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Full text: Jahresbericht 1996

Schiffahrt 
Konferenz mit den betroffenen Kuttereignern des 
Weser-Ems-Gebiets wurde auf die Maßgabe 
der EU-Kommission hingewiesen, wonach in 
jedem Jahr 10% aller Fischereifahrzeuge zwi 
schen 15 und 24 m Länge gemäß den London- 
Regeln nachzuvermessen sind. 
Schließlich waren wieder zahlreiche ver 
messungstechnische Anfragen aus der Werftin 
dustrie und der Reederschaft zu beantworten. 
Tonnagevermessung 
Auch 1996 war eine der BSH-Aufgaben die 
Vermessung von Schiffsneubauten, die für deut 
sche Flagge auf in- und ausländischen Werften 
gebaut werden. Außerdem sind einige vorhan 
dene Schiffe im Anschluß an Umbauten nach 
vermessen worden. 
1995 wurden folgende Neuvermessungen 
durchgeführt: 
Tonnagevermessung nach 
Anzahl 
BRZ 
BRT 
Net tonnage 
Internationalen Regeln 
(„London 69“) 
172 
1 864 940 
_ 
Suez-Kanal-Vorschrlften 
96 
— 
1 377 960 
— 
Panama-Kanal-Vorschriften 
103 
— 
— 
1 405 800 
Nationale Vorschriften 
29 
1 300 
- 
— 
Gesamt 
400 
Außerdem wurden 173 Bescheinigungen 
über Meßergebnisse und 47 Bankbescheinigun 
gen ausgefertigt. 
„Bescheinigungen über Meßergebnisse“ 
sind überwiegend Bestätigungen über eine er 
folgte Vermessung, wenn das Schiff in das See 
schiffsregister des zuständigen Amtsgerichts 
eingetragen werden soll, bevor der Vorgang voll 
ständig abgeschlossen ist (ohne Vorlage eines 
Vermessungspapiers ist die Eintragung laut 
Schiffsregisterordnung nicht möglich). Aber auch 
Bescheinigungen über Laderaum- und Tankin 
halte zählen dazu. 
Eine Baubescheinigung ist erforderlich, 
wenn ein im Bau befindliches Schiff auf Antrag 
der Werft wegen einer Beleihung in das „Schiffs 
bauregister“, das ebenso wie das Seeschiffsregi 
ster beim örtlich zuständigen Amtsgericht ge 
führt wird, eingetragen werden soll. Das BSH 
stellt die Bescheinigung nach Besichtigung des 
Bauwerks auf der Werft oder nach „amtlichen“ 
Angaben der Klassifikationsgesellschaft aus. 
Wassersportfahrzeuge 
Für Sportboote mit einer Rumpflänge von mehr 
als 15 m, die in ein Seeschiffsregister eingetra 
gen werden müssen, und für kleinere Boote, die 
freiwillig eingetragen werden können, wurden 
276 Schiffsmeßbriefe ausgestellt. Es handelte 
sich hierbei fast ausschließlich um eine verein 
fachte Vermessung, bei der die Bootsdaten aus 
Erklärungen der Antragsteller und aus Angaben 
von Schiffen des gleichen Serientyps entnom 
men wurden. 
Dieses Verfahren ist für die amtliche Registrie 
rung ausreichend und wird von den Eignern 
auch deswegen bevorzugt, weil die Anträge bei 
diesem Verfahren sehr zügig und kostengünstig 
bearbeitet werden können. 
02
	        
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