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38. Jahresber. Dt. Hydrogr. Inst. 1983
5 Gutachten über die Anbringung von Positionslaternen und über die Auf
stellung von Magnetkompassen auf Schiffen, die nicht der SSV unterlie
gen, wurden ausgearbeitet.
Als Hilfsorgane des DHI für die Prüfung von nautischen Anlagen, Geräten
und Instrumenten wurden weitere 5 Einzelpersonen und Betriebe beauf
tragt, für die Überprüfung von nautischen Anlagen, Geräten und Instru
menten weitere 2 Betriebe anerkannt.
Hinweise über den Einbau von Schiffs-Erdefunkstellen (SES) auf deutschen
Seeschiffen hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Beeinflussung die
ser Anlagen mit anderen Navigationsgeräten wurden verfaßt und Reedereien
und Werften bekanntgemacht.
Es wurde damit begonnen, alle zur Baumusterprüfung vorgestellten Anlagen
auch auf elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zu prüfen. Mit den
verfügbaren Meßeinrichtungen lassen sich zur Zeit 8 verschiedene, ein
ander ergänzende Prüfverfahren anwenden. Das Schwergewicht wird daher
auf die Verfahren gelegt, die besonders aussagekräftige Kriterien lie
fern und die spezielle Situation an Bord von Handelsschiffen berück
sichtigen.
Grundlage für die Meßverfahren und die anzusetzenden Grenzwerte bilden
die VG-Normen. Die Prüfergebnisse werden den vorstellenden Firmen mitge
teilt. Werden Grenzwertüberschreitungen festgestellt, so werden die Fir
men beraten, wie sie die EMV ihres Prüflings verbessern können. Außerdem
werden gezielte Entstörmaßnahmen vorgeschlagen. Dabei war häufig festzu
stellen, daß mit verhältnismäßig geringem Aufwand eine wirksame Verbes
serung des EMV-Zustandes einer Anlage zu erreichen war und damit die
Grenzwerte eingehalten werden konnten.
2.3.2.2 Statistiken
Die Seeschiffsbestandsdatei und die Ausrüstung der Schiffe mit Funkanla
gen, Ortungsfunkanlagen und nautischen Anlagen wurden laufend berichtigt
und ergänzt.
Für den Druck der "Amtlichen Liste der Seeschiffe der Bundesrepublik
Deutschland" und für die Veröffentlichung von Statistiken wurden EDV-
Listen zusammengestellt und überwacht.
Die Daten für die "Liste der Yachten mit Unterscheidungssignalen/Ruf
zeichen der Bundesrepublik Deutschland" wurden berichtigt und ergänzt.
Die Statistiken über
- Grosstrade,
- ausländische Zeitcharter und
- Seegüterumschlag
wurden bearbeitet. Auf Anforderung des BMV wurde der Seegüterumschlag in
einem weiteren Seehafen, insgesamt damit in 13 Seehäfen ermittelt.
Den Seeschiffsregistern und den in Betracht kommenden Behörden wurden
bei Bedarf Unterscheidungssignale zugewiesen.