Zentrale Dienste
122
Fällen Bußgeldbescheide mit insgesamt 16 300,-
DM festgesetzt.
Schiffbauzuschüsse, Finanzbeiträge
Der Bundesminister für Verkehr hat die
Durchführung der finanziellen Förderungsmaß
nahmen für die deutsche Seeschiffahrt Mitte
Oktober 1989 dem damaligen Bundesamt für
Schiffsvermessung übertragen. Diese Aufgabe
wird seit dem 1.7.1990 von dem BSFI wahrge
nommen.
Für Handelsschiffsneu- und umbauten
wurden deutschen Reedereien seit 1965 bis Mitte
1987 Schiffbauzuschüsse von bis zu 12,5 % der
Anschaffungskosten (Neubauten) bzw. 20 % der
Umbaukosten gewährt. Die Investitionshilfe, über
die ein Vertrag abgeschlossen wurde, ist für den
Zuschußempfänger u.a. mit der Verpflichtung
verbunden, das geförderte Schiff ab Indienststel
lung für grundsätzlich 8 Jahre in seinem Eigentum
zu halten und unter deutscher Flagge einzuset
zen (während dieser Bindungsfrlst Ist der Schiff
bauzuschuß bedingt rückzahlbar). Ferner sind
während der Vertragsdauer bestimmte Vorgänge
und Veränderungen beim Zuschußempfänger
gegenüber dem Bund anzeige- bzw. zustim
mungspflichtig (z.B. Ausflaggung, Änderung der
Kapital- oder Beteiligungsverhältnisse).
Ende 1990 bestanden noch Verträge über
420 (1989: 490) Schiffsbauzuschüsse mit einem
ursprünglichen Zuschußvolumen von Insgesamt
rd. DM 1,1 Mrd. (1989: DM 1,3 Mrd.), deren
bedingte Rückzahlungsverpflichtungen sich ins
gesamt noch auf rd. DM 0,65 Mrd. (1989: DM
0,875 Mrd.) beliefen. Im Rahmen der Verwaltung
dieser Verträge wurden Im Berichtsjahr insge
samt 180 verschiedene Anträge von Zuschuß
empfängern positiv beschleden (u. a. 26 auf
Zustimmung zur Ausflaggung, 21 auf Vertragsän
derung, 67 auf Zustimmung zu Änderungen in
den Kapital- oder Beteiligungsverhältnissen, 12
auf Zustimmung zu Änderungen In der hypothe
karischen Sicherung des Zuschusses). In weni
gen Fällen konnte den Anträgen nicht stattgege
ben werden.
Im Jahre 1990 sind zum teilweisen Ausgleich
der Kostenunterschiede zu ausländischen Flag
gen und Eindämmung der Ausflaggung für rd. 610
unter der Bundesflagge betriebene Handels
schiffe an 590 Antragsteller nicht rückzahlbare
Zuwendungen (Finanzbeiträge In Höhe von DM
132,3 Mio. bewilligt und ausgezahlt worden.
Diese Hilfen tragen zusammen mit dem Interna
tionalen Seeschiffahrtsregister (ISR) wesentlich
zum Erhalt einer deutschen Handelsflotte mit vor
wiegend deutscher Besatzung bei; sie waren
ganz oder teilweise zurückzuzahlen, sofern ein
berücksichtigtes Schiff In 1990 ausgeflaggt oder
verkauft wurde (30 Fälle).
Die in den Jahren 1984 bis 1987 in Form
von Darlehen vom BMV bewilligten und bedingt
rückzahlbaren Finanzbeiträge (DM 352,3 Mio.)
können entweder aufgrund bestimmter anrech
enbarer Seeschiffsinvestitionen erlassen bzw.
aufgrund Flaggenführung In bestimmten Jahren
In nicht rückzahlbare Zuwendungen umgewan
delt werden. Im Berichtsjahr wurde über 74 Er
laßanträge sowie 98 Umwandlungsanträge mit
einem Gesamtvolumen von DM 40,6 Mio. ent
schieden. Zum Jahresende 1990 belief sich das
Dariehensvolumen noch auf DM 243,6 Mio. und
verteilte sich auf 579 Finanzbeitragsempfänger.