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Full text: Jahresbericht 1996

Schiffsvermessung 
SCHIFFAHRT 
Schiffsvermessung 
Das BSH ist zuständig für die amtliche 
Vermessung aller Seeschiffe unter deutscher 
Flagge nach international vereinbarten techni 
schen Regeln. 
Ziel dieser Vermessung ist die Ermittlung 
der Tonnage (seit dem Inkrafttreten des Lon 
doner Schiffsvermessungs-Übereinkommens von 
1969 in Deutschland „Raumzahl“ genannt) als 
Grundlage vieler Regelungen: 
- Berechnung von Gebühren und Abgaben 
- Einordnung des Schiffes in nationale und inter 
nationale Vorschriften 
- Schiffssicherheit (SOLAS) 
- Schiffsbesetzung 
- Verhütung der Meeresverschmutzung 
(MARPOL) usw. 
- Amtliche Registrierung des Schiffes 
- Statistiken in Schiffahrt, Schiffbau und Zuliefer 
industrie. 
Aber auch Laderäume, Behälter (Flüssig 
keiten- und Gastanks) und Fischladeräume wer 
den an Bord der Schiffe aufgemessen und deren 
Inhalte amtlich festgestellt. 
Zu diesen Aufgaben gehören auch die in 
ternationale Zusammenarbeit und die Bearbei 
tung von Grundsatzfragen der Schiffsvermes 
sung, die Beantwortung von Einzelanfragen und 
die vermessungstechnische Beratung von Werf 
ten, Ingenieurbüros und Reedereien. 
Das BSH ist die Zentralstelle für die Ei 
chung von Binnenschiffen. Ferner werden Stabi- 
litäts- und Leckrechnungen für Fahrgastschiffe 
im Auftrag der Schiffsuntersuchungskommissio 
nen geprüft und mit dem Ziel ausgewertet, Er 
kenntnisse für die Verbesserung der Schiffssi 
cherheit zu gewinnen. 
Grundsatzfragen der Schiffsvermessung 
Nach dem Internationalen Schiffsvermes- 
sungs-Übereinkommen von 1969 müssen alle 
Seeschiffe der Vertragsstaaten, die in der Aus 
landsfahrt eingesetzt und mehr als 24 m lang 
sind, seit 18. Juli 1994 einen Internationalen 
Schiffsmeßbrief (1969) - ITC 69 - an Bord mit 
führen, der die Tonnage in BRZ ausweist. 
Dennoch gibt es ausländische Schiffe, die 
deutsche Seehäfen mit Zertifikaten anlaufen, die 
seit Mitte 1994 ungültig sind. Das BSH prüft 
diese Einzelfälle auf Ersuchen der gebührener 
hebenden Stellen und gibt eine Empfehlung her 
aus, welches der vorgelegten Meßergebnisse je 
weils anerkannt werden soll. 
Für einzelne neue Fischereifahrzeuge 
wurde im „Umstellungsprogramm von der Brutto 
registertonne zur Bruttoraumzahl“ nach jeweili 
ger Anfrage der Fischereibehörden die an 
genäherte BRZ berechnet und mitgeteilt. In einer 
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