Nautische Technik
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die Kreiselkompaßanlagen überprüft und nötigenfalls instandgesetzt.
c) Optische Geräte
Unter Berücksichtigung der nunmehr vorliegenden Empfehlungen der
IMCO zur Auslegung des Teils B der Seestraßenordnung sowie der beim Bun
desministerium für Verkehr in Bearbeitung befindlichen Schiffssicherheits-
Verordnung wurden neue Zulassungs- und Prüfbedingungen für Positionslater
nen im Entwurf fertiggestellt. Sie beinhalten im wesentlichen höhere For
derungen an die Dichtverteilung der Laternen für die Hauptbeleuchtung, um
eine bessere Erkennbarkeit zu erreichen; außerdem müssen neuentwickelte
Positionslaternen dem DHI zu einer Baumuster-Zulassungsprüfung vorgestellt
werden.
Daher bat die Firma Radium unter Beratung durch das DHI Muster von
Glühlampen hergestellt, die hinsichtlich ihrer lichttechnischen Eigenschaf
ten eine Verbesserung gegenüber den bislang verwendeten Glühlampen nach
DIN 49.841 darstellen. Ferner ist unter Berücksichtigung der neuen Zulas
sungsbedingungen von der Firma Hella die Entwicklung einer neuen Sport
bootlaterne eingeleitet worden. Die Erprobung von Sportbootlaternen, die
aus den bisher zugelassenen Typen durch Austausch der lichttechnischen
Bauteile hervorgehen, wurde fortgesetzt.
Mit Ausnahme der von einer einzelnen Firma hergestellten Sportboot
laternen wurden alle bisher zugelassenen Positionslaternen der vorgesehe
nen nachträglichen Baumusterprüfungen unterzogen. Damit werden alle nach
dem 1. September 1968 hergestellten Pösitionslaternen, die der Norm genü
gen, mit der Baumusternummer "DIN 89.950" versehen werden.
Die Baumusterprüfung farbiger Kunststoff-Einsatzgläser des Fabrikats
"Plexiglas" wurde abgeschlossen. Einsatzgläser dieses Materials, die mit
der vom DHI erteilten Baumusternummer versehen sind, werden für rein elek
trisch betriebene Positionslaternen nach,DIN 89.950 zugelassen.
In Amtshilfe für die Seeberufsgenossenschaft wurde die Prüfung von
Dichtsignalen an Rettungsringen und -flößen fortgesetzt und die Abnahme
der Prüfeinrichtungen für pyrotechnische Notsignale bei den Herstellern
aufgenommen. Aus personellen Gründen muß sich die Prüfung dieser Notsig
nale auf die einmalige Abnahme der Prüfeinrichtung bei den Herstellern so
wie auf periodisch vorzunehmende Vergleiche der für die Einrichtungen vor
gesehenen Meßgeräte mit den Standardgeräten im lichttechnischen Dabor des
DHI beschränken.
Unter Beteiligung des DHI wurde vom Bundesministerium für Verkehr die
Erprobung einer Kursänderungs-Anzeigeanlage eingeleitet, die neben dem
akustischen Signalgerät aus einer Topp- und einer Hecklaterne besteht.