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Full text: Jahresbericht 1991

Zentrale Dienste 
Im sogenannten Helsinki-Übereinkommen 
vereinbarten die Ostsee-Anliegerstaaten speziel 
le Regelungen zum Schutze der Ostsee vor 
Schiffsabwässern, durch die die Verordnung über 
die Verhütung der Verschmutzung der Ostsee 
durch Schiffe vom 11.2.1985 ab dem 3.5.1990 
für den Großteil der vorhandenen Schiffe verbind 
lich wurden. Das Einleiten von Schiffsabwässern 
in die Ostsee ist demzufolge nur unter Einhaltung 
strenger Voraussetzungen möglich; Zuwider 
handlungen können mit einem Bußgeld geahndet 
werden. Im Laufe des Jahres wurden 28 Verstöße 
gegen die Verordnung festgestellt. Von den 17 
durch Schiffe unter deutscher Flagge begange 
nen Verstößen wurden 7 Verfahren aufgrund spä 
terer Behebung der angezeigten Mängel einge 
stellt. 
Für den Bereich der Nordsee hat die Bun 
desrepublik Deutschland mit der am 15.6.1991 
in Kraft getretenen Verordnung über die Verhü 
tung der Verschmutzung der Nordsee durch 
Schiffsabwässer entsprechende Regelungen ge 
troffen. Auch hier liegt die Zuständigkeit für die 
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten beim BSH. 
Im Laufe des Jahres 1991 wurden noch keine 
Verstöße gegen diese Verordnung angezeigt. 
Aufgrund der Vereinigung beider deutschen Staa 
ten hat sich das deutsche Küstenmeer um den 
Bereich der mecklenburgisch-vorpommerischen 
Ostseeküste erweitert. Dies bewirkte bereits eine 
Zunahme der ermittelten Verstöße gegen die Ost- 
see-Umweltschutz-Änderungsverordnung. In Zu 
kunft ist auch weiterhin mit einem absoluten Zu 
wachs der Verstöße gegen Regelungen zum 
Schutz der Meeresumwelt zu rechnen. 
Im September war das BSH Gastgeber des 
38 
Schiffahrtsausschusses der Helsinki-Kommis 
sion. Unter Vorsitz des BSH-Präsidenten be 
schlossen die Anrainerstaaten u. a. weitere ge 
meinsame Initiativen bei der Internationalen 
Seeschiffahrtsorganisation IMO zur Reduzierung 
von schiffsbezogenen Verschmutzungen der Ost 
see. 
Gewässerverunreinigung 
Das BSH erfaßt zu statistischen Zwecken 
Gewässerverunreinigungen, die im Küstenmeer 
und im Festlandsockelbereich der Nord- und Ost 
see der Bundesrepublik Deutschland und auf 
Bundeswasserstraßen (Innere Gewässer) fest 
gestellt werden. 1991 wurden 326 (1990: 328, 
1989:437) Fälle gezählt. In allen Jahren sind über 
90% der festgestellten Verunreinigungen Ölver 
schmutzungen gewesen, die von Schiffen her 
rührten. Es handelt sich hierbei überwiegend um 
Separationsrückstände, ölhaltiges Bilgenwasser, 
Schmierölrückstände, ölhaltiges Tankwasser 
oder ölhaltiges Tankwaschwasser. Demgegen 
über wurden nur wenige Verschmutzungen der 
Gewässer durch Chemikalien und Müll beobach 
tet; 1991 wurden 7 (1990: 9) Verschmutzungen 
festgestellt, die von Chemikalien stammten, 8 
(1990: 5) Verschmutzungen wurden durch Müll 
verursacht. 
134 (1990:145) Gewässerverunreinigungen 
wurden in den Inneren Gewässern (Bundeswas 
serstraßen) beobachtet. Schwerpunkte stellen 
der Nordostseekanal (33%), die Elbe (19%) und 
die Weser (22%) dar. Weitere 120 (1990: 130) 
Verunreinigungen wurden in der Nordsee und 72 
(1990: 53) in der Ostsee festgestellt (Abb. 35).
	        
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