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Full text: Jahresbericht 1991

der Delegationen dem deutschen Vorschlag zur 
Aufnahme der Nährstoffe in den Kriterlenkatalog 
zur Ausweisung als ASC zustimmten, waren die 
von deutscher Seite vorgetragenen Implikationen 
strittig: Die JMG möchte nach Definition einer 
ASC lediglich das Monitoring in diesem Gebiet 
intensivieren, die deutsche Delegation forderte 
aber Maßnahmen zur Reduktion der in Frage 
kommenden Substanzen. 
Das BSH beteiligte sich 1991 in vorbereiten 
den Sitzungen für Tagungen des Marine Environ 
mental Protection Committee (MEPC) der Inter 
national Maritime Organization (IMO). Während 
der 31. MEPC-Sitzung wurde eine IMO-Richtlinie 
für die Ausweisung von Sondergebieten und be 
sonders schutzbedürftigen Seegebieten („Parti 
cularly Sensitive Areas“) gebilligt. Aus Sorge, daß 
mit dem Ballastwasser von Schiffen Organismen 
aus fremden Regionen eingeschieppt und da 
durch am Ökosystem Schäden hervorgerufen 
werden, erließ die IMO eine Richtlinie, mit der 
das Einschleppen von unerwünschten Mikroor 
ganismen mit dem Ballastwasser verhindert wer 
den soll. 
Im Rahmen des weltweit geltenden Überein 
kommens zur Verhütung der Meeresverschmut 
zung durch das Einbringen von Abfällen und an 
deren Stoffen (London-Übereinkommen, LDC) 
wurden Arbeiten fortgeführt. Das BSH hat wie 
bisher federführend an der Sitzung der wissen 
schaftlich-technischen Arbeitsgruppe von LDC 
(LDC/SG) sowie in beratender Funktion für das 
Umweltministerium an dem Konsultativtreffen der 
LDC-Vertragsstaaten teilgenommen. 
Ein wichtiger Diskussionspunkt war die der 
zeit stattfindende Überarbeitung der Anlagen des 
Querschnittsaufgaben 
Übereinkommens. In den Anlagen des Überein 
kommens sind u. a. Stoffe und Abfälle aufgelistet, 
deren Einbringung grundsätzlich verboten ist 
(schwarze Liste) bzw. bei deren Einbringung eine 
vorherige Sondererlaubnis zu erteilen Ist (graue 
Liste). Bei der Überarbeitung der Anlagen wurden 
die unterschiedlichen Ansätze des Meeresum 
weltschutzes wieder besonders deutlich. In An 
wendung des Vorsorgeprinzips sehen verschie 
dene Vertragsstaaten wie z. B. Deutschland und 
die skandinavischen Länder das Ziel des Über 
einkommens darin, die Abfallbeseltigung auf See 
mit Ausnahme von Baggergut vollständig einzu 
stellen. Andere Vertragsstaaten, insbesondere 
nordamerikanische, wollen die Wahlmöglichkeit 
der Beseitigung auf See grundsätzlich offenhal 
ten und das Management der Abfallbeseitigung 
und seiner Überwachung verbessern. Arbeiten 
zur Überarbeitung der Anlagen des Übereinkom 
mens sollen 1992 abgeschlossen werden. 
Ein weiterer wichtiger Punkt war die schon 
seit vielen Jahren laufende Grundsatzdiskussion 
um das Vorsorgeprinzip. Hierbei ist auf dem Kon 
sultativtreffen ein Durchbruch gelungen. Es wur 
de eine Entschließung zur „Anwendung des 
Vorsorgegedankens im Umweltschutz“ verab 
schiedet. Danach sollen vorbeugende Maßnah 
men bereits unternommen werden, wenn es 
Grund zur Annahme gibt, daß Stoffe oder Energie 
wahrscheinlich Schäden anrichten, auch wenn 
kein schlüssiger Beweis für einen Zusammen 
hang von Eintrag und Auswirkung vorliegt. 
Mitgewirkt wurde zudem an der Überarbei 
tung der regionalen Übereinkommen von Oslo 
und Paris. Diese beinhalten bisher getrennt die 
Abfallbeseitigung auf See und die Verschmut- 
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