Schiffsvermessung
SCHIFFAHRT
Schiffsvermessung
Das BSH ist zuständig für die amtliche
Vermessung aller Seeschiffe unter deutscher
Flagge nach international vereinbarten techni
schen Regeln.
Ziel dieser Vermessung ist die Ermittlung
der Tonnage (seit dem Inkrafttreten des Lon
doner Schiffsvermessungs-Übereinkommens von
1969 in Deutschland „Raumzahl“ genannt) als
Grundlage vieler Regelungen:
- Berechnung von Gebühren und Abgaben
- Einordnung des Schiffes in nationale und inter
nationale Vorschriften
- Schiffssicherheit (SOLAS)
- Schiffsbesetzung
- Verhütung der Meeresverschmutzung
(MARPOL) usw.
- Amtliche Registrierung des Schiffes
- Statistiken in Schiffahrt, Schiffbau und Zuliefer
industrie.
Aber auch Laderäume, Behälter (Flüssig
keiten- und Gastanks) und Fischladeräume wer
den an Bord der Schiffe aufgemessen und deren
Inhalte amtlich festgestellt.
Zu diesen Aufgaben gehören auch die in
ternationale Zusammenarbeit und die Bearbei
tung von Grundsatzfragen der Schiffsvermes
sung, die Beantwortung von Einzelanfragen und
die vermessungstechnische Beratung von Werf
ten, Ingenieurbüros und Reedereien.
Das BSH ist die Zentralstelle für die Ei
chung von Binnenschiffen. Ferner werden Stabi-
litäts- und Leckrechnungen für Fahrgastschiffe
im Auftrag der Schiffsuntersuchungskommissio
nen geprüft und mit dem Ziel ausgewertet, Er
kenntnisse für die Verbesserung der Schiffssi
cherheit zu gewinnen.
Grundsatzfragen der Schiffsvermessung
Nach dem Internationalen Schiffsvermes-
sungs-Übereinkommen von 1969 müssen alle
Seeschiffe der Vertragsstaaten, die in der Aus
landsfahrt eingesetzt und mehr als 24 m lang
sind, seit 18. Juli 1994 einen Internationalen
Schiffsmeßbrief (1969) - ITC 69 - an Bord mit
führen, der die Tonnage in BRZ ausweist.
Dennoch gibt es ausländische Schiffe, die
deutsche Seehäfen mit Zertifikaten anlaufen, die
seit Mitte 1994 ungültig sind. Das BSH prüft
diese Einzelfälle auf Ersuchen der gebührener
hebenden Stellen und gibt eine Empfehlung her
aus, welches der vorgelegten Meßergebnisse je
weils anerkannt werden soll.
Für einzelne neue Fischereifahrzeuge
wurde im „Umstellungsprogramm von der Brutto
registertonne zur Bruttoraumzahl“ nach jeweili
ger Anfrage der Fischereibehörden die an
genäherte BRZ berechnet und mitgeteilt. In einer
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