Technische Schiffssicherheit
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- Richtlinien für Haltevorrichtungen von Magnet-Steuerkompassen, Kompen
siereinrichtungen und -mittein vom 10. April 1979.
Abgeschlossen wurden die Arbeiten an den
- Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Selbststeueranlagen (Baumuster),
- Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Echolotanlagen (Baumuster),
- Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Radarreflektoren (Baumuster),
- Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Schiffschronometer (Baumuster),
- Bedingungen über die Aufstellung von Ortungsfunkanlagen.
2.3.2 Dienste
2.3.2.1 Baumusterprüfungen und -Zulassungen
Folgende Baumuster nautischer Anlagen, Geräte und Instrumente wurden
zugelassen:
1 Magnet-Regel- und -Steuerkompaß, 1 Magnetkompaß der Klasse A, 3 Kompaß
stände für Magnet-Regel- und -steuerkompasse, 3 Selbststeueranlagen, 1 Magnet
kompaß-Kursmonitoranlage, 1 Kreiselkompaß, 10 Schallsignalanlagen, 6 Echolot
anlagen, 4 Winkelmeßinstrumente, 2 Schiffsthermometer, 1 Tagsignalscheinwer
fer, 2 Schiffsbarometer, 1 Schiffsbarograph, 1 Schiffschronometer, 10 Radaranla
gen, 2 Peilfunkanlagen, 3 Kleinpeiler für Zielfahrt, 2 Radarreflektoren, 4 Ome
gaanlagen und 3 Satellitenanlagen.
Zahlreiche Änderungsgenehmigungen für bereits zugelassene Baumuster nauti
scher Anlagen, Geräte und Instrumente wurden erteilt.
Die Schutzabstände zum Magnekompaß wurden für 135 nautische Geräte und In
strumente ermittelt.
Das DHI entnahm Stichproben von baumustergeprüften und zugelassenen In
strumenten und Geräten bei den Herstellern und überprüfte sie auf ihre Überein
stimmung mit dem zugelassenen Baumuster.
Genehmigt wurden 264 Aufstellungen von Magnetkompassen, 388 An
bringungen von Positionslatemen und Schallsignalanlagen und 791 Auf
stellungen von Ortungsfunkanlagen.
Ferner wurden 78 Regulierungen von Magnet-Regel- und -Steuerkompas
sen sowie 16 Deviationsbestimmungen vorgenommen.
Einzelprüfungen erfolgten an 648 Magnetkompassen, 1119 Winkelmeßin
strumenten, 911 Schiffsbarometern und Schiffsbarographen, 859 Schiffsthermo
metern, 304 Schiffschronometern, 3312 Radaranlagen sowie an 2076 Peilfunkanla
gen und Kleinpeilern für Zielfahrt.
Im Zusammenhang mit der Einzelprüfung von Radar- und Peilfunkanlagen und
Kleinpeilern für Zielfahrt an Bord der Seeschiffe wurde gleichzeitig die Aufstel
lung von Ortungsfunkanlagen hinsichtlich ihrer navigatorischen Eignung über
wacht.
Bei der Genehmigung der Aufstellung der Peilrahmen für Peilfunkanlagen und
Kleinpeiler für Zielfahrt wurde insbesondere die Zielfahrtfähigkeit der See