Meereskunde
Meereskunde
Im Bereich der Meerskunde nimmt das BSH
hydrographische Dienste wahr, überwacht das
Meerwasser auf Radioaktivität und sonstige
schädliche Beimengungen, fördert die Seeschiff
fahrt und Seefischerei durch naturwissenschaftli
che Forschungen und trägt zur Verbesserung der
Kenntnisse über das Meer bei.
Diese Aufgabenbereiche durchdringen sich
gegenseitig: Zum Beispiel benötigt man zur
Beschreibung der Schadstoffbelastung eines
Seegebietes neben der Angabe der Konzentra
tionen der Stoffe im Wasser und Sediment auch
Kenntnisse über Strömung, Seegang, Schich
tung, Wasserstand, Gezeiten sowie Informatio
nen über die relevanten physikalischen und che
mischen Prozesse, die Transport, Umwand
lungen und Ablagerungen steuern.
Die Gliederung des meereskundlichen
Berichts in Überwachung, meereskundliche
Dienste, wissenschaftlich-technische Untersu
chungen sowie Querschnittsaufagben spiegelt
daher nicht organisatorisch Trennbares wider,
sondern dient lediglich der Übersichtlichkeit der
Darstellung.
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Überwachung des Meeres
Die derzeitige Belastungssituation in Teilbe
reichen der Nord- und Ostsee zeigt deutlich, daß
die bisherigen Maßnahmen noch nicht in allen
Bereichen zu erkennbaren Verbesserungen
geführt haben. Um sicherzustellen, daß der politi
schen Ebene die wissenschaftlichen Grundlagen
für die richtigen und wirksamen Maßnahmen zum
Schutz der Nord- und Ostsee geliefert werden,
sind umfangreiche Überwachungsarbeiten not
wendig. Diese Untersuchungen stellen einen
wesentlichen Bestandteil der Arbeiten des BSH
dar. Sie sind eingebettet in nationale und interna
tionale Forschungs- und Überwachungspro
gramme.
Auf der Hohen See überwacht das BSH in
Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden
die Einhaltung der internationalen Übereinkom
men zum Schutz der Meeresumwelt. In den
Ästuaren und Küstengewässern wird die Überwa
chung mit den Küstenländern auf deren Pro
gramme im Gemeinsamen Bund/Länder-Meß-
programm für die Küstengewässer der Nordsee
abgestimmt. Derzeit wird dieses Programm über
arbeitet.
Das BSH ist durch Gesetz über die Aufga
ben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschif
fahrt verpflichtet, das Meerwasser auf der Hohen
See auf Radioaktivität und sonstige schädliche