Technische Schiffssicherheit
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Für die Bundesmarine wurden 581 nauti
sche AGI geprüft, 261 Kompasse reguliert, 70
Deviationen bestimmt und 49 elektrische Regu
lierungen mit 215 Komponenten durchgeführt.
Aufgrund der Binnenschiffs-Untersuchungs
ordnung wurde auf 27 Binnenschiffen der Einbau
von Magnetkompassen geprüft. Außerdem wur
den 99 elektronische Magnetkompasse für Bin
nenschiffe vor dem Einbau an Bord geprüft.
Aufgaben in den neuen Bundesländern
Durch die Herstellung der deutschen Einheit
wurde für die Aufgaben des BSH der Geltungsbe
reich räumlich erweitert. Der Bestand an Schiffen,
die berechtigt sind, die deutsche Flagge zu führen
und die unter die Schiffssicherheitsverordnung
fallen, nahm erheblich zu. Zur Erfüllung seiner
Aufgaben aus dem Seeaufgabengesetz und der
Schiffssicherheitsverordnung richtete das BSH
zwei neue Aufsichtsbereiche (Rostock und Stral
sund) ein. Außerdem wird in Stralsund eine Prüf
stelle zur Einzelprüfung für Magnetkompasse,
Schiffspositionslaternen, Barometer/Barogra
phen und Winkelmeßinstrumente betrieben.
Obwohl entsprechend dem Einigungsver
trag beim Übergang von Schiffen aus der Flagge
der ehemaligen DDR unter die Flagge der Bun
desrepublik Deutschland unbürokratische Über
gangsregelungen für die Weitergeltung von Zeug
nissen, Zulassungen und Genehmigungen ange
wandt werden konnten, entstand ein sehr
erheblicher zusätzlicher Arbeitsaufwand. Gründe
dafür waren u.a. die Umrüstung auf nautische
AGI neuesten technischen Standes, die Überprü
fung, Regulierung und Kompensierung, die im
Hinblick auf die deutsche Einheit häufig zurück
gestellt worden war und ganz allgemein der
Wunsch, Schiffe mit Papieren der Bundesrepublik
Deutschland auszustatten. Darüber hinaus trat
ein erheblicher Beratungs- und Informationsbe
darf von Firmen und anderen Interessenten aus
den neuen Bundesländern auf.
Nach dem 3. Oktober 1990 wurden in den
neuen Aufsichtsbereichen auf ca. 140 Schiffen
die Erstkontrolle an etwa 720 nautischen AGI
durchgeführt. Über 100 Magnet-Regel- und Ma
gnet-Steuerkompasse wurden reguliert, 23 Peil
funkanlagen kompensiert. Für 230 Aufstellungs
und Anbringungsgenehmigungen wurden durch
Feststellungsprotokolle die Grundlagen geschaf
fen, 283 nautische AGI wurden geprüft. Auf 7
Neubauten, die für fremde Flagge gebaut wur
den, sind Magnetkompasse reguliert, Peiifunkan-
lagen kompensiert und die Prüfung nautischer
AGI nach internationalen Regeln aufgrund der
vertraglichen Vereinbarung zwischen den Werf
ten und den Auftraggebern (überwiegend Sowjet
union) vorgenommen worden.
Sichere Funktion an Bord
Nautische Anlagen, Geräte und Instrumente
(AGI) müssen bei ihrem Einsatz an Bord die ver
schiedenen Belastungen aushalten, denen sie
dort in ihrer jeweiligen Umgebung ausgesetzt
sind. Dabei dürfen sie weder dauernde Zerstö
rungen erleiden, noch während der Einwirkung
der Beanspruchungen falsche Werte anzeigen
oder andere Fehlfunktionen aufweisen. Die Un
tersuchungen der Einflüsse dieser Umweltbedin
gungen, z. B. hoher und tiefer Temperaturen, ho
her Luftfeuchtigkeit, Vibrationen und Salzwas
sernebel vom Sprühen des Meerwassers wurden