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Full text: Jahresbericht 1996

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Rechtsangelegenheiten 
ZENTRALE DIENSTE 
Rechtsangelegenheiten 
Neben der Wahrnehmung allgemeiner Ju 
stitiaraufgaben gab es folgende Schwerpunkte: 
Bundesberggesetz 
Nach dem Bundesberggesetz ist das BSH 
zuständig für Genehmigungen zur Durchführung 
von Forschungshandlungen sowie zur Verle 
gung und zum Betrieb von Transitrohrleitungen 
und Unterwasserkabeln im Bereich des deut 
schen Festlandsockels und des Küstenmeeres 
von Nord- und Ostsee. 
16 Anträge zum Teil ausländischer Antrag 
steller zur Durchführung von Forschungshand 
lungen auf dem Meeresboden im deutschen 
Festlandsockelbereich der Nord- und Ostsee 
wurden genehmigt; 1 Antrag wurde abgelehnt. 
50 genehmigungsfreie Fahrten zur Untersu 
chung der Wassersäule wurden zustimmend zur 
Kenntnis genommen. 
Der Betrieb der Gas-Transitrohrleitungen 
ZEEPIPE, EUROPIPE und NORPIPE sowie der 
beiden Verdichterplattformen im deutschen Fest 
landsockelbereich der Nordsee verlief ohne 
Störungen. Aufgrund der Kollision eines Schiffes 
mit einer Verdichterplattform im Jahre 1995 
wurde die Verhaltensvorschrift für das „stand-by- 
Fahrzeug“ überarbeitet und verschärft. Die Kon 
trolle der Lage und der Überdeckungen der 
Rohrleitungen ergab keine Unregelmäßigkeiten. 
Im Sommer wurden Bodenuntersuchungen für 
die neu zu verlegende Gasrohrleitung EURO 
PIPE 2 durchgeführt. Der Baubeginn ist für das 
Jahr 1998 beabsichtigt. Für die 1997 geplante 
Verlegung der Gasrohrleitung NorFra wurde die 
Genehmigung erteilt. 
Die Verlegung eines Unterwasserkommuni 
kationskabels in der Ostsee von Gedser durch 
den deutschen Festlandsockel nach Bornholm 
wurde genehmigt. Für drei weitere Starkstrom 
kabel durch die Nordsee von Norwegen zur 
deutschen Küste wurden Genehmigungsverfah 
ren eingeleitet. 
Bei 5 Betriebsplanverfahren der Bergämter 
für Suchbohrungen im deutschen Festland 
sockel hat das BSH zu der Frage von schädi 
genden Auswirkungen auf das marine Ökosy 
stem Stellung genommen. 
Ölhaftungsbescheinigungen 
Ende Mai 1996 sind für die Bundesrepublik 
Deutschland die Protokolle von 1992 zu dem In 
ternationalen Übereinkommen von 1969 über 
die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmut 
zungsschäden und von 1971 über die Errichtung 
eines Internationalen Fonds zur Entschädigung 
für Ölverschmutzungsschäden, die wichtigsten 
Bestimmungen des Ölschadengesetzes sowie 
die neue Ölhaftungsbescheinigung-Verordnung
	        
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