Technische Schiffssicherheit
57
Schiffsausrüstung zugelassen.
Genehmigt wurden 177 Aufstellungen von Magnetkompassen, 132 Anbringungen
von Positionslaternen, Schallsignalanlagen und Manöversignalanlagen und
496 Aufstellungen von Ortungsfunkanlagen* Auf 203 Schiffen wurden Auf
stellung und Anbringung von nautischen Anlagen überprüft.
Das Erreichen der Zielfahrtfähigkeit von Seeschiffen auf der Sprechfunk
not- und Anruffrequenz 2182 kHz wurde auch weiterhin bei der Genehmigung
der Aufstellung von Peilfunkanlagen berücksichtigt. Der Spruch des See
amtes Bremerhaven anläßlich des Seenotfalles "München" hat dies als be
sondere Forderung für die Zukunft herausgestellt.
Auf Schiffen, deren Peilantennenaufstellung bereits genehmigt wurde, die
jedoch keine zufriedenstellende Zielfahrtfähigkeitauf der Sprechfunknot
frequenz erreichten, wurden die dafür möglichen Ursachen untersucht.
Es wurden 478 Magnet-Regel- und -Steuerkompasse reguliert und 19 Peil
funkanlagen kompensiert.
Die zur Aufnahme von Funkbeschickungen und zur Durchführung von Kompen
sationen von Peilfunkanlagen auf Seeschiffen z. T. nicht zufriedenstel
lenden Verhältnisse an der deutschen Küste wurden überprüft. Durch die
Entwicklung eines den geänderten Bedingungen angepaßten Aufstellungs
konzeptes für Funkbeschickungssender und die Neuordnung der damit ver
bundenen Zuständigkeiten soll eine Verbesserung erzielt werden.
Prüfungen vor Verwendung an Bord erfolgten an 265 Magnetkompassen, 117
Schiffsthermometern, 143 Winkelmeßinstrumenten, 14 SchiffsehrÖnometern,
1 Aneroidbarometer, 23 Selbststeueranlagen, 22 Kreiselkompaßanlagen,
247 Radaranlagen, 11 Peilfunk- oder Deccaanlagen und 25 Echolotanlagen.
Auf 641 Schiffen wurden die Wirksamkeit und Betriebssicherheit von 4043
nautischen Anlagen, Geräten und Instrumenten überwacht. In 186 Fällen
wurden Verstöße gegen die Schiffssicherheitsverordnung festgestellt.
Die vom DHI beauftragten Prüfer, anerkannten Betriebe und Reparaturbe
triebe wurden überwacht.
Als Hilfsorgane des DHI für die Prüfung von nautischen Anlagen, Geräten
und Instrumenten wurden weitere 10 Einzelpersonen und Betriebe, für die
Überprüfung von nautischen Anlagen, Geräten und Instrumenten weitere 10
Betriebe anerkannt.
Gutachten wurden über die Anbringung von Positionslaternen auf Schiffen,
die nicht der Schiffssicherheitsverozdnung unterliegen, Uber die Auf
stellung von Ortungsfunkanlagen und Uber Magnetkompasse erstellt.
2.3.2.2 Statistiken
Die Seeschiffsbestandsdatei und die Datei über die Ausrüstung der