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Full text: Jahresbericht 1990

Technische Schiffssicherheit 
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den, einschließlich des Einsatzes als steuerndes 
Element innerhalb eines Bahnführungssystems. 
Außerdem wird für solche Plotter ohne BSH-Zu- 
lassung auf dem Sportbootmarkt mit der Bezeich 
nung „Elektronische Seekarte“ geworben. Gera 
de auf Sportbooten wurde der Video-Plotter weni 
ger als reines anzeigendes Überwachungsgerät 
eingesetzt, sondern als wesentliches Element 
eines Bahnführungssystems genutzt. 
Das BSH hat begleitend zu Baumusterprü 
fungen die Gelegenheit wahrgenommen, eine 
kartographische Begutachtung solcher Video- 
Plotter durchzuführen. 
Die Liste der Beobachtungen läßt bei allen 
Prüflingen Konzeptions- und Ausführungsfehler 
erkennen. Mängel im Konzept sind beispielswei 
se 
■ fehlende Angaben über Ursprung und Be 
richtigungsstand der Karte, 
■ fehlende Möglichkeit zur Fortführung der 
Informationen, 
■ mangelhafte Unterscheidbarkeit der ver 
wendeten Farben, 
■ unzumutbare Bedienkonzepte, 
■ fehlende Legende für die verwendeten 
Zeichen und Linien, 
■ unvollständige und daher nicht nutzbare 
Informationen, z. B. DECCA-Hyperbeln 
ohne Beschriftung, 
■ Überladung und Unleserlichkeit des Kar 
tenbildes und 
■ gleiche Symbole für völlig verschiedene 
Tatbestände. 
Ausführungsfehler sind z. B. 
■ unterschiedliche Maßstäbe bei aneinan 
dergrenzenden Karten, 
■ die unterschiedliche Darstellung gleicher 
Tatbestände in unterschiedlichen Seege 
bieten, 
■ nicht durchgehende Digitalisierung glei 
cher Tatbestände, z. B. Reedetonnen, Un 
terwasserklippen, 
■ Überlagerung und teilweise Auslöschung 
zusammengehöriger Namen, Kennungen 
und Symbole, 
■ Überdeckung und Löschung von Netzbe 
schriftungen durch den Karteninhalt und 
■ das Fehlen ganzer Inseln und gefährli 
cher Schiffahrtshindernisse. 
Die skizzierten Erfahrungen lassen erheb 
liche Zweifel an der kartographischen Eignung 
derartiger Geräte zu. Darüber hinaus werden bei 
zunehmendem Angebot als Hardware dabei nicht 
mehr speziell für den Betrieb auf Seeschiffen ent 
wickelte Geräte eingesetzt. Es wird vielmehr auf 
preiswerte Bürotechnologie zurückgegriffen. Bei 
der Prüfung der allgemeinen bau- und betriebs 
technischen Anforderungen im Rahmen der Bau 
musterzulassungen zeigt es sich immer wieder, 
daß diese Technologie weder den Vibrationen an 
Bord noch den klimatischen Umgebungsbedin 
gungen auf Dauer gewachsen ist. Neben den kar 
tographischen Problemen treten durch derartige 
Mängel zusätzliche Zweifel an der Eignung für 
den Schiffsbetrieb von nicht baumustergeprüften 
und zugelassenen Video-Plottern bei ihrer Ver 
wendung im Sportbootbereich auf. 
Zum Gebrauch von elektronischen Seekar 
tendarstellungssystemen hat das BSH in den 
Nachrichten für Seefahrer, Heft 1/91, eine War 
nung der Internationalen Seeschiffahrts-Organi 
sation bekanntgegeben.
	        
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