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Full text: Jahresbericht 1990

Zentrale Dienste 
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Fällen Bußgeldbescheide mit insgesamt 16 300,- 
DM festgesetzt. 
Schiffbauzuschüsse, Finanzbeiträge 
Der Bundesminister für Verkehr hat die 
Durchführung der finanziellen Förderungsmaß 
nahmen für die deutsche Seeschiffahrt Mitte 
Oktober 1989 dem damaligen Bundesamt für 
Schiffsvermessung übertragen. Diese Aufgabe 
wird seit dem 1.7.1990 von dem BSFI wahrge 
nommen. 
Für Handelsschiffsneu- und umbauten 
wurden deutschen Reedereien seit 1965 bis Mitte 
1987 Schiffbauzuschüsse von bis zu 12,5 % der 
Anschaffungskosten (Neubauten) bzw. 20 % der 
Umbaukosten gewährt. Die Investitionshilfe, über 
die ein Vertrag abgeschlossen wurde, ist für den 
Zuschußempfänger u.a. mit der Verpflichtung 
verbunden, das geförderte Schiff ab Indienststel 
lung für grundsätzlich 8 Jahre in seinem Eigentum 
zu halten und unter deutscher Flagge einzuset 
zen (während dieser Bindungsfrlst Ist der Schiff 
bauzuschuß bedingt rückzahlbar). Ferner sind 
während der Vertragsdauer bestimmte Vorgänge 
und Veränderungen beim Zuschußempfänger 
gegenüber dem Bund anzeige- bzw. zustim 
mungspflichtig (z.B. Ausflaggung, Änderung der 
Kapital- oder Beteiligungsverhältnisse). 
Ende 1990 bestanden noch Verträge über 
420 (1989: 490) Schiffsbauzuschüsse mit einem 
ursprünglichen Zuschußvolumen von Insgesamt 
rd. DM 1,1 Mrd. (1989: DM 1,3 Mrd.), deren 
bedingte Rückzahlungsverpflichtungen sich ins 
gesamt noch auf rd. DM 0,65 Mrd. (1989: DM 
0,875 Mrd.) beliefen. Im Rahmen der Verwaltung 
dieser Verträge wurden Im Berichtsjahr insge 
samt 180 verschiedene Anträge von Zuschuß 
empfängern positiv beschleden (u. a. 26 auf 
Zustimmung zur Ausflaggung, 21 auf Vertragsän 
derung, 67 auf Zustimmung zu Änderungen in 
den Kapital- oder Beteiligungsverhältnissen, 12 
auf Zustimmung zu Änderungen In der hypothe 
karischen Sicherung des Zuschusses). In weni 
gen Fällen konnte den Anträgen nicht stattgege 
ben werden. 
Im Jahre 1990 sind zum teilweisen Ausgleich 
der Kostenunterschiede zu ausländischen Flag 
gen und Eindämmung der Ausflaggung für rd. 610 
unter der Bundesflagge betriebene Handels 
schiffe an 590 Antragsteller nicht rückzahlbare 
Zuwendungen (Finanzbeiträge In Höhe von DM 
132,3 Mio. bewilligt und ausgezahlt worden. 
Diese Hilfen tragen zusammen mit dem Interna 
tionalen Seeschiffahrtsregister (ISR) wesentlich 
zum Erhalt einer deutschen Handelsflotte mit vor 
wiegend deutscher Besatzung bei; sie waren 
ganz oder teilweise zurückzuzahlen, sofern ein 
berücksichtigtes Schiff In 1990 ausgeflaggt oder 
verkauft wurde (30 Fälle). 
Die in den Jahren 1984 bis 1987 in Form 
von Darlehen vom BMV bewilligten und bedingt 
rückzahlbaren Finanzbeiträge (DM 352,3 Mio.) 
können entweder aufgrund bestimmter anrech 
enbarer Seeschiffsinvestitionen erlassen bzw. 
aufgrund Flaggenführung In bestimmten Jahren 
In nicht rückzahlbare Zuwendungen umgewan 
delt werden. Im Berichtsjahr wurde über 74 Er 
laßanträge sowie 98 Umwandlungsanträge mit 
einem Gesamtvolumen von DM 40,6 Mio. ent 
schieden. Zum Jahresende 1990 belief sich das 
Dariehensvolumen noch auf DM 243,6 Mio. und 
verteilte sich auf 579 Finanzbeitragsempfänger.
	        
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