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40. Jahresber. Dt. Hydrogr. Inst. 1985
Für IGOSS werden Temperatur- und Salzgehalts-Profildaten über das GTS
international ausgetauscht. Diese Daten (weltweit etwa 40 000 Messungen
pro Jahr) werden über das AFSV automatisch an das DHI weitergegeben.
Abb. 10 zeigt die geographische Verteilung aller im DHI während des er
sten Halbjahres 1985 gesammelten IGOSS-Daten, Abb. 11 die für das zweite
Halbjahr 1985.
Meteorologische Standardbeobachtungen - sie enthalten neben den meteoro
logischen Variablen auch Informationen über die Wasseroberflächentem-
peratur und über den Seegang - werden vom "Voluntary Observing Program
me" der WMO vorgenommen und über das GTS international ausgetauscht. Da
ten aus der Nordsee werden für die wöchentliche Oberflächentemperatur
karte der Nordsee gesammelt.
Ehenso wie die meteorologischen Standardbeobachtungen werden auch Meß
daten eines großen Teils der driftenden Bojen über das GTS ausgetauscht.
Soweit diese Daten für Wissenschaftler oder Dienste des DHI von Bedeu
tung sind, werden auch diese gesammelt.
Viele Küstenstationen übermitteln neben den meteorologischen Daten auch
ozeanographische Informationen, wie Wasseroberflächentemperatur, Strö
mung und Seegang.
Eine weitere Quelle für ozeanographische Informationen sind Klartext
meldungen, die von Diensten anderer Nationen zusammengestellt wurden.
Hierzu gehören vor allem Eisberichte, Wasseroberflächentemperaturen
ausgewählter Stationen und auch Wasserstandswerte des britischen Sturm
flutwarndienstes .
Seit Einführung des numerischen Modells zur Vorhersage von Sturmfluten
werden regelmäßig die Luftdruckanalysen, die 12-h-, 24-h- und 36-h-Luft-
druckvorhersagen für den Nordatlantik und die Nordsee vom Deutschen Wet
terdienst übermittelt und sofort in das numerische Modell eingegeben.
2.3 TECHNISCHE SCHIFFSSICHERHEIT
2.3.1 Prüfungs-^ und Zulassungsbedingungen, Richtlinien
Im Verkehrsblatt und im Bundesanzeiger wurden bekanntgemacht :
- Bestimmungen über die Beauftragung geeigneter Personen als Hilfsorga
ne des Deutschen Hydrographischen Instituts vom 15. Februar 1985
Änderung der Bestimmungen über die Anerkennung von Betrieben für die
Überprüfung nautischer Anlagen, Geräte und Instrumente vom 15. Fe
bruar 1985
Änderung der Bedingungen für die Anbringung von Positionslaternen
Schallsignalanlagen und Manöversignalanlagen vom 14. Mal 1985