Abfallbeseitigung
MATTHIAS II
verbrannte deutscher
Menge (t) Anteil (t)
VESTA
verbrannte
Menge (t)
VULCANUS II (und I*)
deutscher verbrannte
Anteil (t) Menge (t)
deutscher Anteil (t)
Verbrannte Gesamt-
Menge (t)
Deutscher Gesamt-
Anteil (t)
1983
10274
3539
42711
31252
32691
6548
85676
41339
1984
42343
29017
51334
15677
93677
44694
1985
36958
24803
64221
32500
101179
57303
1986
31415
17086
84238
36729
115653
53815
1987
40339
24856
62756
24462
103095
49318
1988
40602
33173
57006
13271
97608
46444
1989
20020
19373
31396
6493
51416
25866
Verbrennungsschiff Matthias II wurde 1983 stillgeiegt.
*) Auf Vulcanus I wurden nur 1987 Abfallstoffe verbrannt.
Tab. 5
Abfallverbrennung auf der Nordsee. Verbrannte Abfallmengen 1983 bis 1989
Das DHI hat seit 1980 Erlaubnisse nur noch
gestützt auf zwingende öffentliche Interessen im
Sinne des HSEG erteilt. Den Firmen wurde in
den Erlaubnissen auferlegt, Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben zur Aufarbeitung der
Dünnsäure durchzuführen. Nachdem diese mit
finanzieller Unterstützung des Bundes unter
Federführung des Umweltbundesamtes erfolg
reich abgeschlossen waren, wurden zusammen
mit den beteiligten Firmen verbindliche Zeitpläne
für die stufenweise Verringerung der Abfallmenge
und der Beendigung der Einbringung auf der
Hohen See aufgestellt. Die Einbringung von
Abfällen aus der Titandioxid-Herstellung wurde
termingerecht Ende 1989 vollständig eingestellt.
Mit Ablauf des Jahres 1984 wurde die Einbrin
gung von Grünsalz vereinbarungsgemäß been
det. Die Einbringung der unlöslichen Gangart-
Rückstände endete Mitte 1989.
Die Beendigung der Einbringung von Abfäl
len aus der Herstellung von Titandioxid konnte
zum einen erreicht werden durch Umstellung auf
ein anderes Herstellungsverfahren, bei dem
keine Dünnsäure anfällt, zum anderen aber vor
rangig durch das Zurückführen der aufkonzen
trierten und gereinigten Dünnsäure in den Pro
duktionsprozeß.
Bei der Entscheidung, ob weitere Erlaub
nisse mit zwingenden öffentlichen Interessen
begründet werden konnten, war auch die Mög
lichkeit des Verbots weiterer Einbringungen zu
prüfen. Nach Überzeugung der Erlaubnisbehörde
hätte ein Verbot zu einer Verlagerung der Produk
tionsstätten in Staaten geführt, die mangels
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