auf
stellung an Bord erstellt.
2) Bordabnahmeprüfungen von Ortungsfunkanlagen - Das DHX in Hamburg und
seine Außendienststellen Bremen, Bremerhaven, Cuxhaven, Emden, Flensburg,
Kiel, Lübeck und Wilhelmshaven prüften an Bord 1967 insgesamt 484 Radaranla
gen und 869 Peilfunkanlagen auf ihre navigatorische Eignung, bei 432 Radar-
und 249 Peilfunkanlagen erfolgte die Prüfung erstmalig. Die Prüfungen der
Ortungsfunkanlagen an Bord erfolgen nach dem vom DHI ausgearbeiteten Entwurf
der "Richtlinien für die Einzelprüfung (Abnahme- und Nachprüfung) von Ortungs
funkanlagen auf Schiffen". Obwohl diese Richtlinien bisher noch nicht amtlich
herausgegeben sind, werden sie von den Hersteller- und Einbaufirmen, den Werf
ten und Reedereien in Deutschland beachtet. In der Regel überprüft das DHX
an Hand der Zeichnungen den geplanten Einbau der Ortungsfunkanlagen und nimmt
bei der Probefahrt die Abnahmeprüfung auf navigatorische Eignung vor.
Xm Gegensatz zu den zahlreichen Beanstandungen in den ersten Jahren nach
Beginn dieser Bordprüfungen (1953), - sowohl bei Radar- als auch bei Peil
funkanlagen - , werden jetzt nur noch in seltenen Fällen Mängel, die den