Zentrale Dienste
Im sogenannten Helsinki-Übereinkommen
vereinbarten die Ostsee-Anliegerstaaten speziel
le Regelungen zum Schutze der Ostsee vor
Schiffsabwässern, durch die die Verordnung über
die Verhütung der Verschmutzung der Ostsee
durch Schiffe vom 11.2.1985 ab dem 3.5.1990
für den Großteil der vorhandenen Schiffe verbind
lich wurden. Das Einleiten von Schiffsabwässern
in die Ostsee ist demzufolge nur unter Einhaltung
strenger Voraussetzungen möglich; Zuwider
handlungen können mit einem Bußgeld geahndet
werden. Im Laufe des Jahres wurden 28 Verstöße
gegen die Verordnung festgestellt. Von den 17
durch Schiffe unter deutscher Flagge begange
nen Verstößen wurden 7 Verfahren aufgrund spä
terer Behebung der angezeigten Mängel einge
stellt.
Für den Bereich der Nordsee hat die Bun
desrepublik Deutschland mit der am 15.6.1991
in Kraft getretenen Verordnung über die Verhü
tung der Verschmutzung der Nordsee durch
Schiffsabwässer entsprechende Regelungen ge
troffen. Auch hier liegt die Zuständigkeit für die
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten beim BSH.
Im Laufe des Jahres 1991 wurden noch keine
Verstöße gegen diese Verordnung angezeigt.
Aufgrund der Vereinigung beider deutschen Staa
ten hat sich das deutsche Küstenmeer um den
Bereich der mecklenburgisch-vorpommerischen
Ostseeküste erweitert. Dies bewirkte bereits eine
Zunahme der ermittelten Verstöße gegen die Ost-
see-Umweltschutz-Änderungsverordnung. In Zu
kunft ist auch weiterhin mit einem absoluten Zu
wachs der Verstöße gegen Regelungen zum
Schutz der Meeresumwelt zu rechnen.
Im September war das BSH Gastgeber des
38
Schiffahrtsausschusses der Helsinki-Kommis
sion. Unter Vorsitz des BSH-Präsidenten be
schlossen die Anrainerstaaten u. a. weitere ge
meinsame Initiativen bei der Internationalen
Seeschiffahrtsorganisation IMO zur Reduzierung
von schiffsbezogenen Verschmutzungen der Ost
see.
Gewässerverunreinigung
Das BSH erfaßt zu statistischen Zwecken
Gewässerverunreinigungen, die im Küstenmeer
und im Festlandsockelbereich der Nord- und Ost
see der Bundesrepublik Deutschland und auf
Bundeswasserstraßen (Innere Gewässer) fest
gestellt werden. 1991 wurden 326 (1990: 328,
1989:437) Fälle gezählt. In allen Jahren sind über
90% der festgestellten Verunreinigungen Ölver
schmutzungen gewesen, die von Schiffen her
rührten. Es handelt sich hierbei überwiegend um
Separationsrückstände, ölhaltiges Bilgenwasser,
Schmierölrückstände, ölhaltiges Tankwasser
oder ölhaltiges Tankwaschwasser. Demgegen
über wurden nur wenige Verschmutzungen der
Gewässer durch Chemikalien und Müll beobach
tet; 1991 wurden 7 (1990: 9) Verschmutzungen
festgestellt, die von Chemikalien stammten, 8
(1990: 5) Verschmutzungen wurden durch Müll
verursacht.
134 (1990:145) Gewässerverunreinigungen
wurden in den Inneren Gewässern (Bundeswas
serstraßen) beobachtet. Schwerpunkte stellen
der Nordostseekanal (33%), die Elbe (19%) und
die Weser (22%) dar. Weitere 120 (1990: 130)
Verunreinigungen wurden in der Nordsee und 72
(1990: 53) in der Ostsee festgestellt (Abb. 35).