Technische Schiffssicherheit
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den, einschließlich des Einsatzes als steuerndes
Element innerhalb eines Bahnführungssystems.
Außerdem wird für solche Plotter ohne BSH-Zu-
lassung auf dem Sportbootmarkt mit der Bezeich
nung „Elektronische Seekarte“ geworben. Gera
de auf Sportbooten wurde der Video-Plotter weni
ger als reines anzeigendes Überwachungsgerät
eingesetzt, sondern als wesentliches Element
eines Bahnführungssystems genutzt.
Das BSH hat begleitend zu Baumusterprü
fungen die Gelegenheit wahrgenommen, eine
kartographische Begutachtung solcher Video-
Plotter durchzuführen.
Die Liste der Beobachtungen läßt bei allen
Prüflingen Konzeptions- und Ausführungsfehler
erkennen. Mängel im Konzept sind beispielswei
se
■ fehlende Angaben über Ursprung und Be
richtigungsstand der Karte,
■ fehlende Möglichkeit zur Fortführung der
Informationen,
■ mangelhafte Unterscheidbarkeit der ver
wendeten Farben,
■ unzumutbare Bedienkonzepte,
■ fehlende Legende für die verwendeten
Zeichen und Linien,
■ unvollständige und daher nicht nutzbare
Informationen, z. B. DECCA-Hyperbeln
ohne Beschriftung,
■ Überladung und Unleserlichkeit des Kar
tenbildes und
■ gleiche Symbole für völlig verschiedene
Tatbestände.
Ausführungsfehler sind z. B.
■ unterschiedliche Maßstäbe bei aneinan
dergrenzenden Karten,
■ die unterschiedliche Darstellung gleicher
Tatbestände in unterschiedlichen Seege
bieten,
■ nicht durchgehende Digitalisierung glei
cher Tatbestände, z. B. Reedetonnen, Un
terwasserklippen,
■ Überlagerung und teilweise Auslöschung
zusammengehöriger Namen, Kennungen
und Symbole,
■ Überdeckung und Löschung von Netzbe
schriftungen durch den Karteninhalt und
■ das Fehlen ganzer Inseln und gefährli
cher Schiffahrtshindernisse.
Die skizzierten Erfahrungen lassen erheb
liche Zweifel an der kartographischen Eignung
derartiger Geräte zu. Darüber hinaus werden bei
zunehmendem Angebot als Hardware dabei nicht
mehr speziell für den Betrieb auf Seeschiffen ent
wickelte Geräte eingesetzt. Es wird vielmehr auf
preiswerte Bürotechnologie zurückgegriffen. Bei
der Prüfung der allgemeinen bau- und betriebs
technischen Anforderungen im Rahmen der Bau
musterzulassungen zeigt es sich immer wieder,
daß diese Technologie weder den Vibrationen an
Bord noch den klimatischen Umgebungsbedin
gungen auf Dauer gewachsen ist. Neben den kar
tographischen Problemen treten durch derartige
Mängel zusätzliche Zweifel an der Eignung für
den Schiffsbetrieb von nicht baumustergeprüften
und zugelassenen Video-Plottern bei ihrer Ver
wendung im Sportbootbereich auf.
Zum Gebrauch von elektronischen Seekar
tendarstellungssystemen hat das BSH in den
Nachrichten für Seefahrer, Heft 1/91, eine War
nung der Internationalen Seeschiffahrts-Organi
sation bekanntgegeben.