Zentrale Dienste
ln 8 Fällen konnten nach Analyse von Ge
wässerproben und an Bord gezogener Gegen
proben Schiffe als Verursacher der Gewässerver
unreinigung eindeutig bestimmt werden.
Von den zuständigen Staatsanwaltschaften
wurden 1991 158 (1990: 141) Ermittlungsverfah
ren wegen Verunreinigung eines Gewässers (§
324 StGB) eingeleitet, davon allerdings 142 Ver
fahren wegen Nichtermittlung desTäters oder aus
Mangel an Beweisen wieder eingestellt. Von die
sen 142 Verfahren wurden 14 gegen Auflage ein
gestellt. Die Gesamtsumme der Auflagen betrug
DM 11 850,- Lediglich 5 Verfahren endeten mit
einem rechtskräftigen Strafbefehl. Die durch
schnittliche Höhe der darin ausgesprochenen
Geldstrafen betrug DM 2 330,-. 11 Verfahren sind
noch nicht abgeschlossen.
Schiffbauzuschüsse, Finanzbeiträge
Im Rahmen der finanziellen Förderungs
maßnahmen für die deutsche Seeschiffahrt wur
den für Handelsschiffsneu- und -umbauten deut
schen Reedereien seit 1965 bis Mitte 1987
Zuschüsse bis zu 12,5% der Anschaffungskosten
(Neubauten) bzw. 20% der Umbaukosten ge
währt. Die Investitionshilfe, über die ein Vertrag
abgeschlossen wurde, ist für den Zuschußemp
fänger u. a. mit der Verpflichtung verbunden, das
geförderte Schiff ab Indienststellung für grund
sätzlich 8 Jahre in seinem Eigentum zu halten
und unter deutscher Flagge einzusetzen (wäh
rend dieser Bindungsfrist ist der Schiffbauzu
schuß bedingt rückzahlbar). Ferner sind während
der Vertragsdauer Veränderungen beim Zu
schußempfänger gegenüber dem Bund anzeige-
bzw. zustimmungspflichtig (z. B. Ausflaggung,
Änderung der Kapital- oder Beteiligungsverhält
nisse).
Ende 1991 bestanden noch Verträge über
370 (1990: 420) Schiffbauzuschüsse mit einem
ursprünglichen Volumen von Insgesamt rd. DM
900 Mio. (1990: DM 1,1 Mrd.), deren bedingte
Rückzahlungsverpflichtungen sich insgesamt
noch auf rd. DM 450 Mio. (1990: DM 650 Mio.)
beliefen. Im Rahmen der Verwaltung dieser Ver
träge wurden rd. 150 verschiedene Anträge von
Zuschußempfängern positiv beschieden (u. a. 16
auf Zustimmung zur Ausflaggung, 18 auf Vertrag
sänderung, 57 auf Zustimmung zu Änderungen
in den Kapital- oder Beteiligungsverhältnissen, 8
auf Zustimmung zu Änderungen in der hypothe
karischen Sicherung des Zuschusses). In weni
gen Fällen konnte den Anträgen nicht stattgege
ben bzw. die Entscheidung nicht mehr getroffen
werden.
1991 sind zum teilweisen Ausgleich der Ko
stenunterschiede zu ausländischen Flaggen und
Eindämmung der Ausflaggung für rd. 600 unter
der Bundesflagge betriebene Handelsschiffe an
590 Antragsteller nicht rückzahlbare Zuwendun
gen (Finanzbeiträge) in Höhe von DM 80,4 Mio.
bewilligt und ausgezahlt worden. Diese Hilfen tra
gen zusammen mit dem Internationalen See
schiffahrtsregister (ISR) wesentlich zum Erhalt ei
ner deutschen Handelsflotte mit vorwiegend
deutscher Besatzung bei; sie waren ganz oder
teilweise zurückzuzahlen, sofern ein berücksich
tigtes Schiff ausgeflaggt oder verkauft wurde.
Den ostdeutschen, bereits vor dem Beitritt
in den neuen Bundesländern mit Hauptsitz beste-