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Full text: Jahresbericht 1990

Abfallbeseitigung 
MATTHIAS II 
verbrannte deutscher 
Menge (t) Anteil (t) 
VESTA 
verbrannte 
Menge (t) 
VULCANUS II (und I*) 
deutscher verbrannte 
Anteil (t) Menge (t) 
deutscher Anteil (t) 
Verbrannte Gesamt- 
Menge (t) 
Deutscher Gesamt- 
Anteil (t) 
1983 
10274 
3539 
42711 
31252 
32691 
6548 
85676 
41339 
1984 
42343 
29017 
51334 
15677 
93677 
44694 
1985 
36958 
24803 
64221 
32500 
101179 
57303 
1986 
31415 
17086 
84238 
36729 
115653 
53815 
1987 
40339 
24856 
62756 
24462 
103095 
49318 
1988 
40602 
33173 
57006 
13271 
97608 
46444 
1989 
20020 
19373 
31396 
6493 
51416 
25866 
Verbrennungsschiff Matthias II wurde 1983 stillgeiegt. 
*) Auf Vulcanus I wurden nur 1987 Abfallstoffe verbrannt. 
Tab. 5 
Abfallverbrennung auf der Nordsee. Verbrannte Abfallmengen 1983 bis 1989 
Das DHI hat seit 1980 Erlaubnisse nur noch 
gestützt auf zwingende öffentliche Interessen im 
Sinne des HSEG erteilt. Den Firmen wurde in 
den Erlaubnissen auferlegt, Forschungs- und 
Entwicklungsvorhaben zur Aufarbeitung der 
Dünnsäure durchzuführen. Nachdem diese mit 
finanzieller Unterstützung des Bundes unter 
Federführung des Umweltbundesamtes erfolg 
reich abgeschlossen waren, wurden zusammen 
mit den beteiligten Firmen verbindliche Zeitpläne 
für die stufenweise Verringerung der Abfallmenge 
und der Beendigung der Einbringung auf der 
Hohen See aufgestellt. Die Einbringung von 
Abfällen aus der Titandioxid-Herstellung wurde 
termingerecht Ende 1989 vollständig eingestellt. 
Mit Ablauf des Jahres 1984 wurde die Einbrin 
gung von Grünsalz vereinbarungsgemäß been 
det. Die Einbringung der unlöslichen Gangart- 
Rückstände endete Mitte 1989. 
Die Beendigung der Einbringung von Abfäl 
len aus der Herstellung von Titandioxid konnte 
zum einen erreicht werden durch Umstellung auf 
ein anderes Herstellungsverfahren, bei dem 
keine Dünnsäure anfällt, zum anderen aber vor 
rangig durch das Zurückführen der aufkonzen 
trierten und gereinigten Dünnsäure in den Pro 
duktionsprozeß. 
Bei der Entscheidung, ob weitere Erlaub 
nisse mit zwingenden öffentlichen Interessen 
begründet werden konnten, war auch die Mög 
lichkeit des Verbots weiterer Einbringungen zu 
prüfen. Nach Überzeugung der Erlaubnisbehörde 
hätte ein Verbot zu einer Verlagerung der Produk 
tionsstätten in Staaten geführt, die mangels 
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