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Full text: Jahresbericht 1990

Rechtsangelegenheiten 
Verfolgung an das BSH abgegeben. Das BSH 
führte 1990 151 Ordnungswidrigkeitenverfahren 
wegen Verstößen gegen die Anlagen I, II und V 
zu MARPOL 1973/78 durch und erließ 135 Buß 
geldbescheide. Die Höhe der verhängten Geld 
bußen lag zwischen DM 120,- und DM 20 000,- 
Insgesamt waren es DM 368 498,- Der durch 
schnittliche Betrag lag bei DM 2730,-. 16 Verfah 
ren wurden eingestellt. Weitere 48 Fälle, In denen 
die deutschen Behörden die Straftaten oder Ord- 
nungswidrigkeiten, die von Schiffen unter auslän 
discher Flagge aus begangen wurden, auf 
grund bestehender Verfahrenshindernisse nicht 
ahnden konnten, wurden vom BSH an den Flag 
genstaat zur dortigen weiteren Verfolgung gemel 
det. In 13 Fällen erhielt das BSH Meldungen über 
deutsche Schiffe, die außerhalb des Hoheits 
gebietes entgegen Anlage I, II und V zu MARPOL 
1973/78 handelten. 6 Verfahren wurden einge 
stellt. 7 Fälle sind noch nicht abgeschlossen. 
Gewässerverunreinigung 
Das BSH erfaßt zu statistischen Zwecken 
Gewässerverunreinigungen, die im Küstenmeer 
und im Festlandsockelbereich der Nord- und 
Ostsee der Bundesrepublik Deutschland und auf 
Bundeswasserstraßen (Innere Gewässer ) fest 
gestellt werden. 1990 wurden 328 (1989: 437, 
1988:413) Fälle gezählt. In allen Jahren sind über 
90 % der festgestellten Verunreinigungen Ölver 
schmutzungen gewesen, die von Schiffen her 
rührten. Es handelt sich hierbei überwiegend um 
Separationsrückstände, ölhaltiges Bilgenwasser, 
Schmierölrückstände, ölhaltiges Tankwasser 
oder ölhaltiges Tankwaschwasser. Demgegen 
über wurden nur wenige Verschmutzungen der 
Gewässer durch Chemikalien und Müll beobach 
tet; im Jahre 1990 wurden 9 (1989: 14) Ver 
schmutzungen festgestellt, die von Chemikalien 
stammten, 5 (1989:10) Verschmutzungen wurden 
durch Müll verursacht. 
145 Gewässerverunreinigungen wurden in 
den Inneren Gewässern beobachtet. Weitere 130 
(1989: 91) Verunreinigungen wurden in der Nord 
see und 53 (1989: 78) in der Ostsee festgestellt. 
In 6 Fällen konnten nach Analyse von 
Gewässerproben und an Bord gezogener Gegen 
proben Schiffe als Verursacher der Gewässer 
verunreinigung eindeutig bestimmt werden. 
Von den zuständigen Staatsanwaltschaften 
wurden 1990 141 (1989: 180) Ermittlungsverfah 
ren wegen Verunreinigung eines Gewässers 
(§ 324 StGB) eingeleitet, davon allerdings 94 Ver 
fahren aus Mangel an Beweisen wieder einge 
stellt. Lediglich 2 Verfahren endeten mit einem 
rechtskräftigen Strafbefehl. Die durchschnittliche 
Höhe der darin ausgesprochenen Geldstrafen 
betrug DM 4700,-. 45 Verfahren sind noch nicht 
abgeschlossen. 
Ölhaftungsbescheinigungen 
Nach dem Gesetz zu dem Internationalen 
Übereinkommen von 1969 über die zivilrechtliche 
Haftung für Ölyerschmutzungsschäden wurden 
im Jahre 1990 Ölhaftungsbescheinigungen für 53 
deutsche Schiffe und 156 Schiffe aus einem 
Nichtvertragsstaat ausgestellt. 
In 7 Fällen wurden die erforderlichen Ölhaf 
tungsbescheinigungen beim Befahren deutscher 
Gewässer nicht an Bord mitgeführt. In 3 Fällen 
wurde der Umschlag von Öl verboten und in 5 
121
	        
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