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Full text: Jahresbericht 1991

Schiffsvermessung 
Schiffsvermessung 
Im Bereich der Schiffsvermessung sind we 
sentliche hoheitliche und administrative Dienste 
des Bundesamtes zusammengefaßt, die für 
Schiffe unter deutscher Flagge erforderlich sind. 
Hier ist zunächst dieTonnagevermessung zu nen 
nen, deren Ergebnisse maßgebend sind für viele 
das Schiff betreffende Vorschriften und Vorbedin 
gungen für die Eintragung in das deutsche See 
schiffregister. 
Unmittelbar damit verbunden ist die Sonder 
vermessung, die Vermessung von Schiffsinnen 
räumen insbesondere von Laderäumen und Flüs- 
sigkeits- und Gastanks. Schließlich ist hier auch 
die vermessungstechnische Beratung für Reeder 
und Werften zu nennen. 
Eine weitere Aufgabe ist im Bereich des 
Flaggenrechts die Ausfertigung von Zeugnissen 
Tonnagevermessung 
Die Meßgruppen waren 1991 im Inland und 
im Ausland tätig. So waren sie außerhalb der 
Bundesrepublik Deutschland in den Niederlan 
den, Dänemark, Großbritannien, Spanien, Portu 
gal, Italien, Türkei, Polen, Schweden, CSFR und 
Südafrika für deutsche Reedereien im Einsatz. 
Die Anzahl der Schiffsvermessungen verrin 
gerte sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig 
von 584 auf 523. 
Ein Grund für den Rückgang war das Erlö 
schen des Abkommens über die Zusammenar 
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oder Bescheinigungen zum Nachweis der Be 
rechtigung, die Bundesflagge führen zu dürfen. 
Hier werden das Internationale Seeschiffahrtsre 
gister (ISR) geführt und Ausflaggungsgenehmi 
gungen erteilt. 
Weitere Schiffahrtsaufgaben sind das Auf 
stellen von Statistiken über die deutsche Flotte 
und ihren Gütertransport, sowie die Umschlags 
leistung deutscher Seehäfen. 
Auch einzelne Ausnahmeregelungen, die 
die Schiffsbesatzungen betreffen, werden hier 
bearbeitet. 
Aus dem Bereich der Binnenschiffahrt wer 
den Aufgaben für die Eichung dieser Schiffe und 
die Stabilitätsüberwachung von Fahrgastschiffen 
und Fähren wahrgenommen. 
beit in der Seeschiffahrt zwischen der damaligen 
UdSSR und der DDR mit dem 3. Oktober 1990. 
Die Vermessungstätigkeit auf den ostdeutschen 
Werften reduzierte sich dadurch erheblich. Ein 
weiterer Grund ist in der Änderung der Eintra 
gungspflichtgrenze von Sportfahrzeugen zu se 
hen. Die Eintragungspflichtgrenze änderte sich 
von 50 m 3 Bruttoraumgehalt auf 15 m Schiffs 
rumpflänge. Damit ist die größte Zahl der deut 
schen Sportfahrzeuge nicht mehr registerpflichtig 
und braucht nicht mehr vermessen zu werden.
	        
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