Nautische Technik
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Zu ihrer Durchführung wurde die „Dienstanweisung des Deutschen
Hydrographischen Instituts für die Prüfung von Posi
tionslaternen“ vom 13. Mai 1971 allen Prüfstellen zugestellt.
Als Grundlage für die Baumusterprüfung von Magnetkompaß-Selbsteueranlagen
wurde ein technischer Entwurf von Zulassungs- und Prüfungsbedingungen erar
beitet und mit Vertretern verschiedener Hersteller diskutiert.
Die im Entwurf der Schiffssicherheitsverordnung vorgesehenen Bedingungen für
die Anbringung von Positionslaternen an Bord wurden nach Abstimmung mit der
See-Berufsgenossenschaft im technischen Entwurf fertiggestellt, die Werften und
Reedereien entsprechend beraten.
Der technische Entwurf der Baumuster- und Einbaubedingungen für Radarreflek
toren wurde abgeschlossen und der Intergovernmental Maritime Consultative Orga
nization (IMCO) zugeleitet.
b) Internationale Zusammenarbeit
An den Bemühungen des IMCO-Unterausschusses „Safety of Navigation“ um die
Aufstellung internationaler Leistungsnormen für nautische Geräte und Instrumente
der Schiffsausrüstung war die Abteilung rege beteiligt.
Mit den niederländischen Behörden Filiaalinrichting van het Koninklijk Nederlands
Meteorologisch Instituut, Rotterdam, und Amsterdams Nautisch en Weerkundig
Instituut wurden Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung von Prü
fungszeugnissen für Magnetkompasse getroffen:
Seit 1. September 1970 werden Prüfungszeugnisse für Magnetkompasse, die von
den niederländischen Behörden ausgestellt werden, von den zuständigen deut
schen Stellen anerkannt. Wenn deutsche oder niederländische Seeschiffe einem
Hafen ihres Heimatlandes über die Gültigkeitsdauer der Prüfungszeugnisse hinaus
fernbleiben, können diese von den niederländischen bzw. deutschen Prüfstellen
nach einer dort ausgeführten Wiederholungsprüfung erneuert werden.
c) Ausbildung und Beauftragung
Die Ausbildung von Mitarbeitern der Abteilung, die mit der Einzelprüfung und der
Bordabnahmeprüfung nautischer Geräte und Instrumente betraut werden sollen,
sowie von Bewerbern, die gewerbsmäßig als Beauftragte des DHI tätig werden
wollen, wurde fortgesetzt.
So nahmen drei Mitarbeiter an einem Lehrgang, der mit der Prüfung zum Erwerb
des Befähigungsnachweises zur Regulierung von Magnetkompassen und zu deren
Einzelprüfung abschloß, mit Erfolg teil. Ferner konnte drei Bewerbern nach Able
gen der Prüfung zum Erwerb des Befähigungsnachweises für die Einzelprüfung
von Magnetkompassen die Bestallungsurkunde ausgehändigt werden:
J. H. Busch, Bremerhaven, beauftragt mit Wirkung vom 15. 2. 70
R. Asskamp, Bremen, beauftragt mit Wirkung vom 1.3.70
D. Hannemann, Hamburg, beauftragt mit Wirkung vom 13. 4.70
Auf dem Gebiet der Positionslaternen fanden zwei Lehrgänge statt, an denen ins
gesamt vier Mitarbeiter des DHI und fünf Bewerber um die Einzelprüfung teil-
nahmen. Auf Grund des Prüfungsergebnisses erwarben folgende Herren den Befä
higungsnachweis zur Einzelprüfung von Positionslaternen: